Hallo,
ich beziehe seit 01.07.2009 ALG 1 , Meine Frau verdient durch Minijobs ca. 385,00. Wie bekommen bekomme von der ARGE zusätzlich noch Kosten für Unterkunft und Heizung von ca. 230,- Euro. Die Wohnung ist ca. 180 Euro zu teuer. Eine Aufforderung zur Wohnkostensenkung habe ich erhalten, und bin auch gleich losgerannt und habe mir ein Mietangebot eingeholt.
Achso, wir sind Verheirtatet mit 1 Kind (5 Jahre alt)
Diese Wohnung ist nun 17,00 Euro zu teuer. Die KM ist 325,00, Betriebskosten sind veranschlagt mit 138,00 und dazu kämen außerdem noch Heizkosten und Warmwasser = 119,00.
Der Kostenzuschuß ist ja max. für ein 1/2 Jahr. Danach bekomme ich ja noch weiterhin ALG 1. Abgesehen von den Umzugskosten, die wir abstottern müssten (neuer Kühlschrank, Teppische usw. Renovierung altwohnung)=, würden wir damit wohl erstmal klarkommen.
Ensteht mir ein Nachteil, wenn ich die Wohnung trotzdem nehme, bzw. kann mir die ARGE , auch in hinblick auf spätere Ansprüche meinerseits?
Hätte ich das Angebot lieber schriftlich einreichen sollen, um wqas in der Hand zu haben, denn bis auf ein Gespräch habe ich ja nichts in der Hand. Sprüche wie: "Farben gibt es beim komunalen Entsorher umsonst" und "Es zwingt Sie keiner, umzuziehen" gab es gratis dazu... ;-)
Ich bin mir überhaupt nicht im klaren, ob ich Ansprüche auf Umzugskostenerstattung habe und ob ich diese, wenn ja, nur als Darlehen bekomme...
ich beziehe seit 01.07.2009 ALG 1 , Meine Frau verdient durch Minijobs ca. 385,00. Wie bekommen bekomme von der ARGE zusätzlich noch Kosten für Unterkunft und Heizung von ca. 230,- Euro. Die Wohnung ist ca. 180 Euro zu teuer. Eine Aufforderung zur Wohnkostensenkung habe ich erhalten, und bin auch gleich losgerannt und habe mir ein Mietangebot eingeholt.
Achso, wir sind Verheirtatet mit 1 Kind (5 Jahre alt)
Diese Wohnung ist nun 17,00 Euro zu teuer. Die KM ist 325,00, Betriebskosten sind veranschlagt mit 138,00 und dazu kämen außerdem noch Heizkosten und Warmwasser = 119,00.
Der Kostenzuschuß ist ja max. für ein 1/2 Jahr. Danach bekomme ich ja noch weiterhin ALG 1. Abgesehen von den Umzugskosten, die wir abstottern müssten (neuer Kühlschrank, Teppische usw. Renovierung altwohnung)=, würden wir damit wohl erstmal klarkommen.
Ensteht mir ein Nachteil, wenn ich die Wohnung trotzdem nehme, bzw. kann mir die ARGE , auch in hinblick auf spätere Ansprüche meinerseits?
Hätte ich das Angebot lieber schriftlich einreichen sollen, um wqas in der Hand zu haben, denn bis auf ein Gespräch habe ich ja nichts in der Hand. Sprüche wie: "Farben gibt es beim komunalen Entsorher umsonst" und "Es zwingt Sie keiner, umzuziehen" gab es gratis dazu... ;-)
Ich bin mir überhaupt nicht im klaren, ob ich Ansprüche auf Umzugskostenerstattung habe und ob ich diese, wenn ja, nur als Darlehen bekomme...