Hallo zusammen,
weiß jemand vielleicht wie es sich mit es sich mit der Aufnahme einer selbstständig gesuchten Arbeitsstelle verhält, nachdem eine erzwungene Arbeit aufgenommen wurde. Und zwar in zweierlei Unterscheidungen:
Aufnahme von einer Vollzeitstelle (Ich vermute, dass dies problemlos möglich ist)
Aufnahme einer Teilzeit-Tätigkeit auf 450 Euro-Basis.
Und wie verhält es sich mit der Zumutbarkeit von Stellen, die außerhalb der Stadt des Wohnsitzes liegen?
weiß jemand vielleicht wie es sich mit es sich mit der Aufnahme einer selbstständig gesuchten Arbeitsstelle verhält, nachdem eine erzwungene Arbeit aufgenommen wurde. Und zwar in zweierlei Unterscheidungen:
Aufnahme von einer Vollzeitstelle (Ich vermute, dass dies problemlos möglich ist)
Aufnahme einer Teilzeit-Tätigkeit auf 450 Euro-Basis.
Und wie verhält es sich mit der Zumutbarkeit von Stellen, die außerhalb der Stadt des Wohnsitzes liegen?