Neue Wohnungsrichline für Hessen gültig ab 1.1.2009

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peter-55

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Angemessen ist in der Regel eine Wohnung für

a) einen 1 - Personenhaushalt mit ein bis zwei Wohnräumen oder einer Gesamtfläche bis zu 55 qm ,

b) einen Haushalt mit zwei Personen mit zwei Wohnräumen oder bis zu 67 qm ,

c) einen Haushalt mit drei Personen mit drei Wohnräumen oder bis zu 79 qm ,

d) einen Haushalt mit vier Personen mit vier Wohnräume oder bis zu 91 qm .

Für jede weitere zum Haushalt gehörende / in häuslicher Gemeinschaft lebende Person erhöht sich die Wohnfläche um 12qm bzw. weiteren Raum.

Inkraftgetreten :

II.
Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1.Januar 2009 in Kraft .
Wiesbaden , 23.12.2008
Hessisches Ministerium
des Innern und für Sport
Z63-12n02
gez.
(Bouffier)


Bitte weiter Erzählen .

Peter
 
Könnte mal ein Vorbild sein.
Ich weiß nur, dass es bei uns in den Regionen viel anders aussieht. Schließlich gibt es genug unsanierte Altbauten, wo ALG II-Empfänger hineingepfercht werden können. Anders kann man es nicht sagen.

Warum werden die Zahlen nicht generell nach oben korrigiert?
Das kostet leider zu viel. Außerdem kann man die Menschen dann nicht zum Umzug zwingen.
Wo Milliarden für Banken verbraten werden, hätte man lieber das Geld für die wirklich Bedürftigen ausgeben sollen. Irgendwann rächt es sich aber.
Ob wohnung oder Regelsatz, der Staat kann nur noch im Inland für die Halde produzieren und vernichtet dadurch noch mehr Arbeitsplätze.
 
Mietzins und Link wären ebenfalls sehr hilfreich.
 
woher haste die News? Sind ja tolle News, soltle man wirklich bundesweit so machen, zumal man eine 4 ZKB mit meistens erst ab 90m2 bekommt.
 
Also ich wohne in Hessen und habe bescheid bekommen, dass uns als 4-Köpfige Famile nur 84qm zustehen. Wie kann das sein? Laut Info hier müssten es 91 sein oder ist das von Landkreis zu Landkreis verschieden?
 
Die Nennung bloßer qm-Preise bringt nichts, s. den Einwurf von @wolliohne, denn seit dem 7.11.2006 (BSG, Eicher) gilt die Produkttheorie). Das ist seitdem ständige Rechtsprechung.

Derartige Richtlinien haben zwar Weisungscharakter für die ARGE, besitzen aber keinen Rechtscharakter in Bezug auf Betroffene, hier unterliegen sie immer der gerichtlichen Überprüfung.

Denn die Angemessenheitskriterien sind einzelfallbezogen, es muss eine Überprüfung des Einzelfalls erfolgen.

Diese Überprüfung hat in mehreren Schritten zu erfolgen.

Wenn ich die Richtlinien für Köln lese, so stehen mir die Haare zu Berge, da wimmelt es vor rechtlich nicht haltbaren Aussagen.
 
Die Nennung bloßer qm-Preise bringt nichts, s. den Einwurf von @wolliohne, denn seit dem 7.11.2006 (BSG, Eicher) gilt die Produkttheorie). Das ist seitdem ständige Rechtsprechung.

Derartige Richtlinien haben zwar Weisungscharakter für die ARGE, besitzen aber keinen Rechtscharakter in Bezug auf Betroffene, hier unterliegen sie immer der gerichtlichen Überprüfung.

Denn die Angemessenheitskriterien sind einzelfallbezogen, es muss eine Überprüfung des Einzelfalls erfolgen.

Diese Überprüfung hat in mehreren Schritten zu erfolgen.

Wenn ich die Richtlinien für Köln lese, so stehen mir die Haare zu Berge, da wimmelt es vor rechtlich nicht haltbaren Aussagen.

Das bedeutet, dass man im eizelfall auch mehr qm als vorgeschrieben bekommt? Z.B. wenn man schnell aus einer wohnung muss? Welche Faktoren hängen davon ab?
 

Ich bin aus Hamburg, auch hier wurden die angemessenen Wohnkosten ab 01.01.09 erhöht (nicht die angem. qm). Habe ich durch Zufall über einen Mieterverein (Internet)erfahren.Die Arge hat geschwiegen und hat die erhöhten Wohnkosten nicht gezahlt.Habe schriftlich die Nachzahlung gefordert... und schnell wurde nachgezahlt. Wollte damit nur sagen, selbst darum kümmern. Freiwillig informiert die Arge nicht.
Vieleicht erfahrt ihr über einen Mieterverein, Mieterbund etc. wie es in Hessen mit den angemessenen Wohnkosten/qm aktuell aussieht.
Gruß Karma :icon_kinn:

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine eigene Meinung.
 
Ich bin aus Hamburg, auch hier wurden die angemessenen Wohnkosten ab 01.01.09 erhöht (nicht die angem. qm). Habe ich durch Zufall über einen Mieterverein (Internet)erfahren.Die Arge hat geschwiegen und hat die erhöhten Wohnkosten nicht gezahlt.Habe schriftlich die Nachzahlung gefordert... und schnell wurde nachgezahlt. Wollte damit nur sagen, selbst darum kümmern. Freiwillig informiert die Arge nicht.
Vieleicht erfahrt ihr über einen Mieterverein, Mieterbund etc. wie es in Hessen mit den angemessenen Wohnkosten/qm aktuell aussieht.
Gruß Karma :icon_kinn:

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine eigene Meinung.

Wie sieht es mit dem folgenden Beispiel aus:

Wenn man als 4 - Köpfige Famile eine WOhnung beziehen will, die nur 3 Zimmer hat, dafür aber 100qm, müsste sie doch trotzdem akzeptiert werden, oder?
 
Das bedeutet, dass man im eizelfall auch mehr qm als vorgeschrieben bekommt? Z.B. wenn man schnell aus einer wohnung muss? Welche Faktoren hängen davon ab?
Was meinst du mit "bekommt"?

Das BSG hat sich in einem Urteil (glaube das war im November 2006) dahingehend geäussert, dass hinsichtlich der Bewertung der Angemessenheit einer Wohnung unter dem Strich nicht die Größe einer Wohnung maßgeblich sei, sondern die Kosten.

Mambo hat ja schon darauf hingewiesen, dass jeder Fall als Einzelfall zu betrachten und zu bewerten ist. Es hängt also von deienem Vortrag bei der ARGE ab. Begründest du für deinen individuellen Fall die Angemessenheit sachkundig und stichhaltig, hast du Aussichten einen Rechtsstreit vermeiden zu können und damit ggf. zügig dein Ziel zu erreichen.
.
 
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