Hallo zusammen,
nach langer Krankheit bin ich mal wieder zum JC eingeladen worden:Besprechung ihrer beruflichen Situation und sollte diese unterschreiben.
Habe diese eingesteckt zur Überprüfung.
Ich halte diese für rechtswidrig und hab noch ein paar Fragen dazu.
.Alles was darin enthalten ist ,ist sowieso wie immer gesetzlich vorgeschrieben und bedarf eigentlich keiner EVG. Habe ich der Dame auch gesagt. Ich habe diese eingesteckt zur Überprüfung. Anbei hänge ich diese gleich mal an und dort steht unter anderen drin das mein Bewerberprofil in der Jobbörse mit aufgenommen wird. Davon wurde weder was von erwähnt oder besprochen,selbst bei der Erläuterung dieser EGV nicht. Ich will das auch nicht.Wie wäre ich mich dagegen?
Mir sind auch Punkte aufgefallen wie Gültigkeit bis auf weiteres
Ziele u.a. Anspruchsssicherung auf Leistungen nach dem SGB 2(müssen die ja sowieso nach dem Gesetz her).Davon abgesehen habe ich auch nicht vor dort zu verweilen,sondern von dem JC wegzukommen.
Stellenbemühungen bzw. Stelleninformationen stellen keine Eigenbemühungen da?
Wieso das nicht? Immerhin schreibe ich doch die Bewerbungen und nicht das JC.
Muss ich mir vorschreiben lassen das ich mich bei Zeitarbeitsfirmen zu bewerben habe?
Findet ihr noch etwas?
Ich halte diese ganze EVG für rechtswidrig.
Wie kann ich diese abwenden?
Bitte um Entschuldigung wenn ich das nochmals hier reinsetze,aber irgendwie komme ich nicht ganz klar hier.
nach langer Krankheit bin ich mal wieder zum JC eingeladen worden:Besprechung ihrer beruflichen Situation und sollte diese unterschreiben.
Habe diese eingesteckt zur Überprüfung.
Ich halte diese für rechtswidrig und hab noch ein paar Fragen dazu.
.Alles was darin enthalten ist ,ist sowieso wie immer gesetzlich vorgeschrieben und bedarf eigentlich keiner EVG. Habe ich der Dame auch gesagt. Ich habe diese eingesteckt zur Überprüfung. Anbei hänge ich diese gleich mal an und dort steht unter anderen drin das mein Bewerberprofil in der Jobbörse mit aufgenommen wird. Davon wurde weder was von erwähnt oder besprochen,selbst bei der Erläuterung dieser EGV nicht. Ich will das auch nicht.Wie wäre ich mich dagegen?
Mir sind auch Punkte aufgefallen wie Gültigkeit bis auf weiteres
Ziele u.a. Anspruchsssicherung auf Leistungen nach dem SGB 2(müssen die ja sowieso nach dem Gesetz her).Davon abgesehen habe ich auch nicht vor dort zu verweilen,sondern von dem JC wegzukommen.
Stellenbemühungen bzw. Stelleninformationen stellen keine Eigenbemühungen da?
Wieso das nicht? Immerhin schreibe ich doch die Bewerbungen und nicht das JC.
Muss ich mir vorschreiben lassen das ich mich bei Zeitarbeitsfirmen zu bewerben habe?
Findet ihr noch etwas?
Ich halte diese ganze EVG für rechtswidrig.
Wie kann ich diese abwenden?
Bitte um Entschuldigung wenn ich das nochmals hier reinsetze,aber irgendwie komme ich nicht ganz klar hier.