Neue 'WAV(VEL)' 01.05.2012, Normenkontrollklage

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Atze Knorke

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Hallo Miteinander,

ich habe festgestellt, alles Wichtige geht unter und um die Unklarheiten zu sortieren, bitte ich um Mitarbeit aus folgenden Beiträgen/Threads:

1. Quelle:

https://www.elo-forum.org/kosten-un...plant-normenkontrollklage-gegen-neue-wav.html

2. Quelle:

https://www.elo-forum.org/kosten-un...hat-mietsenkungsaufforderung-12-erhalten.html

Und hier wurde das nur so vom L-Zimmermann dazwischen "gemeldet" und ist das ein Rechtsanwalt?

3. Quelle:

Tacheles Forum: Ob die WAV von den Gerichten durchgewunken wird,

Ist das im Zusammenhang mit der kampagne gegen zwangsumzüge zu sehen, wie ist der Stand der Auf-/Abarbeitung?

Könnte man die Kräfte nicht bündeln, für die Betroffenen ist das sehr unübersichtlich und scheint "verdeckt" ohne jedweder Aufklärung und Information behandelt zu werden. :icon_kinn:

4. Quelle:
"Im Ausschuss für Gesundheit und Soziales wird über die neue Wohnaufwendungsverordnung (WAV) am 14.5.2012 beraten - die Sitzung ist öffentlich."
(von dr.byrd Berlin: MIETEN STOPPEN)

Was ist eigentlich im Ausschuss für Gesundheit + Soziales am 14.05.2012 herausgekommen? :confused:

Vielen Dank der Kenntnisnahme zur Aufarbeitung, denn es geht uns ALLE an, um das u. a. an den Nachholebedarf an Solidarität festzumachen!

Gruß Atze Knorke :icon_smile:
 
danke tex65, habe ich aber nicht vergessen, denn die Diskussionen toben sehr 'urban' in deinem Beitrag.

Die anderen Beiträge gehen jedoch unter und bleiben daher unbeantwortet, doch sind diese primär zum gesamten Sachstand ,
auch wenn viele 'still' mitlesen, brennt es vielen Betroffenen unter den Nägeln und wenige werden es zugeben!

Hast du die N-Klage allein gemacht?

Danke von Atze Knorke :icon_smile:
 
Zitat von Atze Knorke

Und hier wurde das nur so vom L-Zimmermann dazwischen "gemeldet" und ist das ein Rechtsanwalt?




-Dieser Anwalt ist im Tacheles-Forum aktiv. Wenn das ein Faker wäre hätten die Ihn schon längst abgeschossen.
 
Normenkontrollklage gegen Verordnung
zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach
dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Wohnaufwendungenverordnung – WAV)eingereicht

Liebe Menschen,
das Landessozialgericht Berlin- Brandenburg, in Gestalt des 36 Senates L36 AS 1162/ 12 NK hat hinsichtlich der eingereichten Normenkontrollklage gegen das Land Berlin vom Unterzeichner nunmehr am 06.Juli 2012 wegen der Satzung und WAV 2012 , KDU – Kosten, vollständige PKH , ohne Ratenzahlung, unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes bewilligt.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung hinsichtlich der eingereichten Normenkontrollklage KDU gegen das Land Berlin wurde grade auf den 07.August 2012 festgesetzt


Es wird davom weiter ausgegangen ;

dass die Rechtsprechung des BSG zum "schlüssigen Konzept" verfassungswidrig ist
Ein derart vorgenommene Konkretisierung der Regelung § 22 SGB II. durch das BSG in seinen Entscheidungen ist nach Auffassung vom Unterzeichner nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG ) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar, wie es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG ) vom 9.2.2010 (Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) näher bestimmt worden ist.

Für eine Bestimmung des unterkunftsbezogenen Existenzminimums durch am einfachen Wohnstandard orientierte Mietobergrenzen fehlt es – grundsätzlich bereits an einer den prozeduralen Anforderungen des BVerfG genügenden und hinreichend bestimmten parlamentsgesetzlichen Grundlage.



Der Unterzeichner konkretisiert den Angemessenheitsbegriff deshalb nach Maßgabe des Grundsatzes der verfassungskonformen Auslegung in der Weise, dass unangemessen im Sinne des er Regelung § 22 SGB I lediglich Kosten der Unterkunft sind, die sehr deutlich über den üblichen Unterkunftskosten für der Größe und Struktur nach vergleichbare Haushalte im geografischen Vergleichsraum liegen



Mit freundlichen Grüßen

Werner O e t k e n
Berlin , den 15.Juli 2012


36. Senat LSG BB
Vorsitzender: VRLSG Düe
weitere Mitglieder: RLSG Korte - stellvertretender Vorsitzender -
RnLSG Sinner-GallonRLSG Bornscheuer

Vertreter der Mitglieder:
a) RLSG Korte Vertreter: RLSG Brockmeyer
b) RnLSG Sinner-Gallon Vertreterin: RnLSG Gorgels
c) RLSG Bornscheuer Vertreterin: RnLSG Braun
Arbeitsgebiet:
Normenkontrollverfahren und einstweiliger Rechtsschutz nach § 55a SGG, soweit die
Verfahren das Land Berlin betreffen (alle Eingänge).
Die Besetzung des Senats mit ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ergibt sich aus der Anlage (gemeinsame Heranziehungsliste mit dem 10. Senat).

RLSG Stephan Korte ist auch Mitbearbeiter des LPK SGB II (Münder


Die Normenkontrollklage wird rechtlich vertreten von:

Rechtsanwalt Kay Füßlein, Scharnweberstraße 20, 10247 Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Sprechzeiten nach Vereinbarung unter 030 / 2938 1057

Berlin -Friedrichshain-Kreuzberg


S-Bahnhof Frankfurter Allee
 
Liebe Leute
Entscheidung über Normenkontrollantrag zur

Wohnungsaufwendungsverordnung (WAV) Berlin



Termin zur Verkündung einer abschließenden Entscheidung 21.August 2012, 14:00Uhr, Saal 4 LSG Berlin - Brandenburg


Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II – und SGB XII Wohnungsaufwendungsverordnung (WAV)

Liebe Grüße Werner Oetken
 
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