Neue EGV plus Maßnahme

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Palatina

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Hallo zusammen,

ich brauche Eure Ratschläge und dringend Hilfe :icon_cry:.

Heute war es wieder soweit. Letzten Mittwoch hatte ich mal wieder eine "Einladung" vom meinem pAP im Briefkasten, daß ich mich heute bei ihm einfinden solle. Zweck: Besprechung der aktuellen beruflichen Situation.

Ich dorthin ohne Beistand, weil die keine Zeit hatte. Böse Überraschung....Nicht nur mein pAP war dort, sondern auch eine Frau, die er mir als seine Teamleiterin vorstellte. Er hätte sie dazu geholt, weil man doch bei der ArGe sehr irritiert gewesen ist bzgl. meiner "Schneckenpost" (Danke nochmals hier für die Hilfe ; ich glaube Pixelschieberin hatte mir das geraten?! :biggrin: ). Warum ich denn dies getan hätte?! Nun, ich entgegnete sehr freundlich, aber bestimmt, daß für eine Vermittlung nur meine postalische Adresse notwendig sei und fertig. Desweiteren will ich nicht, daß irgendein Dritter evtl Unfug mit meinen Daten anfangen kann - Punkt - . Damit gab man sich zunächst zufrieden.

Dann ging es aber richtig los und die Teamleiterin war die gaaaaanze Zeit dabei! Ob ich denn mal schon unverbindlich bei dem MT vorbeigeschaut hätte, den er mir bei meinem letzten Termin genannt hat. Nein, habe ich nicht, da ich es einfach vergessen habe. Schließlich habe er mir nichts schriftliches zukommen lassen.

Er hat mir dann erklärt, daß diese Maßnahme nichts schlimmes sei. Lediglich ein Tag die Woche in Vollzeit und einmal die Woche für 1-2 Std zum Einzelcoaching. Auf die Frage was man denn an so einem Vollzeittag dort mache, bekam ich gesagt, daß man dort seine Bewerbungen am PC schreibt. Ich dann, daß ich meine Daten bestimmt nicht in einen fremden PC eingeben werde. Er daraufhin wieder, daß ich meine Bewerbung dort handschriftlich verfassen soll und dann zuhause am PC schreiben :icon_kotz2:. Jetzt wahr auch die Teamleiterin Feuer und Flamme und wollte mir die Maßnahme mit allen Mitteln schmackhaft machen.

Auf die Frage meinerseits nach den Fahrtkosten erklärte man mir, daß die der MT zahlen würde. Ich daraufhin, daß ich mit diesem keinen Vertrag hätte, sondern mit dem JC . pAP sagte, daß JC erst greift, wenn MT Konkurs hinlegt :blink:

Es würde auch angeblich keine Sanktionen geben, wenn man ein Praktikum ablehnt, welches der MT "besorgt" hat, sagten pAP & Teamleiter.

Irgendwann hat dann pAP festgestellt, daß es gar keine EGV gibt. Da hat er mir dann an Ort und Stelle gleich mal eine neue Einladung in die Hand gedrückt für in 3 Wochen; jawoll am 21. Dezember :doh::doh::doh: Wie immer gleicher Textbaustein "aktuelle berufliche Situation besprechen". Er will aber - und das sagte er auch - mit mir eine neue EGV gestalten, die ich dann unterschreiben solle. Wie können eine entwerfen, sagte ich, aber zur Prüfung werde ich diese dann erst mit nach Hause nehmen, bevor ich unterschreibe. Tja, damit war er einverstanden :icon_eek:

Was nun tun, bitte? Ich will weder eine Maßnahme, bei der ich Bewerbungen schreiben soll und geschweige denn ein sogenanntes Einzelcoaching habe. Und wie händel ich das am besten mit der EGV ?

Sorry dafür, daß es jetzt doch ein sehr langer Text geworden ist :sorry:

Nun hats auch noch meinen Scanner gecrasht :eek:

Aber ich habe mal Infoblatt von Maßnahme und veraltete EGV , die ich niemals unterschrieben habe!!! abfotografiert und stelle es als Anhang mit ein. Sorry für schlechte Qualität :sorry:.

Nachträglich noch ein link zu diesem UnI UnI
 

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Sorata

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Was hat es mit diesem Werbeprospekt an sich? Von einer Maßnahme steht nichts in der EGV . Liegt eine separate Zuweisung in eine Maßnahme bzw ein Angebot vor?

Dir wurde ALG2 bereits bewilligt? Laut EGV bist du zu all den dort genannten Pflichten ab Zugang des Bewilligungsbescheids/Anspruchsbeginn von ALG2 verpflichtet. Wen du bereits seit Jahren ALG 2 beziehst, wäre diese EGV in die Vergangenheit hinein rückwirkend. Das geht gar nicht.

Ansonsten hat diese EGV viele Ähnlichkeiten mit dieser EGV, welche von @Ozymandias ausreichend dokumentiert wurde.
 
Z

ZarMod

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Was nun tun, bitte? Ich will weder eine Maßnahme, bei der ich Bewerbungen schreiben soll
und geschweige denn ein sogenanntes Einzelcoaching habe. Und wie händel ich das am besten mit der EGV ?
Die eingestellten Dokumente sind für meine Augen nicht lesbar, aber darauf kommt es im Grunde erst mal nicht an.
Wichtiger ist es, die sog. Verhandlungsphase für Dich so zu nutzen, daß ein ersetztender VA verträglich bleibt.
Die sachliche, selbstbewußte Kommunikation scheinst Du ja zu beherrschen, das ist eine wichtige Voraussetzung.
Fraglich ist für das kommende Gespräch, ob diese Kommunikation mit dem SB auch hinsichtlich der EGV Verhandlung funktioniert.
Wie weit Du da kommst, ist nicht vorhersehbar. Aber zumindest hast Du nach dem nächsten Termin einen Entwurf in der Hand.

Den zerpflückst Du nach allen Regeln der Kunst und gestaltest ihn so, wie er für Deine Situation wirklich förderlich wäre.
Stelle Dir einfach vor, Du schreibst an Deinem ersetzenden VA selber mit.
Muß ja keiner wissen, daß die Funktion Deiner Signierhand am Ende leider doch versagt.

Zum einen wären da der Vergleich des Machbaren mit den dort genannten Pflichten unter Berücksichtigung aller Umstände.
Es richtet mehr Schaden an, Bewerbungsanzahl pauschal zu formulieren, als sie anhand des vorhandenen Angebotes festzulegen.
Zum anderen die Zusicherung der Übernahme von Kosten zur Unterstützung Deiner Bemühungen.
Je bestimmter die Formulierungen, destso eingeschränkter das Ermessen, was nur Dir zum Nachteil gereichen kann.
Und wenn Du schon in der Verhandlungsphase bist, reichst Du kurz vor Prüfende schriftlich nachweisbar einen Gegenvorschlag ein.
Warum dieser Aufwand? Dokumentieren, dokumentieren und sammeln. Es soll Dir keiner nachsagen, Du hättest nicht alles versucht.

Daß Du in Deiner Abhängigkeit als Fördergeldkatalysator dienen sollst, ist ja inzwischen keine große Unbekannte.
Der Weg dorthin läßt sich aber bei guter Vorgehensweise zu einem steinigen Erlebnispfad aufmotzen. Für JC und MT.
Alles was Du dafür tun mußt - Deine Rechte wahrnehmen. :icon_wink:
 

Sonne11

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Was nun tun, bitte? Ich will weder eine Maßnahme, bei der ich Bewerbungen schreiben soll und geschweige denn ein sogenanntes Einzelcoaching habe. Und wie händel ich das am besten mit der EGV ?
Hallo! Na nichts tun, so wie Du es bisher richtig erkannt hast. Die denken, Du würdest von Dir aus zum Träger, oder nur weil Du einen Werbe-Flyer bekommen hast, dich bereits zugewiesen sehen. Viele unwissende gehen tatsächlich von sich aus zu Trägern. Alles schon erlebt.

Also: keine großen Sorgen machen! EGV dann normal mitnehmen. Nicht Dein Wissen von Dir aus ausplaudern, sondern durch überlegte Taten zeigen. Dann ist der Überraschungseffekt größer.

Die TL wird mit tätig, wenn Elo Wissen zeigt. Man versucht dann durch zwei anwesende Personen einzuschüchtern. TL wird Dich auch beobachtet haben, wie Du so bist. Die können ihre "Opfer" meist besser einschätzen.

Einfach Termin wahrnehmen und gucken was kommt. Es könnte hier auch um einen geplanten AVGS Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gehen. Dann wird Elo oft scheinbar vor eine Wahl gestellt. Wenn man das anspricht, dann hier bitte mitteilen! Der ist freiwillig.
 

Palatina

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Ich danke Euch für eure Ratschläge & Hilfe :biggrin:

Dann werde ich mal den neuen Termin im JC wahrnehmen und euch danach wieder darüber informieren und um Hilfe bitten :icon_smile:
 

Palatina

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Guten Morgen zusammen,

lange hat es gedauert, daß ich wieder schreiben kann. Aber bei mir zuhause haben sich die Ereignisse überschlagen :eek:

Im Anhang nun die neue EGV , die mir mein SB unterjubeln will. Ich bitte Euch, diese mal auseinanderzunehmen, damit ich meinem SB Änderungsvorschläge machen kann und auf gewisse Unrichtigkeiten hinweisen kann. Beispielsweise weiß ich schon, daß die Gültigkeitsdauer "bis auf weiteres" nicht rechtens ist, lt. Landessozialgericht Bayern. Aber wie verhält es sich mit den anderen aufgeführten Dingen in der EGV ? :icon_confused: Auch will ich das Ding und ggf ein neues gar nicht unterschreiben, weiß aber nicht wie ich das anstellen soll ohne das etwaigige Kosten des VA , bzw. des Widerspruches dagegen an mir hängen bleiben.

Viele Grüße, Palatina
 

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  • EGV 2018 20180123_0001.pdf
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Sonne11

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...... und auf gewisse Unrichtigkeiten hinweisen kann. Beispielsweise weiß ich schon, daß die Gültigkeitsdauer "bis auf weiteres" nicht rechtens ist......weiß aber nicht wie ich das anstellen soll ohne das etwaigige Kosten des VA , bzw. des Widerspruches dagegen an mir hängen bleiben.
Wird Widersprüchen stattgegeben, hat das JC die Kosten zu erstatten. Steht dann auch im Bescheid. Deshalb Rechnung für Papier, Umschlag und Briefmarke aufheben. Kosten für VA entstehen nicht. Für Widersprüche schon, die dann auch erstattet werden.

Man weist SB nicht auf Unrichtigkeiten hin, sondern fordert das, was man aus einem ausgeglichenen Austauschvertrag hilfreiches erhalten möchte.

-Feste 5€ Zusage pro Bewerbung da auch eine feste Bewerbungsanzahl gefordert wird. Man schreibt hier nur, man wird Deinen Antrag prüfen und wenn es laut SB angemessen ist etwas erstatten.

-Nachweise zum "oben genannten Zeitraum" -Wer bezahlt das? Wie nachweisen? Welcher Zeitraum? Bis auf weiteres oder monatlich? (ja ich bin doof, na und? SB ist doofer!) :biggrin:

Und genau wegen den Nachweisen und der Formulierung wäre für mich der Verwaltungsakt nichtig, wenn dieser mal kommen würde. Denn ich habe keinen Einfluss auf Dritte und kann nicht verpflichtet werden "Eingangsbestätigung der Bewerbung, Absage" ohne die Wörter "oder" und "gegebenfalls" (oder ähnlich bezeichnend) als Bewerbungsnachweise monatlich und bis auf weiteres, SB auf meine Kosten nachzuweisen. Und wenn SB das anders meint, dann sollte SB in der deutschen Sprache nachgeschult werden.

Also, Änderungen und Streichungen fordern, oder VA abwarten und gegen angehen.

Die EGV ist Müll und einseitig. Sie ist nichtssagend und fordert Bewerbungen ohne Kostenzusage und unmögliche Nachweise, die man selber bezahlen soll.
 

Palatina

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Danke Dir, liebe Sonne11 :bigsmile:

Jetzt habe ich aber noch ein paar Fragen :sorry:

Soll ich für SB ein Schreiben aufsetzen, in welchem ich die Nachbesserungen fordere - zumal fürs SG möglicherweise wichtig, daß ich kooperativ sein wollte - oder gar nichts tun und den VA abwarten. Was ist geschickter/ ratsamer?
 

Pixelschieberin

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[...] Jetzt habe ich aber noch ein paar Fragen :sorry:
[...] Soll ich für SB ein Schreiben aufsetzen, in welchem ich die Nachbesserungen fordere [...]
Deine Fragen - und Befürchtungen - sind nicht neu.
Fast jeder HE erlebt das selbe Theater in der einen oder anderen Ausprägung.

Z. B. User fresy, dessen Faden ich dir zur Lektüre empfehle, damit nicht alles doppelt und dreifach getippt werden muß.
Hier ein Link, der mitten rein springt weil sich der Beitrag auf deine letzte Frage bezieht.
 

Palatina

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Okay, ich bin anscheinend zu dumm um es zu verstehen :sorry:

Liebe Pixelschieberin & Forengemeinde,

ich verstehe insbesondere Punkt 2 und 3 nicht in diesem link, welcher mir von Pixelschieberin genannt worden ist :confused:

Ich bitte herzlichst um direkte Worte.

Sorry, bin völlig durch den Wind. Extreme Ausnahmesituation zuhause; deswegen auch seit 4 Wochen wg "Angststörung" krank geschrieben. Aber irgendwie muss ich mal wieder auf die Füße kommen. Deswegen... habt bitte etwas mehr Nachsehen mit mir .
 

Palatina

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Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,

gestern ging es in Runde 2 bei meinem pAp .

Es ging darum, daß ich die EGV nicht unterschrieben habe. Ich erklärte ihm, daß ich etwas worin steht "bis auf weiteres" nicht unterschreiben werde, sowie wenn die Übernahme der Bewerbungskosten nicht klar definiert sei. Er möge dies doch bitte nachbessern. pAp weigerte sich und meinte nur, daß er dann den VA erlassen wird. Des weiteren drückte er mir, wie er sagte, eine Zuweisung zu einer Maßnahme in die Hand, die kommenden Montag beginnen soll. Diese MT wird durch den ESF unterstützt! Auf der Zuweisung fehlt allerdings, das ist mir aufgefallen, die Rechtsbehelfsbelehrung. Ach ja, er sagte noch, daß wenn ich am Montag nicht dort beim MT erscheine, er dann angerufen wird und ich mit 30% sanktioniert werde!

Ich bitte Euch nun, nochmal die nicht unterschriebene EGV und die "Zuweisung" anzuschauen und mir mit gutem Rat zur Seite zu stehen :bigsmile: Vielen lieben Dank, bereits hier dafür :cheer2:
 

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  • Maßnahme20180220_19452754_0004.pdf
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  • EGV 2018 20180123_0001.pdf
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  • UnI20170928_12580195.pdf
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ExitUser

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Grundsätzlich gibt es drei Wege einer Maßnahmezuweisung (Quelle: Fachliche Weisungen § 15 SGB II ):

(2) Wird die Teilnahme an einer konkreten Eingliederungsmaßnahme verbindlich über die EinV geregelt, sind neben dem verfolgten Maßnahmeziel insbesondere der Träger, der Ort, die Dauer, sonstige Pflichten, übernahmefähige notwendige Kosten, etc. aufzunehmen (Angebot per EinV). Bei der Vereinbarung einer AGH ist die Art der Tätigkeit, der Tätigkeitsort, der zeitliche Umfang, die zeitliche Verteilung und die Höhe
der Mehraufwandsentschädigung zu bestimmen.

(3) Sofern in der EinV nur die grundsätzliche Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme vereinbart wird und eine Konkretisierung der inhaltlichen Ausgestaltung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann, ist in der EinV zunächst auf die Bedeutung und geplante Ausgestaltung der Eingliederungsmaßnahme hinzuweisen. Daraufhin hat ein die EinV ergänzendes, konkretes schriftliches Angebot zu erfolgen.

(4) Im begründeten Einzelfall kann der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit unabhängig von der grundsätzlichen Vereinbarung in der EinV angeboten werden. Diese muss der bislang angelegten Handlungsstrategie und den identifizierten Handlungsbedarfen entsprechen. Die Entscheidung ist zu dokumentieren.

Da in deiner (nicht unterschriebenen) EGV keine Maßnahme enthalten ist, müßte SB dir einen ordentlichen Zuweisungsbescheid schicken. Tut er nicht. Statt dessen jubelt er dir ein "Angebot" unter, das eigentlich der Konkretisierung einer bereits in Aussicht genommenen Maßnahmen dienen soll. Und er tut dies, weil er dir mit der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung (scheinbar) die Möglichkeit des Widerspruchs nehmen möchte. Das ist ne ganz linke Nummer.

Dein weiteres mögliches Vorgehen kannst du z. B. hier nachlesen (da findest du auch ein geeignetes Widerspruchsschreiben):

#33u.34: https://www.elo-forum.org/eingliede...fung-tips-dazu-186936/index2.html#post2246733

#35: VA trotz nagelneuer EGV am selben Tag inkl. Maßnahme
 

Palatina

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Ich verstehe momentan leider gar nichts. Wie kann ich diesem "Angebot" widersprechen ohne Rechtsbehelfsbelehrung und wie verhalte ich mich am Montag beim MT, sofern ich da überhaupt hin muss, da es sich ja um ein "Angebot" handelt? Desweiteren, wie steht es um meine Daten, die beim JC hinterlegt sind? Ich habe denen ja schon geschrieben, daß sie es zu unterlassen haben, meine Daten an Dritte weiterzugeben. Diesem Schreiben wurde stattgegeben.
 

DoppelPleite

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Die "Zuweisung" ist ein Angebot und keine Zuweisung, zudem enthält dieses Angebot sehr wohl eine RFB . Angebot hört sich nur so als könne man dieses ablehnen, da eine RFB enthalten ist sieht man es als Deine Obliegenheit dieses unmoralische Angebot anzunehmen, oder musst halt mit Konsequenzen wie 30% Sanktion rechnen.

Woher weißt Du dass die MN durch den ESF gefördert wird?

ESF Nachweis

Palatina meinte:
er sagte noch, daß wenn ich am Montag nicht dort beim MT erscheine, er dann angerufen wird und ich mit 30% sanktioniert werde!

Was gesprochen wurde ist nur Schall und Rauch, aber diese Aussage hast Du ja leider auch schriftlich. Sollte der ESF Nachweis nicht 100 prozentig sein, musst Du am Montag auch hingehen, unterschreibst dort aber rein gar nichts und steckst alles Papier schön ein und rückst nichts mehr raus. Verweise auf Prüfzeit von 12-16 Werktagen.

Palatina meinte:
Wie kann ich diesem "Angebot" widersprechen

Du kannst dies zwar versuchen zu widersprechen aber wird sehr wahrscheinlich abgeschmettert, eben weil es sich ja nur um ein Angebot handeln würde, welches Du ja ablehnen könntest. Wie Du merkst ist das eine Mausefalle!

Daher auf die MN selbst konzentrieren, brav hingehen, nichts annehmen USB-Sticks/Kugelschreiber, nicht an der Technik bedienen (fehlender Schadensersatz), Buch führen peinlich genau, eigene Anwesenheitsliste mitnehmen und Stempel/Datum/Unterschrift abholen dass du Deiner Pflichten des Angebotes wahrnimmst. Eigene Datenschutzbestimmung mitnehmen zur Unterschrift vorlegen.
 
E

ExitUser

Gast
Ich verstehe momentan leider gar nichts.
Das ist ja die Absicht des JC .

Auch wenn das "Angebot" keine Rechtsbehelfsbelehrung hat, kannst du sehr wohl Widerspruch dagegen einlegen, weil es nicht darauf ankommt, welche Überschrift auf dem Schreiben steht, sondern was es seinem Inhalt nach ist. Hier ist das "Angebot" ein Verwaltungsakt, weil die Behörde bereits eine abschließende Entscheidung getroffen hat, nämlich: Teilnahme an der Maßnahme. Und dagegen ist Widerspruch möglich. Idealerweise ergänzt mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht.
 

Sonne11

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Wie kann ich diesem "Angebot" widersprechen ohne Rechtsbehelfsbelehrung und wie verhalte ich mich am Montag beim MT, sofern ich da überhaupt hin muss, da es sich ja um ein "Angebot" handelt?
Ganz normal! Du machst eigentlich alles wunderbar und ka**st SB auch ständig auf den Tisch, desahlb kommen die mit neuen Ideen! Glückwunsch an Dich! :peace::cheer2:

Also ganz ruhig Schreiben aufsetzten, da Du eh zum JC was schicken musst, oder viel besser selbst gegen Stempel am Empfang abgeben!

Widerspruch gegen das "Angebot" schreiben, wenn Du die MN nicht machen willst. Willst Du sie denn machen??? Könnte ja sein? :wink:

WS:

Widerspruch gegen das Angebot vom 20.02.2018

Bgründung

Arbeitslose können durch Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre Eingliederung unterstützen. Es entspricht jedoch nicht den Vorgaben des Gesetzgebers einen Arbeitslosen „ins Blaue hinein“ in eine irgendwie ausgestaltete Maßnahme zu stecken. Vielmehr muss erkennbar sein, dass es – bezogen auf die leistungsberechtigte Person – um die Vermittlung sinnvoller Kenntnisse geht. Hierbei müssen die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten, Defizite, Lern- und Entwicklungschancen sowie die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme berücksichtigt werden (vgl. Rixen in Eicher, SGB II, 3. Aufl. § 10 Rn. 121 m.w.N.).

Eingliederungsleistungen sollen der Eingliederung der je konkreten erwerbsfähigen leistungs-berechtigten Person dienen und dürfen dies nicht nur simulieren. Selbst bei längerer Zeit andauernder Arbeitslosigkeit oder auch bei bereits zahlreich absolvierten Maßnahmen darf ein Arbeitsloser nicht in irgendeine Maßnahme zugewiesen werden. Vor allem hier obliegt dem Leistungsträger eine gesteigerte Begründungspflicht, dass ausgerechnet diese Maßnahme, und keine andere, zur Eingliederung in Arbeit geeignet ist (vgl. Rixen a.a.O. Rn. 122, 123).

Die inhaltliche Ausgestaltung, die entsprechenden Aktivitäten/Termine und genaue Dauer solcher Eingliederungsmaßnahmen müssen deren Zweck entsprechen und bedürfen einer unmissverständlichen Zuweisung. In dieser muss explizit und detailliert dokumentiert werden, welche genauen Ziele mit der Maßnahme verfolgt werden sollen (vgl. BSG -Urteil vom 16.12.2008 – Az.: B 4 AS 60/07 R). Die Aushändigung eines Informationsblattes entbindet nicht von dieser Pflicht.

Das mit heutigem Schreiben angegriffene Maßnahme-Angebot genügt den rechtlichen Anforderungen nicht, da diese nur oberflächlich beschrieben und nicht explizit auf den Widerspruchsführer angepasst ist. Die Maßnahme wurde nicht besprochen, konkretisiert und erklärt. Die täglich Zeitverteilung fehlt. Ermessensausübung ist nicht erkennbar. Ein Eingliederungskonzept ist nicht ersichtlich.

Dann ein Schreiben mit: Selektiver Zugriff aus dem Schreiben "Angebot" vom 20.02.2018

Hiermit versage ich den selektiven Zugriff für den im Schreiben erwähnten Maßnahmeträger. Ich werde nach meinem informationellen Selbstbestimmungrecht bestimmen welche Daten der Träger einsehen darf, wenn dieser es anfragt. Ein genereller Zugriff ist nicht gedacht. Auf welche Daten der Träge zugreifen kann, wurde mir nicht erläutert.

Dann Fahrtkostenantrag an JC :

Ich beantrage die Fahrtkosten vom ........2018 bis zum .......an. Eine Auszahlung durch den Träger versage ich, da dieser mit mir in keinem Rechtsverhältnis steht. Es enstehen mir Kosten in Höhe vom ....(eintragen)...Euronen. Diese auf das Konto......überweisen. Dem träger werde ich keine Kontodaten mitteilen.

Dann Schreiben Datenweitergabe an Dritte an JC :

Ich untersage hiermit die Datenweitergabe an Dritte außerhalb des SGB (Sozialgesetzbuch) mit sofortiger Wirkung, die über das gesetzlich verlangte Mindestmaß hinausgehen. Personenbezogene Daten sind schützenswert.

Alles in einen Umschlag und ab die Post: Widerspruch trotzdem abschicken. Ich persönlich würde nicht zur Maßnahme gehen. Da ich nichts über die Maßnahme weiß! Was machen die???? Wenn Anhörung kommt, dann aW bei Gericht bezüglich Widerspruch beantragen, da dann das JC versuchen wird zu sanktionieren und
man somit einen Verwaltungsakt hat.

Nachtrag: wenn Du nicht sicher bist ob es ESF finanziert ist, dann auch einen extra Brief (Zettel) an JC /SB mit "ich untersage bezüglich der Maßnahme aus dem Angebot vom 20.02.2018 die Datenweitergabe jeglicher Art an den EFS Europäischer Sozialfonds. Auch Stellen bezogen auf ESF sind einbezogen. Begründung ist das informationelle Selbstbestimmungsrecht und der Datenschutz."
 
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Pixelschieberin

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Da die Fahrtkostenfrage so gar nicht geklärt scheint, kann der Gaul - entschleunigend - zu Tode geritten werden. :biggrin:

Damit nicht so viele Fragen gestellt werden müssen, die in der Vergangenheit unzählige Male gestellt und bereits X-fach beantwortet wurden, werfe ich die Gebetsmühle zur "passiven" Sinnlos-Maßnahmeabwehr noch Mal an:
In deinem eigenen Interesse arbeitest du die Beiträge, die sich hinter den unterstrichenen Links verbergen, gut durch - und ziehst deine eigenen Schlüsse daraus.

Da im Zusammenhang mit sinnbefreiten=unerwünschten Maßnahmen stets die selben Fragen hochgewühlt werden, kopiere ich aus einem Post mit passenden Querverweisen.

Es gibt zu tun.
Sobald die Schularbeiten gemacht sind, können eigene Strippen gezogen und kluge Fragen an JC -SBs gestellt werden.

Such dir die für dich passenden Highlights aus dem Pfeilköcher:
Verfasser AnonNemo:
- Verhalten beim Träger - Maßnahmeabwehr
- Erklärung, warum kein Vertrag beim Träger unterschrieben wurde - es sei bereits alles geregelt - :icon_wink:
- Vermittlungsgutschein und das Bewerben bei privaten Dienstleister - ZAF
- Bewerbungsbemühungen, Jobbörse, anonymes Profil, Referenznr, ZAF abwehren
Falls vorheriger Verweis nach der Foren-SW-Umstellung noch auf den Holzweg führt, dann ersatzweise hier klicken

Verfasser Ozymandias:
- Keine Sanktion bei Arbeitsangeboten eines Maßnahmeträgers
- VA mit AGH-Zwang - Antwortschreiben
- VA, Datenfreigabezwang an MT macht VA rechtswidrig
- Maßnahmenverweigerung lt SG Berlin nicht sanktionierbar
- Maßnahme länger als EGVA - nicht zulässig
- Argumente gegen Maßnahme in VA

Verfasser Schikanierter:
- Wie bestimmt muss ein Angebot einer Massnahme sein, um unanfechtbar zu sein?
- Angebot einer Maßnahme ist i.d.R. ein VA und nicht vorbereitendes Verwaltungshandeln
- Maßnahmezuweisung wird gekonnt auseinandergenommen

***
Falls der Anwurf "maßnahmewidriges Verhalten" kommt, empfehle ich, den Schriftsatz von veritasdd auf den eigenen Sachverhalt anzupassen
Dem ist das offenbar vorgeworfen worden.
Mit seinen smarten Anschreiben hat er obsiegt.
Er hatte sich an das "Drehbuch" gehalten und ist nirgends ausgeschert.
Lies den ganzen Faden und ziehe deinen Nutzen daraus.

Ab #18 sollten einige Passagen dabei sein, die 1:1 übernommen werden könnten.

Wobei ich das vorherige Fahrkostengedöns auch nicht unwichtig finde.
****
Hier ein Faden des Users "Simor", der sich dem Thema sehr gewitzt stellte.
Einer seiner smart-ass-Schachzüge:
SOFORT sämtliche FREIWILLIG erteilten "Einverständniserklärungen" bezüglich seiner Datenverwurstung zurückzunehmen. (Widerruf)

Wer (noch) nichts zurückzunehmen=zu widerrufen hat, VERBIETET vorsorglich.
Konkrete Verbote hinsichtlich Datenverwurstung durch Dritte können ebenfalls vorsorglich gegenüber JC UND Trägern ausgesprochen werden.
Wem die Datenverwurstung via VA aufs Auge gedrückt wurde, widerspricht zeitnah.

Vorlagen findest du unter Anderem hier.

Alles stets schriftlich und nachweisbar auf den Weg bringen.
Versteht sich.
 

Palatina

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AW: Neue EGV plus Maßnahme

Ganz normal! Du machst eigentlich alles wunderbar und ka**st SB auch ständig auf den Tisch, desahlb kommen die mit neuen Ideen! Glückwunsch an Dich!


Nachtrag: wenn Du nicht sicher bist ob es ESF finanziert ist, dann auch einen extra Brief (Zettel) an JC /SB mit "ich untersage bezüglich der Maßnahme aus dem Angebot vom 20.02.2018 die Datenweitergabe jeglicher Art an den EFS Europäischer Sozialfonds. Auch Stellen bezogen auf ESF sind einbezogen. Begründung ist das informationelle Selbstbestimmungsrecht und der Datenschutz."

Danke Sonne11

Hier mal der link zum MT, wenn gestattet?! Da sehe ich sehr wohl das Zeichen des ESF . Also Maßnahme, die eigentlich freiwillig sein sollte?! VFBB e.V. Speyer - VFBB e.V. Speyer

Und vielen lieben Dank Euch allen, für Eure hervorragende Unterstützung :cheer2:
 

renevatia

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Zuweisung in der nicht steht das ich Widerspruch einlegen kann ist kein VA sondern ein Angebot.

Ich hatte diesen Zirkus auch einmal - ist schon etwas her.

Ich hatte meine EGV nicht unterschrieben. VA gab es auch nicht. Daher bin ich auch nicht bei der Massnahme aufgeschlagen.
Habe erst einmal von meinem stinksauren SB eine Sanktion bekommen die allerdings vom Gericht wieder aufgehoben wurde.

Richter zur Gegenseite:" Ohne gültigen VA können wir Sie nicht zu einer Massnahme zwingen. Da sehe ich keine Chance".

Geld wurde daraufhin sofort überwiesen :)
 

Palatina

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Das klingt ja toll. Aber erst mal muß ich ja die Dauer bis zum Gerichtsurteil überstehen. Und 30% sind da schon happig :icon_eek::icon_cry:

Bei dem icon-Gewackel bekomme ich Sehnervenentzündung.
Weniger ist manchmal mehr.

Tschuldigung :sorry:


Anbei, was ich gerne morgen früh beim JC abgeben will; selbstverständlich, daß ich mir von dort den Eingangsstempel draufmachen lassen werde. Ich will auch alle Schriftstücke auf einmal abgeben. Erstens ist pAp dann beschäftigt und hat vielleicht kein schönes Wochenende :wink: und zweitens gehe ich vielleicht nicht ganz so stinkesauer am Montag zum "Angebot", sofern ich dann noch muß?!

Was fehlt noch, bzw. was würdet Ihr ändern, bitte?
 

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  • Datenweitergabe an Dritte an JC.odt
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  • selektiver Zugriff - ano.odt
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  • Widerspruch Angebot-Zuweisung ano.odt
    23,2 KB · Aufrufe: 155
  • Antrag mit unbequemen Fragen an SB.odt
    20,4 KB · Aufrufe: 177
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