Buerosklave
Elo-User*in
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Hallo,
gerade schrieb mich ein ehemaliger Kollege an, der seinen Job Ende März verloren hat und Anfang August den nächsten Job beginnt. D.h. er befindet sich aktuell im ALG1-Bezug. Beim alten Arbeitgeber hat er seinen anteiligen Jahresurlaub (3/12) weggenommen, so dass er folglich noch 9/12 übrig hat. Darüber hat er auch eine Urlaubsbescheinigung nach §6 BUrlG beim neuen AG eingereicht, der aber trotzdem frech einfach nur den ihm rein rechnerisch zustehenden Resturlaub für 2019 in den Arbeitsvertrag reingeschrieben hat (d.h. 5/12 statt 9/12). Wie schaut hier die Rechtslage aus ?
gerade schrieb mich ein ehemaliger Kollege an, der seinen Job Ende März verloren hat und Anfang August den nächsten Job beginnt. D.h. er befindet sich aktuell im ALG1-Bezug. Beim alten Arbeitgeber hat er seinen anteiligen Jahresurlaub (3/12) weggenommen, so dass er folglich noch 9/12 übrig hat. Darüber hat er auch eine Urlaubsbescheinigung nach §6 BUrlG beim neuen AG eingereicht, der aber trotzdem frech einfach nur den ihm rein rechnerisch zustehenden Resturlaub für 2019 in den Arbeitsvertrag reingeschrieben hat (d.h. 5/12 statt 9/12). Wie schaut hier die Rechtslage aus ?