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Neue Hartz IV Bescheide 2013 rechtswidrig?
Hat jemand vorsorglich Widerspruch gegen seinen neuen Bescheid für 2013 eingelegt?
Widerspruch macht doch nur Sinn wenn man
Hat jemand vorsorglich Widerspruch gegen seinen neuen Bescheid für 2013 eingelegt?
Wieso sind sie das nicht?Nach Ansicht der Initiative der „aufRECHT e.V. in Iserlohn“ seien alle Bescheide mangelhaft, weil diese fälschlicher Weise suggerieren, dass die Neuberechnung der Regelleistungen bereits rechtsverbindlich sei.
Das tun sie natürlich nicht, stimmt - aberDie Festsetzung berücksichtigt die Entwicklung der Preise sowie die Nettolohnentwicklung (§ 20 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II).“
Widerspruch macht doch nur Sinn wenn man
einen engagierten Fachanwalt zur Seite hat der bereit ist, vors Verfassungsgericht zu ziehen?Da die Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze sehr komplex sind, empfiehlt es sich bei einem solchen Vorhaben, einen versierten und vor allem engagierten Fachanwalt für Sozialrecht einzuschalten.