Neuen Stelle suchen nach erzwungener Arbeitsaufnahme/Zumutbarkeit

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Toni77

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Hallo zusammen,

weiß jemand vielleicht wie es sich mit es sich mit der Aufnahme einer selbstständig gesuchten Arbeitsstelle verhält, nachdem eine erzwungene Arbeit aufgenommen wurde. Und zwar in zweierlei Unterscheidungen:

Aufnahme von einer Vollzeitstelle (Ich vermute, dass dies problemlos möglich ist)

Aufnahme einer Teilzeit-Tätigkeit auf 450 Euro-Basis.

Und wie verhält es sich mit der Zumutbarkeit von Stellen, die außerhalb der Stadt des Wohnsitzes liegen?
 

Nena

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Du hast jetzt einen Job, der Dir nicht gefällt? Und möchtest ihn kündigen zugunsten von einem, der Dir (mutmaßlich) besser gefällt?
Das ist (für das JC ) in Ordnung, wenn der neue Job mehr "abwirft". Ist dem so?
 

Regensburg

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Hi :)
weiß jemand vielleicht wie es sich mit es sich mit der Aufnahme einer selbstständig gesuchten Arbeitsstelle verhält, nachdem eine erzwungene Arbeit aufgenommen wurde.
Ist viel zu ungenau.
Du hast ein Job gefunden und jetzt musst Du ein anderen (erzwungenen Job - VV ?) aufnehmen?

Irgendwie verstehe ich Deine Frage nicht.
Bring der erzwungener Job mehr Geld?
Aufnahme von einer Vollzeitstelle (Ich vermute, dass dies problemlos möglich ist)
sehe ich auch so
Aufnahme einer Teilzeit-Tätigkeit auf 450 Euro-Basis.
also weniger verdienen?
Wie gesagt - ich verstehe Deine Fragenstellung nicht....
Und wie verhält es sich mit der Zumutbarkeit von Stellen, die außerhalb der Stadt des Wohnsitzes liegen?
Außer Stadt spielt keine Rolle. Wichtig ist Pendelzeit.
 

Toni77

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Es ist so, dass ich auf der Suche nach einer Stelle bin. Gleichzeitig schickt mir das Jobcenter jedoch weitere Stellen zu, auf die ich mich bewerben muss. Es könnte also der Fall eintreten, dass ich eine Stelle annehmen muss, die mir nicht zusagt (lassen wir das Thema Zumutbarkeit einmal außen vor).

Als ich einen 450 Euro-Job hatte, wurden mir solche Angebote nicht zugeschickt. Dazu gleich eine weitere Frage: Kann das Jobcenter verlangen, eine 450-Stelle aufzugeben und stattdessen eine für Vollzeit zu suchen?

Zurück zum Thema: Angenommen ich hätte solch eine erzwungene Stelle, die soviel abwürft, dass ich nicht auf ALG II angewiesen bin, ich dann aber eine Teilzeit-Tätigkeit finde...usw...Sie verstehen, was meine..

Und, wie verhält es sich eigentlich mit der Kündigung solcher Jobs? Denn ich nehme an, wenn man selber kündigt, bekommt man kein ALG II ?

Danke für die bisherigen Antworten.

Da fällt mir noch eine weitere Frage ein, die mir auf dem Herzen liegt: Ist das Nichtwahrnehmen eines Vorstellungsgespräch solch einer erzwungenen Arbeit ein Meldeversäumnis? Was ich meine ist, dass ich diese Tätigkeit als nicht zumutbar empfunden und dargelegt habe und nun ein Schreiben mit einer Sanktion bekam, bezüglich eines Meldeversäumnisses.
 
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Regensburg

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auf die ich mich bewerben muss. Es könnte also der Fall eintreten, dass ich eine Stelle annehmen muss, die mir nicht zusagt (lassen wir das Thema Zumutbarkeit einmal außen vor).
Richtig
Als ich einen 450 Euro-Job hatte, wurden mir solche Angebote nicht zugeschickt.
In meinen Augen nur ein Zufall - JC möchte das Du Vollzeit arbeitest => keine Hilfebedürftigkeit mehr.
Kann das Jobcenter verlangen, eine 450-Stelle aufzugeben und stattdessen eine für Vollzeit zu suchen?
Nein - 450 behalten bis man ein Vollzeitjob bekommt.
Da fällt mir noch eine weitere Frage ein, die mir auf dem Herzen liegt: Ist das Nichtwahrnehmen eines Vorstellungsgespräch solch einer erzwungenen Arbeit ein Meldeversäumnis? Was ich meine ist, dass ich diese Tätigkeit als nicht zumutbar empfunden und dargelegt habe und nun ein Schreiben mit einer Sanktion bekam, bezüglich eines Meldeversäumnisses.
Ist auch zu ungenau. Bei nicht wahrnehmen eines VV bekommst Du Sanktion von 30%
Bei Meldeversäumnis (z.B. beim JC ) gibt es "nur" 10%
Und, wie verhält es sich eigentlich mit der Kündigung solcher Jobs? Denn ich nehme an, wenn man selber kündigt, bekommt man kein ALG II ?
Man bekommt eine Sanktion.
 

Toni77

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Fällt solch Vorstellungsgespräch unter Meldeversäumnis wenn es sich um eine Stelle handelt, die das Kriterium Zumutbarkeit nicht erfüllt?
 

Toni77

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Das glaube ich nicht. Es ist nach meiner Auffassung kein Meldetermin. Inwiefern ist dies einer? Das war meine Frage.
 

Toni77

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Ein Vorstellungsgespräch bei einem Arbeitgeber, genau so wie ich es geschrieben habe. Aber macht nichts. Es war bei einem Arbeitgeber, betreffs einer Stelle, die ich anschließend als unzumutbar dargelegt habe. Also warum müsste ich dann da hingehen, wenn es von vornherein sowieso nicht in Frage kommt?
 

Nena

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Ein Termin bei einem Arbeitgeber kann kein Meldetermin sein.
Reicht Dir als Begründung nicht, dass ansonsten eine Sanktion drohen könnte? Willst Du eine LOGISCHE Erklärung, warum sich zig hundert ALG2-LBs täglich auf nicht vorhandene ZAF -Stellen bewerben müssen?
 
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