Startbeitrag
- Mitglied seit
- 3 Jun 2012
- Beiträge
- 180
- Bewertungen
- 103
Hallo Leute,
ich hatte heute, völlig unerwartet, einen gelben Brief im Briefkasten! Mir wurde ein Eingliederungsverwaltungsakt zugeschickt! Eine Eingliederungsvereinbarung hatte ich zuvor nicht angeboten bekommen (ist dies rechtens?). Diesbezüglich wurde auch nichts besprochen!
Der Verwaltungsakt legt fest, dass ich Eigenbemühungen aus einer Eingliederungsvereinbarung erfüllen soll! Ich habe aber keine Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter! Sehr seltsam!
Dann steht da noch:
„Die Gültigkeit gilt solange, wie bei Ihnen die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II vorliegt.“
Ich dachte, der Verwaltungsakt ist immer irgendwie zeitlich begrenzt!
Habe gerade Widerspruch eingelegt (per Fax):
----------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen die mir am 17.09.2014 zugegangene Eingliederungsvereinbarung, welche Ersatzweise per Verwaltungsakt erlassen wurde, ein.
Begründung:
Die o.g. Eingliederungsvereinbarung (erstellt am 15.09.2014), welche Ersatzweise per Verwaltungsakt erlassen wurde (ohne vorherige Besprechung bzw. Verhandlung), enthält rechtswidrige Inhalte.
----------------------------------------------------------------------------------
Ist der Verwaltungsakt sonst irgendwie noch angreifbar? Würde dann, wenn die Ablehnung kommt, gerne Aufschiebende Wirkung beim SG beantragen!
Danke
ich hatte heute, völlig unerwartet, einen gelben Brief im Briefkasten! Mir wurde ein Eingliederungsverwaltungsakt zugeschickt! Eine Eingliederungsvereinbarung hatte ich zuvor nicht angeboten bekommen (ist dies rechtens?). Diesbezüglich wurde auch nichts besprochen!
Der Verwaltungsakt legt fest, dass ich Eigenbemühungen aus einer Eingliederungsvereinbarung erfüllen soll! Ich habe aber keine Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter! Sehr seltsam!
Dann steht da noch:
„Die Gültigkeit gilt solange, wie bei Ihnen die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II vorliegt.“
Ich dachte, der Verwaltungsakt ist immer irgendwie zeitlich begrenzt!
Habe gerade Widerspruch eingelegt (per Fax):
----------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen die mir am 17.09.2014 zugegangene Eingliederungsvereinbarung, welche Ersatzweise per Verwaltungsakt erlassen wurde, ein.
Begründung:
Die o.g. Eingliederungsvereinbarung (erstellt am 15.09.2014), welche Ersatzweise per Verwaltungsakt erlassen wurde (ohne vorherige Besprechung bzw. Verhandlung), enthält rechtswidrige Inhalte.
----------------------------------------------------------------------------------
Ist der Verwaltungsakt sonst irgendwie noch angreifbar? Würde dann, wenn die Ablehnung kommt, gerne Aufschiebende Wirkung beim SG beantragen!
Danke