Neue EGV - statt endlich einen VA nur wieder neue EGV erhalten

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Shadow315

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Hallo liebe Leute

Und schon wieder melde ich mich hier, weil ich einfach keine Ruhe bekomme von meiner neuen SB .
Bei der letzten EGV ---> https://www.elo-forum.org/eingliede...ch-termin-abgabe-verstrichen.html#post2219294

habe ich, wie vorgeschlagen, ein paar Fragen zu der EGV gestellt und noch den ein oder anderen Gegenvorschlag erbracht.
So habe ich zum Beispiel versucht, die monatlichen Bewerbungen von 6 auf 4 runterzuhandeln und wollte, dass die EGV eindeutig
ein Ende hat und jede weitere EGV neu ausgehandelt werden soll.
Auch, wenn das mittlerweile so gesetzlich geregelt ist - das kann ich ahnungsloser ALG II Empfänger doch nicht wissen.

Jedenfalls kam es doch anders, als erwartet. Statt eines VA , bekam ich eine neue EGV , die inhaltlich aber fast identisch
ist. Lediglich den Abgabetermin meiner ersten Bewerbungen zum 15.08.2017 wurden abgeändert. Weiterhin wurde mir
erklärt, dass meine Änderungsvorschläge quasi komplett irrelevant sind für die liebe SB .

Zusammen mit dieser neuen EGV , bekam ich auch direkt eine Einladung zu einem persönlichen Gesprächstermin. Alles
natürlich als PZU. Die EGV soll ich bis zum 30.08.2017 unterschreiben, oder aber es folgt der VA .

Natürlich muss ich hier nicht noch einmal erwähnen, dass ich keineswegs vorhabe, diese EGV zu unterschreiben. Was sollte
ich jetzt am besten machen? Einfach den VA auf mich zukommen lassen? Die Gegenvorschläge wurden ja bereits
abgewiesen.

Im Anhang findet ihr einen kurzen Liebesbrief mit dem Hinweis, dass ich die neue EGV bis zum 30.08.2017 abzugeben habe
und die eigentliche EGV . Die Einladung spare ich mir, weil die halt nichts besonderes ist. Eine ganz normale Einladung halt.

Danke schon mal für eure Hilfe .


Liebe Grüße
Shadow315
 

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AW: Neue EGV - Runde 3

Die EGV soll ich bis zum 30.08.2017 unterschreiben, oder aber es folgt der VA .
Dann solltest du jetzt eben genau auf diesen VA warten und diese angebotene EGV auf gar keinen Fall unterschreiben und bis 30.08. zurückgeben!


Dazu gibt es diese drei Hauptgründe:

  1. Die angebotene EGV wurde nachweislich anhand des Begleitschriftsatzes weder mit dir vorher ordnungs- und pflichtgemäß besprochen und einvernehmlich verhandelt (Zusendung erfolgte ausweislich des Begleitschreibens per Post).
  2. Die angebotene EGV soll dann auch noch ab dem bereits schon 18.08.2017 (und damit rückwirkend !) Gültigkeit haben.
  3. Die vorangegangene EGV aus deinem anderen verlinkten Thema ist nach wie vor noch bis Januar 2018 in der Laufzeit gültig und wird hier auch nicht mit ermessensfehlerfreien und genauen Begründung aufgehoben oder gekündigt.

Alleine schon diese drei schweren willkürlichen Rechtsbrüche reichen aus, um einen entsprechenden VA mit Widerspruch und Verfahren bei SG auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ganz schnell einkassieren zu lassen.
 
AW: Neue EGV - Runde 3

Vielen Dank. Dass man mit mir nicht persönlich diese EGV durchgegangen ist, wollte ich im Eingangstext auch direkt erwähnen und fragen, ob man
da nicht schon was machen kann.
Rückwirkende Gültigkeit ist nicht rechtens? Immerhin wäre der erste Abgabetermin meiner Nachweise im September. Wusste nicht, dass
hier auch schon der Wurm drin ist.

Bei Punkt 3 bräuchte ich jetzt ein wenig Erklärung. Die vorherige EGV habe ich doch gar nicht unterzeichnet. Oder habe ich da jetzt etwas
falsch verstanden?
 
AW: Neue EGV - Runde 3: statt endlich einen VA nur wieder neue EGV erhalten

Stell Dich stur und verhandle weiter.

Sprich, schreibe wieder Deine Vorschläge und Änderungswünsche und reiche diese erneut nachweislich ein.

Dir ist egal, ob der SB diese umsetzt oder nicht. Für Dich ist die Verhandlungsphase nicht beendet. Diese wird erst mit einem VA oder bei Gericht beendet.

Jeder Verhandlungsschritt bringt Dich näher an ein Kassieren der EGV . Du beweist Deine Bereitschaft zur EGV und das JC beweist seine Mißachtung der gesetzlichen Vorgaben.

Besseres kann Dir nicht passieren.

Ich habe sogar jedesmal, bei jedem Änderungsvorschlag und Änderungswunsch ausdrücklich darunter geschrieben, wenn meine Änderungswünsche 1:1 übernommen werden, wäre ich zur sofortigen Unterzeichnung bereit. Selbstverständlich dürfen diese auch seitens des JC angepasst und zur erneuten Prüfung vorgelegt werden.

Ergebnis: Nach 3 maligen Hin und Her kam für 4 Monate nichts mehr, dann ein VA und der wurde sofort nach anwaltlichem Widerspruch zurück gezogen.
 
AW: Neue EGV - Runde 3: statt endlich einen VA nur wieder neue EGV erhalten

Diesmal wurde mir ja nicht einmal mehr eine Verhandlungsoption angeboten, wie bei der vorherigen EGV . Eigentlich doch auch ein Punkt,
der mir bei einem VA helfen könnte, oder? Quasi steht in der jetzigen EGV bzw im beiliegenden Liebesbrief, dass sämtliche Vorschläge abgelehnt
wurden und ich mich an die mir vorliegende EGV halten muss. Keine Ahnung, wo da jetzt der ausgehandelte Vertrag ist, mit dem beide
Parteien einverstanden sind.

Weitere Vorschläge werde ich gerne unterbreiten. Alleine schon, um die ganze Angelegenheit wieder in die Länge zu ziehen. Soll meine SB meine
Akten ewig lange vor der Nase haben, habe ich kein Problem mit.

Sollte ich jetzt aber neue Änderungswünsche unterbreiten oder auf meine bisherigen Wünsche beharren? Was wäre da sinnvoller?
 
AW: Neue EGV - Runde 3: statt endlich einen VA nur wieder neue EGV erhalten

Quasi steht in der jetzigen EGV bzw im beiliegenden Liebesbrief, dass sämtliche Vorschläge abgelehnt
wurden und ich mich an die mir vorliegende EGV halten muss. Keine Ahnung, wo da jetzt der ausgehandelte Vertrag ist, mit dem beide
Parteien einverstanden sind.
Genau das ist alles im Beitrag #2 unter dortigem Punkt 1 mit eingeschlossen.
 
AW: Neue EGV - Runde 3: statt endlich einen VA nur wieder neue EGV erhalten

Ja, das weiß ich. Ich habe das jetzt nur bezüglich neuer Gegenvorschläge erwähnt, ob ich überhaupt noch Gegenvorschläge bringen kann.
Aber wie gesagt, ich mache es einfach, damit man mir hinterher nicht unterstellen kann, ich hätte nicht versucht, eine gemeinsame
Lösung zu finden.
 
AW: Neue EGV - Runde 3: statt endlich einen VA nur wieder neue EGV erhalten

.....
Sollte ich jetzt aber neue Änderungswünsche unterbreiten oder auf meine bisherigen Wünsche beharren? Was wäre da sinnvoller?

Du unterbreitest die Vorschläge, die Dir wichtig sind. Dabei ist es egal, ob die Damen und Herren, diese annehmen oder nicht. Eventuell kannst Du ja schon unterbreitete Vorschläge leicht abwandeln, das macht es wieder interessant. Weil die mit Sicherheit wieder abgelehnt werden, Du jedoch Verhandlungsbereitschaft signalisierst...
 
AW: Neue EGV - Runde 3: statt endlich einen VA nur wieder neue EGV erhalten

Was ich mich frage: Mein Bewerberprofil soll anonym bereitgestellt werden. Ich dachte, ich darf über meine persönlichen Daten frei bestimmen?
Oder wird hier der Datenschutz für ALG II Empfänger aufgehoben?

Und was mir noch ganz sauer aufstößt, ist die quasi ewig anhaltende Gültigkeit dieser EGV . Wenn meine SB der Meinung ist, man sollte mir
noch einige weitere Verpflichtungen auftragen, kann sie dies ohne Weiteres einfach so tun und die EGV verlängern, ohne, dass ich
da aber ein Mitspracherecht habe? Habe ich das so richtig verstanden?

Wo ist denn da das beidseitige Einverständnis eines Vertrages? Wie weit geht diese Willkür?
 
Runde 4: EGV als Verwaltungsakt

Hallo liebe Leute

Runde 4 ist eingeläutet, jetzt habe ich die EGV als Verwaltungsakt im Briefkasten gehabt.

Die EGV als VA unterscheidet sich aber ein wenig von der EGV , die ich nicht unterschrieben habe.

Hier noch einmal der Link zu Runde 3. Dort findet ihr im ersten Beitrag direkt die EGV , von der ich hier spreche.
https://www.elo-forum.org/eingliede...ich-va-nur-neue-egv-erhalten.html#post2225183

Wie gesagt, Abgesehen von der Einleitung ist auch Punkt 2. Gültigkeit ein wenig anders. Keine Ahnung, ob das auch für
einen Widerspruch reicht.

Unter Punkt 5 wird ein anderer Termin im Bewerbungscenter zur Erstellung aktueller Bewerbungsunterlagen genannt. Auch
hier bin ich mir nicht sicher, ob das für einen VA ok ist.

Interessant ist es vielleicht aber weiter unten bei Punkt 5. Bei der EGV sollte ich den erstmaligen Nachweis von 6
Bewerbungen bis zum 15.09.2017 vorlegen.

Im VA jedoch wird darauf hingewiesen, dass aufgrund zeitlicher Nähe der Nachweis EINER Bewerbung bis zum 15.09.2017
ausreicht. Das dürfte doch schon eher interessant sein, oder?

Unter Punkt 6 steht inhaltlich zwar das selbe, wie bei der EGV , nur halt abgewandelt für den VA .

Punkt 7 ist komplett anders. Da ging es bei der EGV um eine Kündigung, im VA um die Aufhebung des VA .

In der EGV stand bei Punkt 8 die Schlussformel, die gibt es in dem VA gar nicht. Da ist bei dem VA direkt die
Rechtsfolgebelehrung, die bei der EGV unter Punkt 9 aufgelistet wurde. Der erste Absatz der Rechtsfolgebelehrung ist übrigens
ebenfalls abweichend von der EGV .

Weiterhin möchte ich anmerken, dass lediglich die erste EGV mit mir persönlich besprochen wurde. Die zweite, abgeänderte EGV
bekam ich per Post, da wurde gar nichts persönlich besprochen.


Alles in allem natürlich jetzt wie erwartet der VA .
Soll ich im Widerspruch die hier genannten Punkte aufführen oder einfach nur mitteilen, dass man dem VA widerspricht?

Dann habe ich mal ein wenig gestöbert wegen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Habe da was
von Ghansafan gefunden:
https://www.elo-forum.org/925911-post19.html

Kann ich das so, nur abgeändert mit meinen Punkten übernehmen und beim SG abgeben?

Danke schon mal für eure Hilfe , liebe Leute. :smile:


PS: Im Anhang ist neben dem Verwaltungsakt noch der obligatorische Liebesbrief, warum es jetzt den VA gibt.
 

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Hat niemand eine Meinung zu den ganzen Änderungen zwischen EGV und VA ?

Und noch eine Frage:
Aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht wird gemacht. Nur wie ist das jetzt mit den Bewerbungen? Ich soll bis zum 15.09.
die erste Bewerbung vorlegen. Muss ich das jetzt noch machen oder ist der ganze VA erst einmal auf Eis gelegt, sobald ich
die Aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht beantragt habe?
 
Liebe Leute, ich benötige ganz dringend eine rasche Antwort.
Ich habe den Widerspruch samt Antrag auf aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht abgegeben und bekam kurz darauf
Bescheid, dass mein Fall in Bearbeitung ist.

Heute kam ein erneutes Schreiben vom Sozialgericht mit der Bitte um Mitteilung, ob ich den Termin am 13.09.2017 wahrgenommen
hab und ob ich den Nachweis einer Bewerbungsbemühung bis zum 15.09.2017 erbracht habe.

Zu den besagten Terminen war ich krankgeschrieben. Habe ich alles auch nachweislich mit Attest abgegeben.
Nur die Bewerbung habe ich zum 15.09. nicht erbracht.

Und genau da ist die Frage: Was antworte ich dem SG ? Behaupte ich, einen Bewerbungsnachweis eingereicht zu haben?
 
Wahrheitsgemäß mitteilen, dass beide Termine nicht wahrgenommen wurden und das Attest unerwähnt lassen.
Das Gericht kann dann nicht, was es vielleicht gerade in Betracht zieht, mit Verweis auf einen Beschluss des Bayerischen LSG den Antrag mit der Begründung ablehnen, der Antragsteller würde hier vorbeugenden Rechtsschutz begehren, wofür ein besonderes Rechtsschutzinteresse dargelegt werden muss.
Wenn aber schon eine mögliche Pflichtverletzung im Raum steht, muss es den Verwaltungsakt näher prüfen und wird dem Antrag vermutlich auch stattgeben. Mögliche Sanktionen wären dann auch vom Tisch.
 
Vielen Dank. Ich hab mich erst gewundert, warum ich das Attest unerwähnt lassen sollte. Und was ist mit dem Bewerbungsnachweis zum 15.09.2017?
Soll ich da ebenfalls antworten, dass ich noch keine Bewerbung abgeschickt habe?
 
Nur auf die gestellten Fragen wahrheitsgemäß antworten: Termin am 13.9 nicht wahrgenommen und bis zum 15.9 keinen Bewerbungsnachweis eingereicht.
 
Okay, dann werde ich das machen. Genau deswegen fragte ich, weil ich nicht wusste, welche Antwort jetzt gut oder schlecht für mich wäre.
Dachte eigentlich, es wäre schlecht, so offen zu sein.
 
Siehe Posting #14.


Termin nicht eingehalten und nichts abgegeben = du könntest sehr schnell sehr beschwert sein = aufschiebende Wirkung wird wahrscheinlicher
 
So, nachdem ich gestern den Brief beantwortet und losgeschickt habe, lag schon der nächste Brief im Briefkasten. Erst dachte ich, das Gericht lehnt
meinen Antrag ab aber es war ein Schreiben vom Arbeitsamt, zu dem ich mich binnen 5 Tagen rechtfertigen soll.

Es gibt viele Vorwürfe, die so nicht stimmen. Zunächst stimmt es nicht, dass ich Einladungen ohne Grund nicht gefolgt bin. Andernfalls hätte ich
doch dafür eine Sanktion kassieren müssen, was nicht der Fall war. Das kann ich alles belegen. Für mündliche Terminabsprachen fehlt dem
Arbeitsamt der Nachweis.

Zu den Gegenvorschlägen:
Im zweiten Gegenvorschlag habe ich tatsächlich versucht, die Anzahl der Bewerbungen von 6 auf 4 zu drücken. Das habe ich gemacht, weil alle
vorherigen Vorschläge verweigert wurden. Und letztendlich soll es bei einer Eingliederungsvereinbarung doch um die Vereinbarung gehen,
oder nicht?

Na ja, ich habe das Schreiben natürlich im Anhang beigefügt. Die wehren sich ja wirklich mit Händen und Füßen. Wie übel sieht das jetzt für mich aus?
 

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Ohne alles gelesen zu haben:
Wenn die etwas falsches behaupten, dem natürlich widersprechen.

Ich schreibe nicht "der lügt" sondern eher: "der Antragsgegner gibt an, dass ich.... Dem widerspreche ich. Es war vielmehr so, dass ich....

Wenn du Beweise dafür hast, dass etwas nicht stimmt, was die schreiben, dann erwähne ich gerne extra im Text, dass ich Belege dafür habe und die Angehängt sind. (musst du dann auch anhängen)

Zur Einladung, der du nicht gefolgt bist:
Es ist natürlich kein Argument, dass du nicht sanktioniert wurdest. Theoretisch kann das Amt dich auch einfach nicht sanktionieren für eine Verfehlung. Das würde ich als Argument nicht verwenden.

Wenn du das Fernbleiben schriftlich dem Antragsgegner gegenüber begründet hattest (und es ein Wichtiger Grund war), und einen Nachweis dafür hast, schreibe das dem Gericht und hänge den Nachweis an. (aber nicht für den Termin am 08.05. da geben die sowieso selbst zu, dass du entschuldigt warst)

Hast du irgendwann wirklich den Abschluss einer beidseitigen EVG abgelehnt, anstatt Zeit für eine Überprüfung zu erbeten? Etwa sogar schriftlich?
Wenn nicht, würde ich antworten, dass du das nie gemacht hast (imho ist das eine sehr belastende Anschuldigung) sondern wie es das Gesetz vorsieht eine EGV verhandelt hast.
Warum beim ersten Gegenvorschlag nicht alle Punkte eingebaut wurden wurde dir nicht erklärt. (oder doch? dann weglassen) Darum hast du diese Punkte bei zweiten Vorschlag unter anderem auch wieder genommen.


Das ist natürlich nicht alles. Ich hoffe andere helfen noch mehr.
Wenn möglich jedem Vorwurf etwas entgegnen.
 
Ich muss zugeben, momentan habe ich gar keinen Überblick über all die erwähnten Termine. Es gab, soweit ich weiß, zwei mündliche Einladungen,
denen ich nicht gefolgt bin aber da fehlt ja der Beweis seitens des Arbeitsamtes.

Dann gab es mal zwei Einladungen, die angeblich per PZU erfolgt sind - dazu hatte ich hier auch ein Thema eröffnet. Ich wurde sanktioniert,
diese wurde jedoch zurückgenommen. Für alle weiteren Einladungen, denen ich nicht nachgekommen bin, hatte ich stets ein ärztliches Attest.

Ich habe beim ersten persönlichen Gespräch um Prüfungszeit gebeten. Dann folgte mein schriftlicher Gegenvorschlag.
Dieser wurde mit einer neuen EGV per Post beantwortet, wo im Grunde alle Änderungswünsche von mir abgelehnt wurden. Die einzigen
Änderungen der "neuen EGV ":

- Gültigkeit der Vereinbarung: 22.01.2018 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird --> geändert in "auf weiteres"
- Es gab einen neuen Termin zu dieser komischen Veranstaltung
- der Textbaustein "Sie bewerben sich drei Tage nach Erhalt des Stellenangebotes wurde geändert in "...drei WERKtage..."

Das waren die einzigen Änderungen. Das mit der Gültigkeit war mir übrigens sehr wichtig, weil ich nicht mit einer Unterschrift
quasi endlos der Willkür meiner SB ausgesetzt sein wollte.
Und da alle Vorschläge quasi für die Tonne waren, wollte ich mit der verminderten Anzahl an Bewerbungen wenigtens etwas
FÜR mich erreichen. Da war von Seiten meiner SB gar keine Bereitschaft, mir entgegenzukommen.

Und wenn man sich die EGV so ansieht:
Änderungen, Ausweitungen etc während der EGV nach Ermessen des SBs, Praktika, Maßnahmen etc und dann halt die
starre Anzahl an monatlichen Bewerbungen. Das sieht nicht wirklich nach gewollter Eingliederung in den Arbeitsmarkt aus.
 
So, ich versuche dann mal, eine Stellungnahme zu verfassen.

Shadow315
Musterstraße 11
12345 Musterhausen

Aktenzeichen: xxxXXX//xxXXxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beziehe ich Stellung zum Schriftsatz vom 21.09.2017.

Der Antragsgegner behauptet, ich habe den ersten Termin zur erneuten Besprechung der beruflichen Situation am 25.01.2017
ohne Begründung nicht wahrgenommen. Richtig ist, dass ich ich für den besagten Termin keine Einladung erhalten habe. Dies
wurde mit meinem Sachbearbeiter (Name) am 14.03.2017 besprochen und geklärt.

>> Anmerkung: Zu der Zeit hatte ich noch einen anderen SB . Soll ich das erwähnen? Deswegen auch der Name in Klammern.

Die am 14.03.2017 vorgeschlagene Eingliederungsvereinbarung samt Maßnahme nahm ich zur Prüfung entgegen. Einen Termin
zum 07.04.2017 habe ich nicht erhalten.
Ich habe die Eingliederungsvereinbarung geprüft, schriftlich Gegenvorschläge verfasst und diese postalisch übersand.
Darauf bekam ich keinerlei Antwort mehr.

Am 23.06.2017 nahm ich bei Frau SB (neue Sachbearbeiterin) den Beratungstermin wahr. Die mir vorgeschlagene
Eingliederungsvereinbarung wurde von mir nicht verweigert. Vielmehr habe ich von meinem Recht der Vertragsprüfung Gebrauch gemacht.
Ich habe den Vertrag geprüft und schriftlich Gegenvorschläge verfasst, die ich postalisch übersand.

Am 28.07.2017 bekam ich postalisch eine neue Eingliederungsvereinbarung. Nach eingehender Prüfung habe ich
erneut Gegenvorschläge schriftlich verfasst und diese persönlich in der Eingangszone abgegeben.

Der Antragsgegner behauptet, der Entwurf wurde daraufhin im Rahmen des rechtlich möglichen angepasst.
Richtig ist, dass lediglich ein Textbaustein angepasst und ein neuer Termin für das Bewerbungscenter genannt wurde.
Zudem wurde die Gültigkeit der Eingliederungsvereinbarung auf "bis auf weiteres" geändert.
Dieser Punkt jedoch war zusammen mit dem Abschnitt der "Fortschreibung dieser Eingliederungsvereinbarung"
für mich sehr wichtig, da dieser Abschnitt besagt, dass diese Eingliederungsvereinbarung
zu jeder Zeit angepasst und verlängert werden kann, auch ohne weitere schriftliche Zustimmung meinerseits.
Weiterhin wäre es durchaus möglich, mir weitere Maßnahmen, Praktika etc zuzuweisen. Ebenfalls ohne weitere
schriftliche Zustimmung meinerseits.

Im Gegenvorschlag erwähnte ich meine Bedenken und bat um eine Anpassung, welches mich vor eventueller Willkür schützt.

Diese und sämtliche anderen Vorschläge wurden mit dem Schreiben vom 18.08.2017 abgelehnt. Vielmehr wurde mir im neuen
Schreiben der Verwaltungsakt angekündigt, sollte ich die beiliegende Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben.

Eine Verhandlungsbereitschaft seitens der Agentur für Arbeit war nicht vorhanden. Daraufhin machte ich einen letzten Versuch
eines Gegenvorschlags und bat tatsächlich, die vorgeschriebene Anzahl der Bewerbungsbemühungen von 6 auf 4 zu reduzieren.

Nicht aber, um den Vertragsabschluss zu verzögern sondern schlichtweg aus Verzweiflung, weil alle bisherigen Gegenvorschläge
abgelehnt wurden. Ich war bereit, zu verhandeln, jedoch fehlte diese Bereitschaft beim Antragsgegner.

Der Antragsgegner behauptet, es wäre nachweislich falsch, dass keine Potentialanalyse erstellt wurde.
Wenn eine Potentialanalyse erbracht wurde, indem man fragt, ob sich irgendwas in meiner privaten oder beruflichen Situation
geändert hat, dann wurde tatsächlich eine solche erbracht.

>> Anmerkung: Soll ich noch einmal darauf hinweisen, dass der Inhalt von EGV und VA sehr wohl identisch sein müssen?


Mit freundlichen Grüßen
Shadow315

Reicht das? Kann ich das so abschicken? Bin da momentan doch ein wenig verunsichert. Bin für jede Hilfe dankbar.
 
Zum ersten SB würde schreiben, "meinem damaligen Sachbearbeiter Herr/Frau "Name". Damit wäre das klar.


beim Abschnitt der anfängt "Am 23.06.2017" würde ich
"Die mir vorgeschlagene Eingliederungsvereinbarung wurde von mir nicht verweigert."
ändern in
"Ein Abschluss einer neuen Eingliederungsvereinbarung wurde bei diesem Termin von mir nicht verweigert"
1. damit klar ist, dass das eine neue war
2. natürlich wurde der Abschluss dieser nicht verweigert nicht die Eingliederungsvereinbarung selbst wurde nicht verweigert. ...dass halt Abschluss drinn steht.


"bis auf weiteres" ist in der Eingliederungsvereinbarung zulässig, das kannst du nicht anprangern. Nur im Eingliederungsverwaltungsakt kannst du den Punkt für einen Widerspruch nehmen.


"Diese und sämtliche anderen Vorschläge wurden mit dem Schreiben vom 18.08.2017 abgelehnt."
Wurde das verständlich begründet? Wenn nicht hätte ich geschrieben "Diese und sämtliche anderen Vorschläge wurden mit dem Schreiben vom 18.08.2017 ohne (verständliche/nachvollziehbare) Begründung abgelehnt."


Die 2 Abschnitte, dass du wolltest, dass du dich nur 4 mal bewerben musst... ich weiß nicht, ob es die besser machen, als wenn du das einfach ignorierst.
Weiß da bitte jemand Rat?

"Wenn eine Potentialanalyse erbracht wurde, indem man fragt, ob sich irgendwas in meiner privaten oder beruflichen Situation
geändert hat, dann wurde tatsächlich eine solche erbracht."

-> Sachlich bleiben. Du wurdest nur gefragt, ob sich irgendwas an deiner privaten oder beruflichen Situation geändert hat? Dann schreibe einfach nur das. Ungefähr "Ich wurde nur gefragt.... Eine weitere Analyse war nicht erkennbar."
Wenn die sagen, die sei nachweislich erfolgt, könnte man auch um diesen Nachweis bitten. Aber am Ende haben die halt ne Lüge ins Protokoll geschrieben und du bist der ****. Ich frage in so einem Fall nicht danach.


">> Anmerkung: Soll ich noch einmal darauf hinweisen, dass der Inhalt von EGV und VA sehr wohl identisch sein müssen?2

Die sollen in den "wesentlichen Punkten" gleich sein. Wenn die es nicht sind, unbedingt darauf hinweisen.


Das ist jetzt nur was ich dazu meine. Ich würde mir wünschen es melden sich noch mehr zu Wort.
 
Vielen lieben Dank erst mal.

"bis auf weiteres" ist in der Eingliederungsvereinbarung zulässig, das kannst du nicht anprangern. Nur im Eingliederungsverwaltungsakt kannst du den Punkt für einen Widerspruch nehmen.
Das habe ich nur angeprangert, weil bei der vorherigen EGV noch ein festes Datum samt Vermerk stand. Das feste Datum wurde daraufhin
in der neuen EGV gestrichen.

"Diese und sämtliche anderen Vorschläge wurden mit dem Schreiben vom 18.08.2017 abgelehnt."
Wurde das verständlich begründet? Wenn nicht hätte ich geschrieben "Diese und sämtliche anderen Vorschläge wurden mit dem Schreiben vom 18.08.2017 ohne (verständliche/nachvollziehbare) Begründung abgelehnt."
Es wurden mir Auszüge aus dem SGB II zitiert, die z.B. die Regelung "bis auf Weiteres" legitimieren.
Weiterhin wurde ähnliches bei dem Punkt "Fortschreibung der EGV " gemacht. Wobei mir das wirklich der wichtigstes Punkt war, denn mit
meiner Unterschrift hätte ich mich laut dieser EGV tatsächlich einverstanden erklärt, jede Änderung nach Laune meiner SB hinzunehmen.
Allein das muss doch anfechtbar sein?

Die sollen in den "wesentlichen Punkten" gleich sein. Wenn die es nicht sind, unbedingt darauf hinweisen.
Das sind sie ja tatsächlich. Der Termin für dieses Bewerbungscenter wurde angepasst und letztendlich verlangte
man bis zum 15.09.17 statt 6 Bewerbungen aufgrund der zeitlichen Knappheit nur eine Bewerbung.

Da habe ich hier ja bereits die Frage in den Raum geworfen, ob das schon reicht, um als nicht identisch durchzugehen.

Für einen Anwalt fehlt mir ja leider die Zeit. Was passiert eigentlich, wenn der Eilantrag vom SG abgelehnt wird?
Oder schlimmer noch, wenn der Widerspruch abgelehnt wird?
Was mache ich dann?
 
Frage: Lt der EGV -VA werden nur Bewerbungskosten für 50 Bewerbungen pro Jahr übernommen. Du sollst 6 Bewerbungsbemühungen im Monat nachweisen. Das wären dann mindestens 72 Bewerbungen zzgl.- die Vermittlungsvorschläge. Wer kommt denn für diese Kosten auf?
 
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