Okay, Dir fallen aber nicht noch andere Dinge auf, die massiv geändert wurden als "
Wir genehmigen ein betriebliches Praktikum"
Eine Fortschreibung soll laut
SGB alle 6 Monate stattfinden. Das wäre hier der Fall.
Meine Empfehlung wäre nachweisbar mitzuteilen, dass Du eine gültige
EGV vom ......2017 hast und diese "bis auf weiteres" gültig ist.
Gleichzeitig würde
ich persönlich Fragen in Kurzform stellen, die bis zum .......(keine Ahnung, eine Woche) ..mir schriftlich beantwortet werden
sollen, denn
man hat die EGV massiv geändert, ohne Dich zu fragen, beraten und eingebunden zu haben. Dies würde ich als Anfangstext nehmen! Dann natürlich "
Verhandlung über den EGV Vorschlag vom ....2017" anfügen.
Bedenke, dass Deine Fragen und jetzige Handlungen Vorbereitungen für einen
Widerspruch wären und wichtig für das Gericht sein könnten. Nämlich wenn Du aufschiebende Wirkung Deines Widerspruchs beantragen möchtest.
Frage warum und nach welcher Einschätzung, ohne dies mit Dir abzusprechen:
-10 Bewerbungen im Monat erfolgen sollen? Und frage, warum man Dir ohne Verhandlung die Aussage "
ich erkläre mich ausdrücklich bereit" in den Mund legt. Schreibe, dass Du nicht bereit bist und dies nicht realisierbar ist! Es gäbe nicht so viele Stellenangebote. Du hast einen Minijob und dies ist nicht ohne weiteres leistbar. gebe von Dir aus eine Zahl an, z.B.
2 Bewerbungen, die realistisch wäre.
-warum 3€ erstattet werden, wenn die Kosten reell höher sind und es üblich ist 5€ zu vereinbaren. Verlange 5€, weil es eben so viel kostet!
-Lasse die 3 Tage Bewerbungsfrist in 3 Werktage ändern, vor allem auch weil Du arbeitest!
-Lasse die VAM / Call-Me Funktion sich selbst auflösen, indem Du Deine Email und Telefonnummer nachweislich und mit Forderung einer Bestätigung, beim
AG -Service und
JC löschen lässt! (falls diese tatsächlich angegeben sind) Und lasse diese Bedingung streichen, schreibe, dass Du nicht einverstanden bist.
-Schreibe, dass die Vorlage von Anschreiben als Nachweis der Bewerbung unter den Datenschutz fällt und Du hier nicht zustimmst. Die verlangte Liste, die zuvor genannt wurde, sollte reichen.
Persönliche Korrespondenz lässt Du Dir nicht einsehen. Schreibe, man soll Dir dafür die rechtliche Grundlage schriftlich mitteilen, damit Du das mit dem Datenschützer abklären kannst.
-Frage, ob die Kosten für die Nachweise übernommen werden. Es wären dann Monatlich mindestens 10 Kopien und die Kosten werden nicht zugesagt.
Schreibe, dass der Entwurf sehr einseitig und benachteiligend ist. (der Satz wäre für das spätere Vorgehen wichtig)
Ich hoffe, Du rennst nicht
ohne Vorladung und Erstattung der Fahrkosten hinum die (nicht unterschriebene)
EGV abzugeben? Hat man Dir einen Termin gegeben? Dann kannst Du ja Deine Fragen und Verhandlung überreichen.
Für alle Termine Fahrkosten beantragen!! Warum die sich so sehr auf Dich eingeschossen haben, ist unverständlich!
Hast Du gesundheitliche Einschränkungen, die dem
JC noch nicht bekannt sind?
Das wäre eine kleine Lösung für hier und für die Zukunft.
Bist Du Dir sicher, dass es der
Arbeitgeberservice ist, der Dich einlädt? Das finde ich auch sehr eigenartig! Vielleicht bist Du sehr marktnah? Also so richtig, richtig marktnah und man möchte es nicht glauben, dass Du Dich nicht ganz aus dem Leistungsbezug katapultieren kannst?
Du hast jetzt einige Infos. Was Du umsetzt weiß ich nicht, aber es müsste jetzt volle Fahrt bedeuten! Denn hier scheint einiges sehr seltsam!
Für gewöhnlich, muss man zustimmen vom
AG -Service vermittelt zu werden. Hast Du eine Bewerbungsmappe an den
AG -Service übergeben müssen, oder an
SB im
JC ??? Denn dann würden weitere Schritte für die Datenweitergabe an den AGS nötig. Oder Zustimmung widerrufen, falls erteilt. Dazu müsste man
SB befragen!
Wenn die dann nicht antworten, nichts ändern oder einen VA erlassen, dann kannst Du das Gericht später beim aW Antrag (aufschiebende Wirkung des Widerspruchs) auf die gültige EGV "bis auf weiteres" hinweisen und Dein Schreiben beifügen. Mal sehen, was dann passiert? 