Neue EGV per VA bekommen.

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snoopy84

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Beim letzten Termin wurde mir eine EGV mitgegeben die ich natürlich nicht Unterschrieben habe. Also altes prozedere! Nach jetzt knapp 2 Wochen gab es nun die EGV per VA . Es fehlt die Kostenzusage für die Bewerbungen und es wird nicht diffiniert wie viele Bewerbungen ich pro Monat schreiben soll? Mit meinem PAP bin ich auf Krigsfuß der wollte beim letzten Termin meine Begleitperson rausschmeißen und den Mund verbieten, darauf hat mein Kumpel eine schöne Beschwerde für den PAP fertig gemacht, die ich dann an den Temleiter weitergereicht habe. Mein Fallmanager will mich jetzt auf Teufel komm raus in ein Beschäftigungsverhältnis drängeln "Es muss jetzt was passieren" sagt er... Der Träumer stellt sich das aber einfach vor! Naja, bin jedenfall erstmal AU ....


Was sagt ihr den zum VA ?


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0zymandias

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Was sagst Du denn zu dem VA ? :wink:

Damit meine ich: Sind EGV und EGVA bezüglich der Leistungen des JCs und Deiner Bemühungen zur Eingliederung identisch?

Die Gültigkeitsdauer des VAs ist unzulässig.

Die im VA bestimmte Leistung des JCs ist: Nichts.
Das ist deutlich zu wenig, denn die aufgeführten Dinge sind schon gesetzliche Pflicht für das JC .

Stichtage für die Abgabe von Bewerbungsnachweisen sind unzulässig und hier ganz besonders unsinnig, da keinerlei Bewerbungsfrequenz bestimmt wurde.

Die Regelung, dass Du diese "Eingliederungsvereinbarung [...] unterschrieben" (!) abgeben sollst, dürfte unerfüllbar sein und deutet eher ein mediokres Alkoholproblemchen des Autors an. :biggrin:

Die Pflicht, jede Änderung mitzuteilen, ist unerfüllbar.
Das dürfte sie auch recht unzulässig machen, aber das können ja die Juristen unter sich klären.

Die Fortschreibungsregelung unter 6., den VA als VA fortzuschreiben, macht den VA rechtswidrig im Sinne des § 15 SGB II, der den Abschluss einer EGV deutlich erkennbar vorrangig macht.

Die Regelungen des AU -Nachweises sind nicht enthalten, was den VA nochmal rechtswidrig macht, diesmal im Sinne des § 56 SGB II.

Die RFB ist fehlerhaft bei der Belehrung über die Folgen eines wiederholten Pflichtverstoßes, denn ein solcher kann innerhalb eines Jahres nach Feststellung des ersten Pflichtverstoßes vorliegen.
 

snoopy84

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Sorry für meine verpätete Antwort. Leider hatte mein Laptop einen defekt und musste repariert werden.


Das mit dem VA ist ja echt Heftig! Da hat der Vermittler tatsächlich ein Alkoholproblem :biggrin: also auf jeden Fall Widersprechen!!! Was schreibe ich als Analphabet :biggrin: den in den Widerspruch ? So viel sollte man ja nicht reinschrieben damit die Widerspruchsstelle bisschen was zu tun hat, oder?

An die Frissten und was da im VA steht muss ich mich ja leider erstmal halten :doh: die ersten Nachweise für die Bewerbungsbemühungen habe ich am Freitag eingereicht ich denke 4 Stück pro Monat sind angemessen.

Ich habe auch so das Gefühl das mein Vermittler mich auf den Kicker hat für Monat Januar habe ich insgesammt 6 Vermittlungsvorschläge bekommen Donnerstag 4 Stück im Briefkasten gehabt, da habe ich heute noch bisschen was zu tun.
 
E

ExitUser

Gast
Die Inhalte dieses EGV -VA sind besonders unsinnig.

Das hat 0zymandias schon hinreichend deutlich gemacht.

Wenn du die Argumente stichpunktartig in den Widerspruch aufnimmst, sollte das vollkommen ausreichen. Mach dir nicht mehr Arbeit als notwendig.
 
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