Hallo und guten Morgen,
Ich habe bereits versucht mit Tante Google mich schlau zu machen, bin aber nicht wirklich fündig geworden.
Ich war von 06.06.2016 bis 03.03.2017 AU
Dann musste ich gezwungenermaßen ALG1 beantragen von 04.03. bis 21.03.2017.
Dann wieder AU von 22.03.2017 bis Dato.
Mein Rest Anspruch ALG1 dürften so 7 Monate sein.
Sehe ich das richtig, das ich keinen NEUEN Anspruch auf ALG1 erworben habe, weil ich nicht 1 Jahr am Stück AU war?
Ich hatte 2 mal die ersten 6 Wochen AU von der AfA bezahlt bekommen.
Sehe ich das richtig, das diese 6 Wochen bei der AfA und beim Krankengeld verkürzt/angerechnet werden?
Ich hoffe ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken.
Gruß
Bitas
Ich habe bereits versucht mit Tante Google mich schlau zu machen, bin aber nicht wirklich fündig geworden.
Ich war von 06.06.2016 bis 03.03.2017 AU
Dann musste ich gezwungenermaßen ALG1 beantragen von 04.03. bis 21.03.2017.
Dann wieder AU von 22.03.2017 bis Dato.
Mein Rest Anspruch ALG1 dürften so 7 Monate sein.
Sehe ich das richtig, das ich keinen NEUEN Anspruch auf ALG1 erworben habe, weil ich nicht 1 Jahr am Stück AU war?
Ich hatte 2 mal die ersten 6 Wochen AU von der AfA bezahlt bekommen.
Sehe ich das richtig, das diese 6 Wochen bei der AfA und beim Krankengeld verkürzt/angerechnet werden?
Ich hoffe ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken.
Gruß
Bitas