Neue EGV - zu harmlos für die Welt - soll ich unterschreiben?

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(rhetorische Frage)

Moinsen allerseits :)

der Termin lief den Umständen entsprechend easy, viel dütt und datt und die neue EGV sieht erstaunlich harmlos aus, 2 Wochen Zeit, das wäre für mich das erste Mal (!). Aber dann wieder die Frage: warum und wozu (unterschreiben mein ich).

Neuerungen gibt es laut PAPchen dahingehend, dass eine neue DA oder GÄ (sorry ich war zu aufgeregt, um genauer nachzufragen oder mir das Ding ausdrucken zu lassen) gibt, die besagt, dass in den EGVs neuerdings die Aufgaben seitens des JC nicht mehr den üblichen Blablakram wie Beratung und Vermittlung drinstehen, weil das sowieso schon vollumfänglich gesetzlich geregelt sei. Da hätte es wohl zu viele Beschwerden gegeben und das sei jetzt halt so anders.

Weiterhin würden die Ortsabwesenheitsmeldungsaufforderungsanweisungen wegfallen und auch noch sonstige Sachen. Sie meinte dann, ob das ok für mich sei oder was. Ich sach naja, eigentlich unterschreib ich ja bekanntlich nichts sofort vor Ort aber kategorisch würde ich nichts ablehnen und tendenziell sei mir ein VA lieber. Dann grinste sie sich eins und nun habe ich wie gesagt 2 Wochen Zeit.

Beim Überfliegen zu Hause ist mir aufgefallen, dass da noch ganz andere Sachen anders sind als bei meinen alten EGVs. Mehr Kohle scheints im VB auch zu geben und Mailbewerbungen werden jetzt mit 2,- € "finanziert". Die Sache mit dem "im VORAUS beantragen" ist auch nicht mehr drin, kA ob das jetzt bedeutet, dass man auch im Nachhinein beantragen kann.

Rechtsfolgen oder -belehrungen finden sich nur noch im ersten Satz "Ihnen ist bekannt...".

Ich stell sie mal rein und bin gespannt auf eure Kommentare.

P.S.: naja an einer geschmackvollen Art der Anonymisierung übe ich noch. Ich fand halt die Farbkombi geil, weil ja jetzt Frühling ist.
 

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Curt The Cat

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AW: Neue EGV

[...]geschmackvollen Art der Anonymisierung übe ich noch. [...]
Moinsen Beretta1 ...

... sehr schön. Ich jedoch fände es zielführender, Du machtest Dir primär Gedanken über einen aussagekräftigeren Titel für Deinen Faden. Ein vollständiger Satz wäre ja schon mal ein Anfang. Du hast noch ca. 'ne Viertelstunde Zeit dafür ...!


:icon_wink:
 

Solanus

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9. Schlußformel ab:

"Erklärungsbedürftige Punkte....wurden mündlich besprochen..."

Finde ich persönlich als fragwürdig. Da lässt sich so allerlei rein interpretieren, was Dir erläutert wurde und dem DU mit Deiner Unterschrift zustimmst.

Im Nachgang kann dann daraus die Frage entstehen, ob DU über die Folgen vertragswidrigen Verhaltens ausreichend und vollständig aufgeklärt wurdest.

Ich würde eine Ergänzung erbitten/vorschlagen:

"Mündliche Nebenabreden erlangen keine Rechtswirkung und sind nicht Teil dieses Vertrages"

Das schriftlich mit Nachweis einreichen. Hast Du Glück steht es in einer geänderten EGV drin und Du kannst unterschreiben. Läuft alles normal, bekommst Du kommentarlos einen VA .

Dann ist alles in rechter Ordnung. Eine Sanktion kann aus dem VA , in dieser Form, nicht entstehen.
 
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und welcher Vorteil würde in dem von dir vorgeschlagenen Änderungswunsch bestehen im Gegenzug zu einem VA ?

Nachtrag: ich mein, da steht ja nichts drin, was hat das zu bedeuten, wie geh ich damit um, was ist das.

Ergänzung: wofür wird eine zusätzliche Unterschrift unter einen Wisch benötigt, der nichts aussagt. Meinen Alg II - Antrag habe ich gestellt und unterschrieben und da steht alles drin.
 
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ich könnte ja so frech sein und die Sachen monieren.

Pkt. 4: "können"

und eben Pkt 9,

nur worauf läuft es denn hinaus, wem bringt es was. Aus diesem Grund tendiere ich eher dazu, den VA kommen zu lassen.
 

MissRuhrpott

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Punkt 6: Arbeitsunfähigkeit

- ist unverzüglich anzuzeigen und
- die AU vor Ablauf des dritten Kalendertages vorzulegen

Unverzüglich = direkt nach Ausstellung der AU

Eine Unterschrift hätte sich schon an der Stelle für mich erledigt.
 
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Solanus meinte:
"Mündliche Nebenabreden erlangen keine Rechtswirkung und sind nicht Teil dieses Vertrages"
versteh ich nicht, was das für einen Unterschied macht. Wenn du auf den Pkt 9 anspielst, stößt mir eh schon sofort der erste Satz auf. Weil das nicht stimmt. Da war schon alles vorbereitet für mein Erscheinen, die hatte sogar schon die neuen Bewerbungsnachweislisten ausgedruckt. Und mich gefragt, ob ich die haben will. Als ich sagte nee danke, die liegen unten aus und ich hab die Dinger stapelweise zu Hause, meinte sie, "is aber Ihre Nummer drauf."

OK, da konnte ich dann nicht mehr nein sagen und hab die drei liebevoll für mich ausgefüllten Zettel gerne und freundlichlächelnd entgegengenommen.:icon_confused:

-> man muss es halt alles sachlich sehen aber zuweilen fehlt mir dafür der Anker.

MissRuhrpott meinte:
Punkt 6: Arbeitsunfähigkeit
- ist unverzüglich anzuzeigen und
- die AU vor Ablauf des dritten Kalendertages vorzulegen
Unverzüglich = direkt nach Ausstellung der AU
Eine Unterschrift hätte sich schon an der Stelle für mich erledigt.
danke, den Punkt hab ich noch garnicht gesehen.
 
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ZarMod

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Unverzüglich = direkt nach Ausstellung der AU .
Eine Unterschrift hätte sich schon an der Stelle für mich erledigt.
Unerheblich, denn diese Formulierung ist gesetzlich vorgeschrieben:
§ 56 SGB II Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit meinte:
(1) Die Agentur für Arbeit soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte,
die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen,
in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 3 Satz 3 verpflichten,
1. eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und
2. spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung
über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.
ich könnte ja so frech sein und die Sachen monieren.
Pkt. 4: "können" und eben Pkt 9,
Punkt 9 entfällt eh bei einem VA .
nur worauf läuft es denn hinaus, wem bringt es was.
Aus diesem Grund tendiere ich eher dazu, den VA kommen zu lassen.
Es würde darauf hinauslaufen, Verhandlungsbereitschaft zu zeigen, wenn diese denn nötig wäre.
Ich würde schon wollen, daß mir die Kostenerstattung zugesichert wird.
Andererseits wurde keine Bewerbungsanzahl festgelegt und eine RFB ist auch nicht drin.
Warum etwas unterschreiben, was bei Nichtunterschrift sowieso als VA verknackt wird?
EGV dienen nur behördenseitig als Rechtfertigung für dieses grenzwertige System.
Sollte das Wort "können" im VA noch vorhanden sein, ist zumindest der Rechtsweg einfacher,
wenn Dir die Erstattung für Bewerbungen später vorenthalten wird. :icon_wink:
 
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Ich würde schon wollen, daß mir die Kostenerstattung zugesichert wird.
richtig, so denke ich auch. Seitens der sog. Vermittlungsabteilung scheint das ja mit dem Termin und er EGV auch so gewesen zu sein.

Die Sache mit meiner KdU ist eine ganz andere Baustelle. Das ist aber alles "in Arbeit".
 

Solanus

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und welcher Vorteil würde in dem von dir vorgeschlagenen Änderungswunsch bestehen im Gegenzug zu einem VA ?

Wenn Du einfach einen VA abwartest, dann signalisierst Du keine Verhandlungsbereitschaft. In einem späteren Klageverfahren, weil Du möglicherweise eine Sanktion erhalten hast und gegen den VA vorgehen willst, wird die Gegenseite mit Sicherheit behaupten, "Der Kläger hat sich geweigert zu unterschreiben, deshalb haben wir den VA erlassen."

Hast Du aber Änderungswünsche eingereicht, entfällt automatisch dieses Argument, im Gegenteil Du kannst daraus machen "Die Beklagte war niemals an Verhandlungen interessiert, sondern wollte stur einen VA erlassen! Die Beklagte hat damit direkt gesetzliche Vorschriften verletzt."

Dreimal darfst Du raten, was die Bessere Variante ist!


Nachtrag: ich mein, da steht ja nichts drin, was hat das zu bedeuten, wie geh ich damit um, was ist das.

Es steht nichts Bedeutsames drin, es ist aber vieles weggelassen, was juristisch gleichbedeutend gefährlich ist.

Ergänzung: wofür wird eine zusätzliche Unterschrift unter einen Wisch benötigt, der nichts aussagt. Meinen ALG II - Antrag habe ich gestellt und unterschrieben und da steht alles drin.

Der Gesetzgeber wünscht nun mal den Abschluß so eines Vertrages, was prinzipiell auch nicht schlecht ist, nur leider ist das was sich entwickelt hat, sehr sehr schlecht.

Also wird es Zeit, dass die Betroffenen den Spieß umdrehen und das Positive hervorholen.

Positiv ist:
Die JC werden zu klaren Aussagen gezwungen.
Die SB werden zur Vertragstreue gewzungen.
Bei geschickten Vorgehen, kann der HE durchaus Nutzen aus einer EGV ziehen.

Natürlich kannst Du den Kopf in den Sand stecken und abwarten. Allerdings ist selbst aktiv werden immer der bessere Weg.
 
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Es steht nichts Bedeutsames drin, es ist aber vieles weggelassen, was juristisch gleichbedeutend gefährlich ist.
Bingo - es steht quasi nichts drin. Inwieweit ist "Weggelassenes" oder "nichts" sanktionierbar?

Abgesehen von den sowieso schon gesetzlich geregelten Sachen, wie z.B. Mitwirkungspflicht^^.

Ich fühle mich wohler mit Lügen, die ich mir selbst aussuche:biggrin:
 

0zymandias

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Mir gefällt die fehlende Rechtsfolgenbelehrung. :biggrin:

Sollte das JC in Zukunft etwas Böses planen, müsste eine gültige EGV erst rechtswirksam gekündigt werden, was gerne vergessen oder falsch gemacht wird.
 
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Sollte das JC in Zukunft etwas Böses planen, müsste eine gültige EGV erst rechtswirksam gekündigt werden, was gerne vergessen oder falsch gemacht wird.
so doof scheint sie bei Erstellung der Neuen nicht gewesen zu sein, denn als Erstes sagte sie: "ja dann muss ich ja erstmal den alten Verwaltungsakt aufheben, bevor *tipseltiptitum titppptippp*."

Meine alte EGV war anscheinend sogar IHR zu umfangreich. Angesichts meiner derzeitigen Lebenslage (Aufforderung zur Kürzung der KDU inkl. drohender Obdachlosigkeit) hat sie da wohl was Neues verfasst.

Ich finde das fair von ihr, es war halt eine Art von Abschiedsgeschenk, da die Buchstaben wechseln und ich nun einen neuen PAP bekomme. Der sei aber auch nett:biggrin: (mit Betonung auf auch)

Sorry für diese kryptische Schreibweise, ich bin immernoch nicht frei genug, um entspannt und nach meinen Möglichkeiten zu schreiben. Sorry, echt, das fühlt sich an, als müsste ich per Hand, zu Fuß und alleine nen LKW anschieben und in Gang setzen.

Also dementsprechend kurz:
Ich werde diesen (bestimmt nettgemeinten) EGV -Vorschlag nicht unterschreiben. Egal für wieviele Blumen, Diamanten und Jachten:biggrin:

P.S.: und ich werde hier auch nichts "verhandeln", einerseits weil mir das egal ist, wie das "vor Gericht" aussehen könnte; andererseits weil es "vor Gericht" noch viel dusseliger aussehen könnte, wenn man dazu noch was sagen und damit ggflls weitere Verwaltungsressourcen evtl. unnötig verbrauchen würde:icon_hihi:.

Also ich lass mal kommen:icon_pause:
 
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