Neue Entscheidung des BVG

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ExitUser

Gast
"Kritisch an der Entscheidung ist der beiläufige Satz: "Die besondere Anforderung an Eilverfahren schließen anderseits nicht aus, dass die Gerichte den Grundsatz der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, in dem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (vgl. SG Düsseldorf, NJW 2005, S. 845 874)". "

Das ist in der Tat sehr kritisch zu bewerten, da nach abgeschlossenem Hauptverfahren dann wahrscheinlich seitens der Behörden argumnentiert wird, das man ja die 1,5- 2 Jahre, die so ein Hauptklageverfahren gut dauern kann, _ ausgekommen wäre mit dem gekürzten Regelsatz ( Abschlag 70-80%)

Im vorleigenden Fall oben ist es ja gerde der Grund, weswegen dem / der Hilfebedüftigen die Hilfe verweigert worden ist. Sprich: Es wurde denen nicht geglaubt, dass sie schon durch stehlen, Betteln und Freunde nur überlebt haben.

Hier beisst sich die Katze wieder in den Schwanz.

Im Grunde ist es ja auch höchst unlogisch einen das Existenzminimum noch für so lange Zeit vorsotglich zu kürzen und dann hinterher nach Jahren festzustellen, dass er schon auf die volle Höhe angewiesen gewesen wäre und darauf auch Anspruch hat.


.. und dann zu fragen, warum er denn noch lebt quasi.. :dampf:
 
Beachtung durch SB ?

Hi ,
endlich kann ich auch hier Aktiv mitmachen. :klatsch:
Dieses Urteil ist ja absolut Klasse , aber die SB `s beachten die ganzen Urteile und Beschlüsse überhaupt nicht , obwohl diese ihnen mittlerweile durchaus bekannt sein müssten und auch sind.
Ich finde das schon eine absolute Frechheit , und das noch ohne Folgen für den SB .
Habe über meinen SB schon eine Dienstaufsichtbeschwerde eingereicht , denn das kann ja wohl nicht mehr so weitergehen , egal ob die davon Kenntniss hatten oder nicht !!! :party: :laber: :evil:
Das hat in meinen Augen doch sehr stark mit der Sorgfaltspflicht des SB zu tun.
Gruss
RüdigerW.
 
Könnt ihr bitte mal die Nummer dieser Entscheidung nennen. Danke.
 
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