Ein Beitrag aus: mex das Marktmagazin vom 21.08.2019 und 25.08.2019, hier um 17:00
Bericht aus dem Bundesland Hessen, es werden zum Zeitpunkt des Berichts offiziell 153.000 Arbeitslose ausgewiesen
=> ob hier auch die Unterbeschäftigten eingerechnet wurden, oder sind nur die bequemen Zahlen der BA so ganz ohne Unterbeschäftigte genommen worden?
An zwei Beispielen sollen die Wunderinstrumente gegen die Langzeitarbeitslosigkeit vorgestellt werden.
Beispiel 1:
Frau deutlich über 50, ohne Berufsausbildung und seit etwa 18 Jahren ohne Job
Beispiel 2:
Frau, ebenfalls über 50 und ehemals die Leiterin einer sozialen Einrichtung
=> Warum sich immer wieder Erwerbslose für diese seltsame Form der Berichterstattung zur Verfügung stellen, bleibt mir ein Rätsel. Langsam bin ich geneigt, an schlechte Schauspieler für einen schlechten Witz zu glauben...
Nun werden, verknüpft mit den Schicksalen der beiden Langzeitarbeitslosen, zwei aktuelle Wunderinstrumente vorgestellt, mit denen diese beiden Langzeitarbeitslosen zumindest für eine überschaubare Zeit aus der Statistik genommen werden.
Immerhin, die Reporterin fragt sich, ob diese Maßnahmen funktionieren können.
Erste Maßnahme: Paragraf 16i des Teilhabechancengesetzes wird als eine Chance aufgezeigt für die Person aus Beispiel 1, die seit mehreren Jahren ALG II bezieht?
⁃ eine Firma stellt einen Langzeitarbeitslosen ein und für zwei Jahre bezahlt natürlich nicht die Firma das Gehalt, sondern das JC, wofür seit Januar dafür 4 Milliarden Euronen zur Verfügung stehen
⁃ die Erwerbslose geht zur Fallmanagerin, die sie gerne nach 16i fördern würde, um sie aus den ständigen und aufeinander folgenden Maßnahmeketten herauszuholen
=> ist das etwa ein Eingeständnis, dass der Maßnahmemüll nix bringt? Immerhin sind 18 Jahre ohne Job nicht gerade ein Beweis für die Wirksamkeit der Wundertüten!
⁃ die Erwerbslose würde sich freuen, aus der Abhängigkeit zum JC herauszukommen
⁃ jetzt muss nur eine Firma gefunden werden, die sich auf das Modell einlässt
⁃ bisher hat die Frau einen 1 Euro-Job, schmiert Brötchen und schenkt Kaffee aus bei der Arbeitsloseninitiative in Gießen
⁃ sie möchte die Vollzeitstelle möglichst hier, einem kleinen Verein basierend auf Spenden
⁃ für die Mitarbeiter des Vereins wäre es denkbar, die Frau mit Förderung einzustellen
=> warum der Verein das nicht längst umgesetzt hat?
=> jetzt kann sich der Verein nur den geförderten 1-Euro-Job leisten, woher soll das Geld denn nach den zwei Jahren kommen?
⁃ Welche Inhalte der Vollzeitjob im Verein dann hätte ist nicht klar, der Aufgabenbereich muss dann natürlich mit Unterstützung und Beratung durch das JC erweitert werden, nähen wird vom Sachbearbeiter vorgeschlagen, was nicht mit Begeisterung aufgenommen wird, aber sie kann sich Handarbeiten vorstellen
⁃ Ziel des neuen Paragrafen 16i:
⁃ Langzeitarbeitslose fit für den Arbeitsmarkt zu machen
⁃ die große Hoffnung: läuft das Kombilohnmodell aus, könnte die unterstützte Firmen die Langzeitarbeitslosen übernehmen
⁃ die Erwerbslose ist da auf Grund des Alters eher skeptisch, aber es ist wenigstens eine Weile eine Beschäftigung und man kann etwas Geld verdienen
Zweite Maßnahme: Existenzgründung
⁃ ALG II Empfänger können sich selbstständig machen
⁃ dafür müssen sie einen Businessplan erstellen und bei den ach so kompetenten Sachbearbeitern des jeweiligen JC einreichen
⁃ wird der Businesplan angenommen, erhält der Langzeitarbeitslose für ein Jahr ein Einstiegsgeld und kann Zuschüsse von bis zu 5000 Euronen erhalten, um die Firma neu auszustatten
⁃ die Langzeitarbeitslose aus dem zweiten Beispiel wagt den Sprung in die Selbstständigkeit, hat einen entsprechenden Businessplan erstellt und darauf basierend den Antrag gestellt
⁃ mit Erfolg was die Antragstellung betrifft, ihre neue Aufgabe: sie will Menschen in schweren Lebenslagen coachen
⁃ dafür hat sie vom JC ein Darlehen von 5000 Euronen erhalten
⁃ 424 Euronen ALG II bekommt sie nach wie vor, zusätzlich 318 Euronen Einstiegsgeld
⁃ seit sechs Monaten ist sie ihr eigener Chef, coacht sie die ersten Klienten, dazu hat sie einen Praxisraum gemietet
⁃ allerdings: noch immer sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, denn die Praxis läuft nur schleppend an und die Kosten immer weiter
⁃ bereits nach dem ersten halben Jahr der Selbstständigkeit muss sie damit beginnen, das Darlehen zurückzuzahlen – von den Einnahmen die zum Leben nicht ausreichen und dem ergänzenden Euronen vom JC
⁃ die Langzeitarbeitslose sagt: es werden mehr und mehr Schulden, denn sie hat sich im Umfeld und im Freundeskreis Geld geliehen, um die Miete zu zahlen
=> das bedeutet dann im Ergebnis, die Langzeitarbeitslose verlässt ALG II und das JC für eine kurze zeit und mit einem hohen Betrag an Schulden und wenns nicht klappt, kann sie die Schulden ja aus dem Regelsatz zurückzahlen?
⁃ manche Existenzgründer erhalten allerdings vom JC einen Investitionszuschuss bis zu 5000 Euronen ohne Rückzahlung, aber das ist natürlich eine Kann-Leistung und somit einzig und allein eine Gnade des Sachbearbeiters
⁃ den Antrag für diesen Zuschuss hat die Langzeitarbeitslose übrigens auch gestellt, was aber abgelehnt wurde
Fazit: um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, finanziert das JC neue Jobs. Ob das ein Erfolgsmodell wird oder teurer Schuss in den Ofen, das wird die Zukunft zeigen, spätestens wenn die Fördergelder auslaufen und sich jeder selbst bewähren muss
⁃ zum Zeitpunkt der Reportage hatten 544 Hessen einen auf 16i basierenden Job gefunden
⁃ die Stellen sind befristet, was dann passiert, bleibt abzuwarten
Fakt ist, beide Modelle sind nichts weiter als alter Wein in neuen Schläuchen. Diese Wunderprogramme werden in regelmäßigen Abständen aus der Schublade geholt und kaum wesentlich modifiziert.
Der 16i ist für mich nichts weiter als eine Sonderform des Eingliederungszuschusses, der die Jobs bei den Arbeitgebersparbrötchen ebenfalls mit bis zu 100% Zuschuss fördern kann. Das mit der Existenzgründung wurde in vergleichbarer Form bereits als ICH-AG gefördert.
Bericht aus dem Bundesland Hessen, es werden zum Zeitpunkt des Berichts offiziell 153.000 Arbeitslose ausgewiesen
=> ob hier auch die Unterbeschäftigten eingerechnet wurden, oder sind nur die bequemen Zahlen der BA so ganz ohne Unterbeschäftigte genommen worden?
An zwei Beispielen sollen die Wunderinstrumente gegen die Langzeitarbeitslosigkeit vorgestellt werden.
Beispiel 1:
Frau deutlich über 50, ohne Berufsausbildung und seit etwa 18 Jahren ohne Job
Beispiel 2:
Frau, ebenfalls über 50 und ehemals die Leiterin einer sozialen Einrichtung
=> Warum sich immer wieder Erwerbslose für diese seltsame Form der Berichterstattung zur Verfügung stellen, bleibt mir ein Rätsel. Langsam bin ich geneigt, an schlechte Schauspieler für einen schlechten Witz zu glauben...
Nun werden, verknüpft mit den Schicksalen der beiden Langzeitarbeitslosen, zwei aktuelle Wunderinstrumente vorgestellt, mit denen diese beiden Langzeitarbeitslosen zumindest für eine überschaubare Zeit aus der Statistik genommen werden.
Immerhin, die Reporterin fragt sich, ob diese Maßnahmen funktionieren können.
Erste Maßnahme: Paragraf 16i des Teilhabechancengesetzes wird als eine Chance aufgezeigt für die Person aus Beispiel 1, die seit mehreren Jahren ALG II bezieht?
⁃ eine Firma stellt einen Langzeitarbeitslosen ein und für zwei Jahre bezahlt natürlich nicht die Firma das Gehalt, sondern das JC, wofür seit Januar dafür 4 Milliarden Euronen zur Verfügung stehen
⁃ die Erwerbslose geht zur Fallmanagerin, die sie gerne nach 16i fördern würde, um sie aus den ständigen und aufeinander folgenden Maßnahmeketten herauszuholen
=> ist das etwa ein Eingeständnis, dass der Maßnahmemüll nix bringt? Immerhin sind 18 Jahre ohne Job nicht gerade ein Beweis für die Wirksamkeit der Wundertüten!
⁃ die Erwerbslose würde sich freuen, aus der Abhängigkeit zum JC herauszukommen
⁃ jetzt muss nur eine Firma gefunden werden, die sich auf das Modell einlässt
⁃ bisher hat die Frau einen 1 Euro-Job, schmiert Brötchen und schenkt Kaffee aus bei der Arbeitsloseninitiative in Gießen
⁃ sie möchte die Vollzeitstelle möglichst hier, einem kleinen Verein basierend auf Spenden
⁃ für die Mitarbeiter des Vereins wäre es denkbar, die Frau mit Förderung einzustellen
=> warum der Verein das nicht längst umgesetzt hat?
=> jetzt kann sich der Verein nur den geförderten 1-Euro-Job leisten, woher soll das Geld denn nach den zwei Jahren kommen?
⁃ Welche Inhalte der Vollzeitjob im Verein dann hätte ist nicht klar, der Aufgabenbereich muss dann natürlich mit Unterstützung und Beratung durch das JC erweitert werden, nähen wird vom Sachbearbeiter vorgeschlagen, was nicht mit Begeisterung aufgenommen wird, aber sie kann sich Handarbeiten vorstellen
⁃ Ziel des neuen Paragrafen 16i:
⁃ Langzeitarbeitslose fit für den Arbeitsmarkt zu machen
⁃ die große Hoffnung: läuft das Kombilohnmodell aus, könnte die unterstützte Firmen die Langzeitarbeitslosen übernehmen
⁃ die Erwerbslose ist da auf Grund des Alters eher skeptisch, aber es ist wenigstens eine Weile eine Beschäftigung und man kann etwas Geld verdienen
Zweite Maßnahme: Existenzgründung
⁃ ALG II Empfänger können sich selbstständig machen
⁃ dafür müssen sie einen Businessplan erstellen und bei den ach so kompetenten Sachbearbeitern des jeweiligen JC einreichen
⁃ wird der Businesplan angenommen, erhält der Langzeitarbeitslose für ein Jahr ein Einstiegsgeld und kann Zuschüsse von bis zu 5000 Euronen erhalten, um die Firma neu auszustatten
⁃ die Langzeitarbeitslose aus dem zweiten Beispiel wagt den Sprung in die Selbstständigkeit, hat einen entsprechenden Businessplan erstellt und darauf basierend den Antrag gestellt
⁃ mit Erfolg was die Antragstellung betrifft, ihre neue Aufgabe: sie will Menschen in schweren Lebenslagen coachen
⁃ dafür hat sie vom JC ein Darlehen von 5000 Euronen erhalten
⁃ 424 Euronen ALG II bekommt sie nach wie vor, zusätzlich 318 Euronen Einstiegsgeld
⁃ seit sechs Monaten ist sie ihr eigener Chef, coacht sie die ersten Klienten, dazu hat sie einen Praxisraum gemietet
⁃ allerdings: noch immer sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, denn die Praxis läuft nur schleppend an und die Kosten immer weiter
⁃ bereits nach dem ersten halben Jahr der Selbstständigkeit muss sie damit beginnen, das Darlehen zurückzuzahlen – von den Einnahmen die zum Leben nicht ausreichen und dem ergänzenden Euronen vom JC
⁃ die Langzeitarbeitslose sagt: es werden mehr und mehr Schulden, denn sie hat sich im Umfeld und im Freundeskreis Geld geliehen, um die Miete zu zahlen
=> das bedeutet dann im Ergebnis, die Langzeitarbeitslose verlässt ALG II und das JC für eine kurze zeit und mit einem hohen Betrag an Schulden und wenns nicht klappt, kann sie die Schulden ja aus dem Regelsatz zurückzahlen?
⁃ manche Existenzgründer erhalten allerdings vom JC einen Investitionszuschuss bis zu 5000 Euronen ohne Rückzahlung, aber das ist natürlich eine Kann-Leistung und somit einzig und allein eine Gnade des Sachbearbeiters
⁃ den Antrag für diesen Zuschuss hat die Langzeitarbeitslose übrigens auch gestellt, was aber abgelehnt wurde
Fazit: um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, finanziert das JC neue Jobs. Ob das ein Erfolgsmodell wird oder teurer Schuss in den Ofen, das wird die Zukunft zeigen, spätestens wenn die Fördergelder auslaufen und sich jeder selbst bewähren muss
⁃ zum Zeitpunkt der Reportage hatten 544 Hessen einen auf 16i basierenden Job gefunden
⁃ die Stellen sind befristet, was dann passiert, bleibt abzuwarten
Fakt ist, beide Modelle sind nichts weiter als alter Wein in neuen Schläuchen. Diese Wunderprogramme werden in regelmäßigen Abständen aus der Schublade geholt und kaum wesentlich modifiziert.
Der 16i ist für mich nichts weiter als eine Sonderform des Eingliederungszuschusses, der die Jobs bei den Arbeitgebersparbrötchen ebenfalls mit bis zu 100% Zuschuss fördern kann. Das mit der Existenzgründung wurde in vergleichbarer Form bereits als ICH-AG gefördert.