Neue Kampfmittel gegen 50+

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klaus1233

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Neue Kampfmittel gegen 50+

Fragebogenaktion aus Hessen

Rund 2000 der 9000 Langzeitarbeitslosen aus dem Landkreis sind nach Angaben der Agentur älter als 50 Jahre. Für sie wurde das „Projekt Profiling Ü 50“ geschaffen. „Ziel ist es, Informationen über sie zu erhalten, um sie zielgerichtet vermitteln oder qualifizieren zu können“, erklärt KfB-Sprecher Peter Tränklein.
Die Arbeitslosen sollen den ausgefüllten Fragebogen mitbringen, der an alle über Fünfzigjährigen verschickt wurde. Darin sollen sie neben Angaben zu Lebenslauf, Kenntnissen und Fähigkeiten auch Auskunft über Krankheiten, Suchtprobleme und Vorstrafen geben und sich einverstanden erklären, dass Daten „zum Zwecke der Arbeitsintegration an Maßnahmenträger oder Betriebe weitergegeben werden können“.

https://www.echo-online.de/suedhessen/template_detail.php3?id=39094

Verstößt Sonderbehandlung nicht gegen die Gleichbehandlungspflicht?

Und dadurch entstehen Arbeitsplätze für 50+? Dadurch werden Vorurteile auf Seiten der Arbeitgeber beseitigt? Nur wieder neue Schikanen, Ergebnis: null.

Die geballte Inkompetenz will mit Fragebogen und Pseudoaktivität nur von ihrer Ohnmacht vor der Problemlage ablenken.
 
in dem Artikel war auch zu lesen:
Aus Sicht der Datenschützer ist der Fragebogen rechtlich zulässig. Hartz IV verfolge das Prinzip „Fördern und fordern“, erklärt Robert Piendl, Referatsleiter beim Hessischen Datenschutzbeauftragten. Deshalb interessiere alles, was für die Arbeitsvermittlung wichtig sei. Schließlich könnten Krankheit oder Suchtprobleme Auswirkungen auf Arbeitsmotivation und so auf die Jobsuche haben. „Wenn wir jemanden zielgerecht vermitteln sollen, dann müssen wir auch die Angaben haben“, sagt KfB-Sprecher Tränklein.

Wer mit der Weitergabe nicht einverstanden sei, könne zudem die Erklärung durchstreichen, sagt Tränklein. Nur ist von dieser Möglichkeit auf dem Fragebogen nichts vermerkt. :!: Tränklein macht aber auch auf die Folgen einer Weigerung aufmerksam: „Dann ist derjenige auch nicht mehr zu vermitteln.“ :!:


d.h. wer rein persönliche Angaben verweigert= fliegt aus ALG II raus
und der Datenschutzplacebo findet das ok :shock:
 
Der Link funktioniert net.

Aber wenn ich das nur unterm Aspekt Vorstrafen sehe. Wenn z.B. der Führerschein vor zig Jahren aufgrund Trunkenheitsfahrt entzogen war, Neuerteilung ist erfolgt. So man verschweigt es. In Flensburg längst gelöscht, beim Landkreis ist das das ganze Leben registriert.

Was nun? Sanktionen wenn durch Datenabgleich es heraus kommt?

Krankheiten, wenn ich das höre. Dann müßte man ja fast sein ganzes Krankenblatt offenlegen. Man weis ja nie wie es dann ausgelegt wird. Z.B. letzten 2 Jahre 8x krank wegen grippalen Effekt. Will man dann eine Anfälligkeit unterstellen?

Man kann ja weitergehen. Lagen in der Familie Fälle von Geitskrankheiten vor? usw.

Das ist kein Datenschutz mehr, das ist Willkür. Es hat nichts in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit zu tun.

Der Herr Tränklein sollte mal seine Daten öffentlich machen. Mal sehen was für Abgründe sich dann auftuen.

Käme mir man mit soetwas würde ich eine Musterklage durchziehen und zusätzlich gegen den zuständigen Datenschutzbeauftragten strafrechtlich vorgehen.

Denn das Argument " fördern und fordern". Die Ämter können nur eins: FORDERN.
 
Südhessen und der gesamte Raum um Darmstadt herum wird gerne auch das "Tal der Ahnungslosen" genannt, weil dort die Optionskommunen besonders "viel" wenig Ahnung haben.

Die Kunden der Jobcenter dort werden doch reihenweise verar***t (siehe auch jüngst den Fall, wo der unverschämte Hausbesuch war), eine Leiterin eines Jobcenters blamiert sich durch selbstfabriziertes Eigenlob im Internet, es regiert Vetterwirtschaft und Korruption usw.

Passt prima dazu, daß die dort auf Datenschutz usw. pfeifen :motz:
 
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