Neue EGV wegen Umschulung zur FK Schutz und Sicherheit

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Dominik25

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Bitte einmal die EGV prüfen.

Was mir in der so als Leie auffällt das ich meinen Teilzeitjob während der Vollzeitumschulung die 9 Stunden täglich geht noch arbeiten gehen soll bzw. diese noch ausbauen . Wie soll ich das packen mit dem zusätzlichen lernen dann noch ? Zu mal ich dann eh ein Praktikum in einem Betrieb habe.

Bin von 8.00 - 17.00 Uhr in der Umschulung ......

Bezüglich der Krankmeldung:

Ich spreche hier nicht davon, dass man sich unverzüglich telefonisch beim Arbeitgeber krank melden muss. Das ist ja vollkommen klar und verständlich. Ich spreche hier von der ärztlichen Bescheinigung. Normalerweise muss Sie ja spätestens am 3. Tag beim AG vorliegen. Der AG kann auch verlangen, dass sie bereits am ersten Tag vorliegt. Da hat er das Recht dazu. Da Frage ich mich allerdings wie das gehen soll. Mann kann dem AN auch nicht zumuten, dass er sich mit einer fetten Grippe in den Betrieb schleppt um das Attest abzugeben. Wenn man sie mit der Post schickt kommt sie ja auch nicht am gleichen Tag an.

Krankmeldung bereits am ersten Tag abgeben. Wie soll das gehen?
 

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Couchhartzer

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Krankmeldung bereits am ersten Tag abgeben. Wie soll das gehen?
Das soll gar nicht gehen, denn so steht das sehr deutlich nachlesbar ja auch gar nicht drin.

Der Satz dazu lautet klar erkennbar:
"Eine Arbeitsunfähigkeit muss ich dem Maßnahmeträger durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung nachweisen."

Und das bedeutet nichts anderes als, dass die Krankmeldung auf den ersten Tag der Erkrankung (den ersten Krankheitstag!) ausgestellt sein muss, was mit der Zustellung der Krankmeldung nicht ansatzweise etwas zu tun hat.

Zustellen kannst du die Krankmeldung, wenn du sichergehen willst, z.B. vorab am ersten Krankschreibungstag per Fax (denn das ist ja nicht verboten) und dann per Post das Original zusenden.
 

CuiBono

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Hallo, ich bin nur Laie, erhoffe dir von mir keine all zu große Hilfe , und ich wünsche dir das sich jemand anderes nochmal mit der EGV auseinander setzt :)

Meine Meinung:

Sieht grundsätzlich für mich ganz ok/normal aus und wenn du diese Umschulung auch tatsächlich machen möchtest, kann man sicher machen.

Leider wie du schon bemerkt hast, verlangen die übermenschliches... bei "5. Zur Integration in Arbeit"
die Teilnahme an dieser Vollzeit-Weiterbildung und gleichzetig nicht nur die "Aufrechterhaltung" sondern am besten auch gleich noch den "Ausbau" deiner aktuellen Erwerbstätigkeit...

Diese Bedenken sind doch sicher auch im Gespräch mit deinem SB gekommen?
Hatte er darauf eine plausible Antwort/Erklärung wie dies beides zusammen funktionieren soll?

Leider wird es schwer sein, deinen SB davon zu überzeugen, die aktuelle Erwerbstätigkeit für die Weiterbildung mit ungewissem Langzeit-Ausgang, einfach so aufzugeben...

Interessant auch die Formulierung:
"Regelmäßige Teilnahme an dem Lehrgang des Trägers...."
(evtl. könnte der SB das bewusst geschrieben haben, mit der Vorstellung das du so oft es geht am Kurs teilnimmst, außer innerhalb der Zeiten in welchen du deinen Teilzeitjob machst... wie du dann allerdings das verpasste Unterrichtsmaterial aufholen sollst, ergibt sich mir daraus nicht...)

Was mir jedoch noch auffällt aber ich nicht weiß ob das üblich/unüblich ist, dass nicht darauf eingegangen wird welche Kosten für die Teilnahme an dieser Umschulung übernommen werden sollen, z.B. alleine das Fahrtgeld etc. (immerhin für ganze 2 Jahre), jedoch bin ich mir nicht sicher ob dies auf einem gesonderten Blatt vereinbart wird?
 
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Dominik25

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Diese Bedenken sind doch sicher auch im Gespräch mit deinem SB gekommen?
Hatte er darauf eine plausible Antwort/Erklärung wie dies beides zusammen funktionieren soll?
Kam via Post.. ich hatte KEIN Gespräch gehabt Sie hat angerufen ich solle es in ein paar Tagen wieder unterschrieben zurückschicken sie hatte es vergessen eine EGV zu vereinbaren die Umschulung läuft ja schon.

Fahrtkosten wurden keine genehmigt da die Umschulung zu teuer ist sagt SB desweiteren soll ich mich regelmäßig auf Jobs bewerben die mir zugeschickt werden.
 

CuiBono

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Hallo, ich nochmal :)

Ich hoffe immer noch jemand anderes schaltet sich noch ein mit mehr Ahnung von der Materie :)

Hast du die EGV bereits unterschrieben und zurückgeschickt oder noch bei dir und nicht zurückgeschickt?
Ich denke das wäre relevant für das weitere Vorgehen.

Ansonsten habe ich nochmal die zugrunde liegenden Paragraphen gelesen:

Das Jobcenter fördert mich durch die Teilnahme an einer Fortbildung zur "Fachkraft für Schutz- und Sicherhet" nach § 16 Abs. 1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit §§ 81 - 87 Drittees Sozialgesetzbuch (SGB III) und § 131a SGB III.

siehe dazu: § 85 SGB III Fahrkosten, welcher oben mit inkludiert ist:
Für Übernahme und Höhe der Fahrkosten gilt § 63 Absatz 1 und 3 entsprechend.

Und unter § 63 Absatz 1 und 3 findet sich:

(1) Als Bedarf für Fahrkosten werden folgende Kosten der oder des Auszubildenden zugrunde gelegt:
1.
Kosten für Fahrten zwischen Unterkunft, Ausbildungsstätte und Berufsschule (Pendelfahrten),

(3) Die Fahrkosten werden in Höhe des Betrags zugrunde gelegt, der bei Benutzung des zweckmäßigsten regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels in der niedrigsten Klasse zu zahlen ist; bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel wird für Fahrkosten die Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Absatz 1 des Bundesreisekostengesetzes zugrunde gelegt. Bei nicht geringfügigen Fahrpreiserhöhungen hat auf Antrag eine Anpassung zu erfolgen, wenn der Bewilligungszeitraum noch mindestens zwei weitere Monate andauert. Kosten für Pendelfahrten werden nur bis zur Höhe des Betrags zugrunde gelegt, der nach § 86 insgesamt erbracht werden kann.

Quelle: SS 63 SGB III Fahrkosten


Ich deute das so das ein Ausschluss der Übernahme der entstehenden Fahrtkosten , seitens des Jobcenters, nicht so einfach möglich ist, denn ich denke man hat darauf ein Anrecht.

Ich gehe davon aus das hier auch die Angaben vom Merkblatt 6 (Punkt: 3.1.2) der Arbeitsagentur zutreffen, da steht es ebenso drin. (20 Cent pro km bei eigener alternativer Fahrzeugnutzung, auch wenn es dort eine Regelausklammerung für Jobcenter-Kunden gibt))
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/zentr...g/MB6-Foerd-der-berufl-Weiterbildung-f-AN.pdf

Wie weit ist das denn von dir bis zur Fortbildungsstätte?, dann kannst du dir das ausrechnen Hin + Rückweg * 0,20 Cent * Teilnahmetage pro Monat (kürzeste Strecke Falk/Google-Maps).

Ich gehe davon aus das es sonst auch absolut unzumutbar ist dir die Teilnahme an dieser Fortbildung aufzubürden ohne für die entstehenden Fahrtkostenübernahme, die über 2 Jahre hinweg wirklich erheblich sein sollte, zu sorgen.
Ein solches Volumen ist sicher im Regelsatz nicht vorgesehen, außer die Fortbildungsstätte befindet sich in unmittelbarer Nähe.

Die Tatsache das die Eingliederungsvereinbarung auch nicht während eines persönlichen Gesprächs entstanden oder zumindest vorbesprochen wurde, und dann einfach so zugesandt wurde, erscheint mir auch irgendwie dubios...

Aber die Fortbildung an sich würdest du schon gerne zu Ende machen wie ich verstanden habe?

Das du dich weiterhin Vermittlungsvorschläge bewerben musst, ist wahrscheinlich unumgänglich, außer es würde in der EGV explizit ausgesetzt werden. Zumindest die Bewerbung abschicken an sich, solltest du definitiv weiterhin machen. Ob es dann tatsächlich zu einem Anstellungsverhältnis kommt aufgrund der Fortbildung etc. die derzeit läuft, steht auf einem anderen Blatt, würde ich sagen...

Auch sehr lustig das die Fortbildung quasi schon läuft mit deiner Teilnahme, aber die zugehörige EGV , die dazu alles regeln sollte, noch gar nicht geschlossen ist... sieht man denke ich, auch nicht alle Tage...

Evtl. macht es auch Sinn auf einen EGV -VA zu warten ? Ich weis es jedoch nicht, wie erwähnt bin Laie, hoffentlich schaut ein erfahrener Forenteilnehmer nochmal drüber und hat einen besseren Ratschlag wie sinnvoll zu verfahren ist.
 
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CuiBono

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Hat sich wohl immer noch kein anderer gemeldet... :-(

Da du wohl schon an der Fortbildung teilnimmst, gehe ich mal davon aus das die einfach schon mal in trockenen Tüchern ist...

Ich an deiner Stelle würde folgendes machen, sofern du die EGV noch nicht unterschrieben hast:
(Keine Garantie, nur so würde ich es tun!)

Arbeite einfach einen Gegenvorschlag aus und unterbreite diesen, das zeigt deinen guten Verhandlungswillen und das auch du an einer konsensualen Einigung interessiert bist.


Dabei würde ich einfach den Inhalt dieses EGV -Angebots nehmen und folgendes streichen/ändern:

Unter 3. Ziele
Erhalt und Ausbau Nebentätigkeit oder Aufnahme einer anderen existenzsichernden Tätigkeit.

ersetzen durch:
Erhalt der Nebentätigkeit.

5. Zur Integration in Arbeit
Sie bemühen sich um den Erhalt und den Ausbau Ihrer Beschäftigung bei....

entweder ersetzen durch:
Sie bemühen sich um den Erhalt ihrer Beschäftigung bei....
oder evtl. einfach mal ganz weglassen.

Regelmäßige Teilnahme an dem Lehrgang bei dem Träger.... zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit.

ersetzen/ergänzen durch:

Ich nehme regelmäßig an dem Lehrgang bei dem Träger.... zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit teil, soweit dies mit den Arbeitszeiten meiner Nebentätigkeit vereinbar ist.


Punkt 6. Teilnahme an Maßnahmen
entweder komplett da streichen, oder den inhaltsgleichen Satz unter 5. weil sonst in doppelter Ausführung vorhanden.

Punkt 7. Rechtsfolgenbelehrung zur Teilnahme an Maßnahmen.
"Auch Verhalten, welches Anlass zum Abbruch der Maßnahme gibt, ist als Pflichverstoß zu werten. Bezüglich der Rechtsfolge der Minderung des Arbeitslosengeld II wird auf die nachfolgende Rechtsbelehrung verwiesen."

diesen Satz streichen.
 

erwerbsuchend

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Kam via Post.. ich hatte KEIN Gespräch gehabt Sie hat angerufen ich solle es in ein paar Tagen wieder unterschrieben zurückschicken sie hatte es vergessen eine EGV zu vereinbaren die Umschulung läuft ja schon.

Gibt es noch weitere Unterlagen zu dieser Umschulung? Was meinst du damit, dass die Umschulung bereits läuft? Bist du dort bereits Teilnehmer?

Welche sonstige Fragen zu deiner EGV sind dir noch unklar?
 

Dominik25

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@CuiBono

Punkt 7. Rechtsfolgenbelehrung zur Teilnahme an Maßnahmen.
"Auch Verhalten, welches Anlass zum Abbruch der Maßnahme gibt, ist als Pflichverstoß zu werten. Bezüglich der Rechtsfolge der Minderung des Arbeitslosengeld II wird auf die nachfolgende Rechtsbelehrung verwiesen."

Den Absatz 7 Rechtsfolgenbelehrung zur Teilnahme an Maßnahmen, so werde ich diesen nicht raus nehmen, das es sich um die rechtliche Seite handelt.

Sollten Sie aus unwichtigen Gründen die Maßnahme, die immerhin rund **.***€ kostet, abbrechen oder dem Träger Gründe geben, das dieser die Teilnahme abbricht, so ist das ein Sanktionsgrund.
Ich werde die Eingliederungsvereinbarung morgen erneut an Sie per Post versenden und erwarte die Rückgabe bis spätestens zum 16.02.2018.
Sollten Sie dieses Datum vergehen lassen, werde ich Ihnen die Vereinbarung per Verwaltungsakt zukommen lassen.

Von weiteren Emails bitte ich Abstand zu nehmen.

@erwerbsuchend

ja, ich bin bereits Teilnehmer.

Ob sonst alles richtig ist mit der EGV ....

Den mit dem Job werde ich durchstreichen diese Person meint in der Email das man auch in der Umschulung arbeiten muss inklusive deren Jobausbau. Sorry, nur die Umschulung geht nun mal vor und nicht das Arbeiten wie stellt sich das Jobcenter das nur vor ?

Soll ich nach der Umschulung die schon täglich 9 Stunden geht dann noch 6 Stunden und länger arbeiten ? Zudem ich ab September ein Praktikum habe dann geht es gar nicht mehr. Dann habe ich keine Freizeit mehr - kann nicht mehr einkaufen gehen und kann nicht mehr lernen ..... bin von 8 - 17 Uhr dort und stehe um 6.30 Uhr auf.
 
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