Neue Regeln bei der EGV ? Neue EGV trotz gültiger EGV, Teilzeitbeschäftigung ausbauen

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pettyrot

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Hallo ihr Lieben ,

bis heute war ich nur stille Leserin und ihr habt mir oft weitergeholfen. Nun habe ich ein Problem über das ich hier nichts finde und brauche euren Rat.
Fasse mich erstmal kurz -seit April arbeite ich in Teilzeit ,habe die Probezeit von einem halben Jahr gut gemeistert und bin Festangestellt-in Teilzeit. Kurz nach der Probezeit bekam ich eine Einladung vom JB ,sie wollten mit mir über meine berufliche Situation sprechen....Ergebnis war ,das ich mich um eine Vollzeitstelle kümmern muss. So habe ich im Dezember eine EGV unterschrieben in der steht das ich monatlich 5 Bewerbungen auf einen sozialsteuerpflichtigen Job schreiben muss....(den ich ja eigentlich jetzt schon habe)- Ziel ist : Integration in den Arbeitsmarkt. Ausbau der aktuellen Beschäftigung.

Heute hatte ich einen neuen Termin bei meinem SB . Ich habe mich an alles gehalten-auch 5 Bewerbungen verschickt- erfolglos. Am Ende des Gesprächs legte er mir einen neuen EGV vor den ich unterschreiben sollte. Nachdem ich ihn fragte ob das nicht erst immer nach 6 Monaten üblich wäre ,meinte er nur -er macht das gerne nach jedem Gespräch.....also das verlängern. Mein alter EGV ist gültig bis 30.06 16 und es steht genau das gleiche drin .Ich habe ihn erstmal mitgenommen und nicht unterschrieben....aber was soll ich nun machen?? Soll ich ein Beschwerdebrief schreiben?? Kennt sich hier jemand damit aus?? Für jeden Rat wäre ich sehr dankbar.
 
AW: neue Regeln bei der EGV ??

Willkommen im Forum Pettyrot



...er macht das gerne nach jedem Gespräch


Möglicherweise Kraft seiner Wassersuppe. Wenn du noch eine gültige EGV bis zum 30.06.2016 hast, dann zählt diese auch. Man kann nicht einfach eine neue "darüber" abschließen, daß geht rechtlich gar nicht. Man stelle sich mal vor, man hat 2 gültige EGV und verstößt gegen diese, wird man dann doppelt bestraft? Dazu werden dir aber sicherlich noch einige mit Paragraphen aushelfen können. Möglicherwiese, beziehungsweise, ganz sicher, muß der Sachbearbeiter mit einem Lehrgang, im Umgang mit den SGB , sensibilisiert werden. :icon_hihi:
 
AW: neue Regeln bei der EGV ??

Nachdem ich ihn fragte ob das nicht erst immer nach 6 Monaten üblich wäre ,meinte er nur -er macht das gerne nach jedem Gespräch.....also das verlängern .
Das fantasierende Wunschdenken und die Befindlichkeiten eines offenbar sehr unqualifiziert agierenden SB reichen aber als Grundlage für den Abschluss einer neuen EGV nicht aus.
Und wenn SB meint er macht gerne nach jedem Gespräch eine neue EGV , dann ist das ganz alleine sein selbstgemachtes Problem, aber keine ausreichende Rechtsgrundlage vor Ablauf der gültigen EGV eine neue zu machen.
Wenn SB mag, darf SB sich gerne nach jedem Gespräch mit 'nem Hammer auf den Kopf schlagen (auch wenn selbst das vermutlich nicht viel mehr Intelligenz bei SB hervorbringen wird).


Mein alter EGV ist gültig bis 30.06 16 und es steht genau das gleiche drin .
Eine neue EGV ist nur und erst dann erlaubt, wenn die vorherige abgelaufen ist, oder aber eine neue EGV zwingend erforderlich wird und dazu die noch gültige EGV mit einer vollständig ermessensfehlerfreien Begründung aufgehoben wurde.
Und genau daran hat sich SB schlichtweg zu halten (sollte SB dadurch 'ne Psychose bekommen, kann SB ja den Dienst quittieren, denn das entlastet dann wenigstens den Steuerzahler vom Gehalt von SB ).
 
AW: neue Regeln bei der EGV ??

Bei einer EGV handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Dieser kann angepasst oder gekündigt werden. Wann? Steht hier drin:

SGB X - Einzelnorm

Haben sich also die Verhältnisse von pettyrot, unter denen die aktuelle EGV abgeschlossen wurden, sich in der Zwischenzeit nicht wesentlich geändert, so ist der Abschluss einer neuen EGV nicht angezeigt.
 
AW: neue Regeln bei der EGV ??

Die Überschrift sollte nicht heißen neue Regeln bei der EGv sondern was tun bei phantasierenden SBchen...
 
AW: neue Regeln bei der EGV ??

...ok, vielen Dank, aber ich gehe mal weiter. Beim Gespräch im Dezember meinte er das ich meinen Job noch mit einem 450 Euro Job auffüllen kann....sprich putzen gehen ,weil ich das 18 Jahre lang gemacht habe. Nachdem ich ihn dann aufgeklärt habe ,dass ich meinen jetzigen Job nur durch einer freiwilligen Qualifizierung bekommen habe-weil ich auf einem Auge blind bin und ich als Reinigungskraft nicht mehr arbeiten kann ,wollte er ein Attest vom Augenarzt ,welches ich ihm heute auch gegeben habe....und trotzdem legt er mir den selben EGV vor.....Stellen bei Zeitarbeitsfirmen ,befristete Stellen ,zumutbare Stellen ,Helferstellen in berufsfremden Branchen....hätte er da nicht den EGV nicht ändern müssen??
 
Die EGV wird aber nicht fordern "bewerben sie sich auf putzstellen " , oder ?
Klar will SBchen dich überall hin vermitteln . Das kannst du für jeden Einzelfall mit attesten angehen , oder mit einem Antrag auf EM Rente dauerhaft die Einschränkungen feststellen lassen .
In manchen Fällen ist es sinnvoll , so etwas selbst anzuleiern .
 
AW: neue Regeln bei der EGV ??

Leute,

hat sich da etwas geändert?

Wenn ich eine EGV abgeschlossen habe und es wird während der Laufzeit eine neue abgeschlossen ... ist doch die alte automatisch ungültig?

Deshalb ist doch diese Abänderungsklausel, zugegeben zum einseitigen Nutzen vom Amt, enthalten.

Was anders ist es, wenn ein VA im Spiel ist.
 
AW: neue Regeln bei der EGV ??

wollte er ein Attest vom Augenarzt ,welches ich ihm heute auch gegeben habe


Inwieweit hat der Sachbearbeiter das Attest gefordert? Wurde dir gegenüber vielleicht Druck diesbezüglich ausgeübt?

Atteste gehen den Sachbearbeiter nichts an, da die Vermittlungs"fachkräfte" fachlich nicht dazu ausgebildet sind, über die medizinische Erheblichkeit bestimmter Unterlagen entscheiden zu können, O-Ton Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI). Hat der Sachbearbeiter Zweifel an deiner Erwerbsfähigkeit, so muß er den ärztlichen Dienst beauftragen. Dieser ist dafür fachlich ausgebildet.
 
AW: neue Regeln bei der EGV ??

Also als ich ihm sagte das Putzstellen wegen meines Auges für mich nicht mehr in Frage kommen , meinte er das ich darüber binnen 6Wochen ein Attest vorlegen soll. Auf der nächsten Einladung die ich dann bekam um mit mir über meine berufliche Situation zu reden ,stand bei-Bitte bringen sie den besprochenen Attest mit......Was mich nur wirklich wundert ist ,das er meinen alten EGV der ja bis zum 30.6 gültig ist ,einfach so bis zum 30.9 verlängert hat. Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe , muss ich den nicht unterschreiben und er kann mir den auch nicht per VA schicken weil ich ja noch einen gültigen habe. Und die beiden sind ja identisch.
 
Sehe das auch so , braucht du nicht unterschreiben.Kannst ihn ja fragen ob ER die alte kündigen möchte - vorher bsteht ja kein Grund zu reden.
 
AW: neue Regeln bei der EGV ??

Auf der nächsten Einladung die ich dann bekam um mit mir über meine berufliche Situation zu reden ,stand bei-Bitte bringen sie den besprochenen Attest mit......


Einladungen sind meistens Sanktionsbewährt. Atteste und Wehwehchen und andere Sachen gehen dem Sb rein gar nichts an. Ich würde eine Eingabe beim BfDI tätigen, daß du unter Sanktionsandrohung genötigt worden bist, Atteste vorzulegen, obwohl der Sb fachlich nicht dazu ausgebildet ist, über die medizinische Erheblichkeit bestimmter Unterlagen entscheiden zu können. Du wirst sehen, der Sb wird zurück Rudern, sich damit raus reden, daß es ein Mißverständnis, sowie ein Einzelfall war... . :glaskugel:

Wenn der Sb Zweifel an deiner Erwerbsfähigkeit sieht, dann hat er seine interne Dienstanweisung Folge zu leisten und den ärztlichen Dienst einzuschalten aber nicht Doktor zu spielen.
 
AW: neue Regeln bei der EGV ??

Wenn der Sb Zweifel an deiner Erwerbsfähigkeit sieht, dann hat er seine interne Dienstanweisung Folge zu leisten und den ärztlichen Dienst einzuschalten aber nicht Doktor zu spielen.
Das ist keine "interne Dienstanweisung", sondern schlichtweg ein ganz offiziell öffentlich bekanntgegebener wie auch von jedem abrufbarer und vom Jobcenter / SB pflichtgemäß anzuwendender Praxisleitfaden, basierend auf den gesetzlichen Vorgaben wie hier ~> https://www.arbeitsagentur.de/web/w...tei/mdaw/mtaw/~edisp/l6019022dstbai397423.pdf (dort vom Punkt 3.1 an, ab Seite 6) unschwer zu entnehmen ist. :wink:
 
AW: neue Regeln bei der EGV ??

mmh,da stehe ich schon vor dem nächsten Problem. .beim letzten Gespräch ,an dem ich das Augenärztliche Attest abgab ,informierte ich ihn auch darüber das ich einen Lendenwirbelbruch habe und die Wirbel unter diesen Bruch alle porös sind......um zu Erfahren wie es bei mir mit einer Umschulung aussieht. Zur Zeit arbeite ich als Beiköchin in einer Kantine ,muss aber manchmal an harten Tagen Schmerzmittel nehmen um danach noch sitzen oder liegen zu können. Ich leide seit einem Jahr an chronischer Urtikaria ,nehme seit 4 Monaten Kortison -was Gift für meine Knochensubstanz ist. Er meinte ich sollte ihm darüber auch ein Attest vorlegen....Was soll ich jetzt machen??? Mein Augenarzt hat mir auch kein Attest geschrieben sondern nur einen Untersuchungsbefund mitgegeben und meinte das müsste reichen. So musste ich nicht in Vorkasse treten und mein SB (Joboffensive ) gab sich damit zufrieden.
 
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