Hallo zusammen,
ich hatte zuletzt null Probleme mit dem Jobcenter. Nach dem heutigen Termin war mein erster Gedanke: Rechtsschutzversicherung!
Ich habe im letzten Jahr eine Selbstständigkeit gestartet die leider nicht ausreicht um aus den Bezügen zu kommen. Jetzt gab es einen SB Wechsel. Die neue SB arbeitet wohl einen neuen SB ein und irgendwie habe ich das Gefühl heute Teil einer Machtdemonstration gewesen zu sein. Aber kommen wir mal zum Wesentlichen:
Ich hänge die EGV mit an. Bei Punkt 5 heisst es, ich beziehe ZAVs bei der Suche mit ein. Ich war schon stutzig und hatte gefragt, ob ich Abzüge bekomme, wenn ich mich nicht drauf bewerbe. Dies sei korrekt. Dies sei vom Gesetzgeber verabschiedet. Ausserdem kann die SB diesen Passus nicht entfernen, sind Textbausteine.
Wie gesagt, ich hatte zuletzt keine Probleme, bin also auch gar nicht auf Konfrontation gebürstet. Auf meine Frage, ob ich die EGV mitnehmen kann zwecks Prüfung, erhielt ich ein "Nein, das geht nicht". Zähneknirschend unterschrieben.
Auch neu: die EGV ist gültig "bis auf weiteres".
Ist das alles so korrekt?
Gruß
Lukas
ich hatte zuletzt null Probleme mit dem Jobcenter. Nach dem heutigen Termin war mein erster Gedanke: Rechtsschutzversicherung!
Ich habe im letzten Jahr eine Selbstständigkeit gestartet die leider nicht ausreicht um aus den Bezügen zu kommen. Jetzt gab es einen SB Wechsel. Die neue SB arbeitet wohl einen neuen SB ein und irgendwie habe ich das Gefühl heute Teil einer Machtdemonstration gewesen zu sein. Aber kommen wir mal zum Wesentlichen:
Ich hänge die EGV mit an. Bei Punkt 5 heisst es, ich beziehe ZAVs bei der Suche mit ein. Ich war schon stutzig und hatte gefragt, ob ich Abzüge bekomme, wenn ich mich nicht drauf bewerbe. Dies sei korrekt. Dies sei vom Gesetzgeber verabschiedet. Ausserdem kann die SB diesen Passus nicht entfernen, sind Textbausteine.
Wie gesagt, ich hatte zuletzt keine Probleme, bin also auch gar nicht auf Konfrontation gebürstet. Auf meine Frage, ob ich die EGV mitnehmen kann zwecks Prüfung, erhielt ich ein "Nein, das geht nicht". Zähneknirschend unterschrieben.
Auch neu: die EGV ist gültig "bis auf weiteres".
Ist das alles so korrekt?
Gruß
Lukas