Neue Eingliederungsvereinbarung für Alleinerziehende

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G

Gelöschtes Mitglied 24462

Gast
Hallo Leute,

meine Tochter ist nun im Dezember 3 Jahre alt geworden. Die Einladung vom Jobcenter folgte prompt. Bitte schaut euch mal vor allem Punkt 3+5 an. Einen KiGa Platz habe ich trotz intensive Suche noch nicht. Stehe nun bei über 10 Stück auf der Warteliste. Im August bekam ich eine Sanktion mit der Begründung mich nicht zeitnah um eine Kinderbetreuung gekümmert zu haben.
Ich werde das Gefühl nicht los dass die Mitarbeiterin gegen mich Voreingenommen ist. Wo finde ich vor Ort Unterstützung/Beistand.
 

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Makale

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Im August bekam ich eine Sanktion mit der Begründung mich nicht zeitnah um eine Kinderbetreuung gekümmert zu haben.

Bist du dagegen vorgegangen? Die Sanktion dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit unrechtmäßig erfolgt sein. Du kannst nicht verpflichtet werden dein unter 3 jähriges Kind in Fremdbetreuung zu geben. Selbst ab dem 3. Lebensjahr ist das nur eingeschränkt möglich. Hierzu zu späterer Zeit mehr.

Basiert die Sanktion vom August auf eine Verletzung einer EGV ?

Am besten mal die Schriftstücke einstellen. Grundsätzlich einen Rat: Unterschreibe ab sofort keine EGV mehr.
 
G

Gelöschtes Mitglied 24462

Gast
Danke für die Antworten und gegen die Sanktion bin ich nicht vorgegangen. Im EGV stand: Ich bemühe mich rechtzeitig um eine Kinderbetreuung damit diese nach vollendeten 3. Lebensjahr gewährleistet ist. Das ist nun Vergangenheit.
Keine EGV unterschreiben? Was hat das für Konsiquenzen? Werft doch mal einen Blick auf meine beiden Anhänge.
 
E

ExUser 2606

Gast
Ich wuerde noch versuchen, per Ueberpruefungsantrag gegen die Sanktion anzugehen, eine EGV nicht zu unterschreiben hat nur die Kopnsequenz, dass keine gilt.
 
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