Neue EGV. Nicht von meinem Sachbearbeiter! Was tun???

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malochar

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Jaja Hallo,

folgende Sachlage. Ich würde letzte Woche vom Arbeitgeberservice eingeladen. Dort wurde mir aus dem Nix eine EGV vorgelegt, die ich unterschreiben sollte. Dies habe ich erstmal nicht gemacht. Mir wurde die neue EGV null erklärt und nur behauptet es hätte sich kaum was geändert.

Ich habe erst Mitte Juni eine EGV mit meinem Sachbearbeiter abgeschlossen
gültig bis: auf weiteres

Ich übe einen Minijob aus und erhalte etwa 150 vom Jobcenter

Mein Sachbearbeiter hat mich dieses Jahr nur etwa 1 mal eingeladen. Die Mitarbeiter im Arbeitgeberservice schon 5 - 7 mal.

Zu Hause habe ich beide EGVs verglichen und festgestellt die neue EGV ist erheblich länger. Vor allem Punkt 4 und Punkt 5.
Punkt 5 Zur Integration in Arbeit finde ich extrem überzogen.

Jetzt soll ich unbedingt die EGV diese Woche unterschrieben zurück geben beim Arbeitgeberservice.

Was soll ich jetzt tun? Ich würde gerne die EGV so belassen. Und warum läd mich der Arbeitgeberservice so oft ein?
 

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erwerbsuchend

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Ich habe erst Mitte Juni eine EGV mit meinem Sachbearbeiter abgeschlossen
gültig bis: auf weiteres

Mit welcher Begründung wurde dir die neue EGV vorgelegt? Wurde die alte EGV gekündigt, oder handelt es sich bei der neuen EGV um die Fortschreibung der alten EGV ?

Punkt 5 Zur Integration in Arbeit finde ich extrem überzogen.

Welche Anzahl an Bewerbungen pro Monat hälst du für realistisch?
Als Bewerbungsnachweis muss dem JC eine Liste genügen. Eine Offenlegung des Schriftverkehrs zwischen den Firmen und dir wäre ein Verstoss gegen den Datenschutz.

Jetzt soll ich unbedingt die EGV diese Woche unterschrieben zurück geben beim Arbeitgeberservice.

Wann hast du die neue EGV erhalten?
Bis wann sollst du dich zurückmelden?

Und warum läd mich der Arbeitgeberservice so oft ein?

Das kann dir nur dein SB beantworten.
 

malochar

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Mit welcher Begründung wurde dir die neue EGV vorgelegt? Wurde die alte EGV gekündigt, oder handelt es sich bei der neuen EGV um die Fortschreibung der alten EGV ?

Ohne Begründung. Es wurde nichts weiter dazu gesagt. Auf die Frage warum ich nun wieder eine unterschreiben muss, wurde mir gesagt, dass sei ganz normal. Ich habe dann gesagt das ich sie mir erst daheim durchlese will.


Welche Anzahl an Bewerbungen pro Monat hälst du für realistisch?

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Wann hast du die neue EGV erhalten?
Bis wann sollst du dich zurückmelden?

Letzte Woche sollte ich sie schon abgeben, wurde mir mündlich im Gespräch gesagt. habe ich nicht gemacht. Jetzt habe ich eine mail vom Arbeitgeberservice erhalten ich soll sie diese Woche abgeben

Auf der neuen EGV steht auch der Mitarbeiter von der Arbeitgebervermittlung drauf und nicht mein Sachbearbeiter.
 
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Sonne11

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Ohne den genauen Wortlaut der alten, gültigen EGV zu kennen und auch ohne die wichtige erste Seite des neuen EGV Vorschlags zu kennen, kann man nur sagen, dass die alte noch gültig ist.

@erwerbsuchend hat ja nach der Begründung gefragt, diese gibt es wohl nicht. Wenn die neue EGV also benachteiligender wäre und Du sie nicht möchtest, dann nicht unterschreiben. Ganz einfach. Wenn diese als Verwaltungsakt kommt, dann Widerspruch und ich persönlich, würde aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs bei Sozialgericht beantragen. Dann wird daraus ein Hase und keine Schildkröte. :wink: Rechnungen für Umschläge, Kopien und Briefmarken aufbewahren, dann müssen sie bei Niederlage durch das JC erstattet werden.

Wenn Du ganz konkrete Fragen hast, müssen auch alle Seiten der beiden EGV hier einsehbar sein.

Eine Mail die Dich zu etwas auffordert? Lasse Mail und Telefonnummer löschen. Das bringt Dir nichts, nur Nachteile und dubiose Nachrichten wie die Letzte! Einfach Brief mit der Aufforderung schicken und schriftliche Bestätigung fordern! Fertig!
 

malochar

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Ohne den genauen Wortlaut der alten, gültigen EGV zu kennen und auch ohne die wichtige erste Seite des neuen EGV Vorschlags zu kennen, kann man nur sagen, dass die alte noch gültig ist.

Ok ich hab die erste Seite der EGV mal angehängt und den Rest der alten.
Bei mir persönlich hat sie das ganze Jahr überhaupt nix geändert. Unter Punkt 6 steht das eine Fortschreibung nur nötig ist wenn sich etwas wesentliches bei mir ändert.

Auch der Satz: Wir genehmigen ein betriebliches Praktikum zur Eignungsfeststellung (nach vorheriger Absprach)
Gefällt mir gar nicht, dass kann doch alles sein auch unbezahlt?
 

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Sonne11

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Okay, Dir fallen aber nicht noch andere Dinge auf, die massiv geändert wurden als "Wir genehmigen ein betriebliches Praktikum" :wink:

Eine Fortschreibung soll laut SGB alle 6 Monate stattfinden. Das wäre hier der Fall.

Meine Empfehlung wäre nachweisbar mitzuteilen, dass Du eine gültige EGV vom ......2017 hast und diese "bis auf weiteres" gültig ist.

Gleichzeitig würde ich persönlich Fragen in Kurzform stellen, die bis zum .......(keine Ahnung, eine Woche) ..mir schriftlich beantwortet werden sollen, denn man hat die EGV massiv geändert, ohne Dich zu fragen, beraten und eingebunden zu haben. Dies würde ich als Anfangstext nehmen! Dann natürlich "Verhandlung über den EGV Vorschlag vom ....2017" anfügen.

Bedenke, dass Deine Fragen und jetzige Handlungen Vorbereitungen für einen Widerspruch wären und wichtig für das Gericht sein könnten. Nämlich wenn Du aufschiebende Wirkung Deines Widerspruchs beantragen möchtest.

Frage warum und nach welcher Einschätzung, ohne dies mit Dir abzusprechen:

-10 Bewerbungen im Monat erfolgen sollen? Und frage, warum man Dir ohne Verhandlung die Aussage "ich erkläre mich ausdrücklich bereit" in den Mund legt. Schreibe, dass Du nicht bereit bist und dies nicht realisierbar ist! Es gäbe nicht so viele Stellenangebote. Du hast einen Minijob und dies ist nicht ohne weiteres leistbar. gebe von Dir aus eine Zahl an, z.B. 2 Bewerbungen, die realistisch wäre.

-warum 3€ erstattet werden, wenn die Kosten reell höher sind und es üblich ist 5€ zu vereinbaren. Verlange 5€, weil es eben so viel kostet!

-Lasse die 3 Tage Bewerbungsfrist in 3 Werktage ändern, vor allem auch weil Du arbeitest!

-Lasse die VAM / Call-Me Funktion sich selbst auflösen, indem Du Deine Email und Telefonnummer nachweislich und mit Forderung einer Bestätigung, beim AG -Service und JC löschen lässt! (falls diese tatsächlich angegeben sind) Und lasse diese Bedingung streichen, schreibe, dass Du nicht einverstanden bist.

-Schreibe, dass die Vorlage von Anschreiben als Nachweis der Bewerbung unter den Datenschutz fällt und Du hier nicht zustimmst. Die verlangte Liste, die zuvor genannt wurde, sollte reichen. Persönliche Korrespondenz lässt Du Dir nicht einsehen. Schreibe, man soll Dir dafür die rechtliche Grundlage schriftlich mitteilen, damit Du das mit dem Datenschützer abklären kannst.

-Frage, ob die Kosten für die Nachweise übernommen werden. Es wären dann Monatlich mindestens 10 Kopien und die Kosten werden nicht zugesagt.

Schreibe, dass der Entwurf sehr einseitig und benachteiligend ist. (der Satz wäre für das spätere Vorgehen wichtig)

Ich hoffe, Du rennst nicht ohne Vorladung und Erstattung der Fahrkosten hinum die (nicht unterschriebene) EGV abzugeben? Hat man Dir einen Termin gegeben? Dann kannst Du ja Deine Fragen und Verhandlung überreichen. :biggrin:

Für alle Termine Fahrkosten beantragen!! Warum die sich so sehr auf Dich eingeschossen haben, ist unverständlich!

Hast Du gesundheitliche Einschränkungen, die dem JC noch nicht bekannt sind? Das wäre eine kleine Lösung für hier und für die Zukunft. :wink:

Bist Du Dir sicher, dass es der Arbeitgeberservice ist, der Dich einlädt? Das finde ich auch sehr eigenartig! Vielleicht bist Du sehr marktnah? Also so richtig, richtig marktnah und man möchte es nicht glauben, dass Du Dich nicht ganz aus dem Leistungsbezug katapultieren kannst?

Du hast jetzt einige Infos. Was Du umsetzt weiß ich nicht, aber es müsste jetzt volle Fahrt bedeuten! Denn hier scheint einiges sehr seltsam!

Für gewöhnlich, muss man zustimmen vom AG -Service vermittelt zu werden. Hast Du eine Bewerbungsmappe an den AG -Service übergeben müssen, oder an SB im JC ??? Denn dann würden weitere Schritte für die Datenweitergabe an den AGS nötig. Oder Zustimmung widerrufen, falls erteilt. Dazu müsste man SB befragen!

Wenn die dann nicht antworten, nichts ändern oder einen VA erlassen, dann kannst Du das Gericht später beim aW Antrag (aufschiebende Wirkung des Widerspruchs) auf die gültige EGV "bis auf weiteres" hinweisen und Dein Schreiben beifügen. Mal sehen, was dann passiert? :peace:
 
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malochar

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Meine Bewerbungsmappe habe ich damals als ich das erste mal Hartz 4 beantragt habe beim Arbeitgeberservice abgegeben. Seit dem nerven sie alle halbe Jahre wieder. Es stand auch in der damaligen EGV das ich mitwirken muss beim Arbeitgeberservice. Dies war aber unter meinen alten Sachbearbeiter. In der jetzigen EGV steht nichts über den Arbeitgeberservice drin.
Wie widerrufe ich die Zustimmung zum Arbeitgeberservice? Und würden die mich dann nicht mehr einladen? Die hocken da immer zu zweit da und dreschen auf einen ein....

Ich finde es eh merkwürdig warum die MA vom Arbeitgeberservice mit mir eine EGV machen wollen, so kenne ich das gar nicht.

Meine Email haben die weil ich mir durch Email Kontakt schon dem ein oder anderen Termin entziehen konnte. Und ich schreibe lieber 2 Mails als zu nem Termin ins JC zu gurken..... Oder ist das die falsche Einstelllung?

Es wäre auch das erstmal das ich mich gegen das JC währen würde. Aber diese EGV will ich nicht einfach hinnehmen.

Also auf die Mail nicht antworten und zum nächsten verpflichtenden Termin erscheinen (das wird dann voraussichtlich nächste Woche sein....) und dort dann über die EGV verhandeln? Soll ich dann die aufgelisteten Argumente in Schriftform mit zum Termin nehmen?
 

Sonne11

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Bittöö! :welcome:
Meine Bewerbungsmappe habe ich damals als ich das erste mal Hartz 4 beantragt habe beim Arbeitgeberservice abgegeben. ..........
Wie widerrufe ich die Zustimmung zum Arbeitgeberservice? Und würden die mich dann nicht mehr einladen?
Vielleicht ist das unterschiedlich, kann ja nicht für alle JC sprechen, aber es ist ungewöhnlich, dass man zum AG -Service muss. Für gewöhnlich bekommt man von JC -SB eine Bewerbungsmappe abgeschwatzt mit einem Hinweiß, dass diese an den AG -S weitergereicht wird. Wie Du dann merkst, ist das eine Art Zustimmung Deine personenbezogenen Daten weiterreichen und Speichern zu dürfen. Denn wäre der AG -S ein berechtigter Bestandteil eines JC , dann könnten die normal Deine Profildaten einsehen und eintragen um dann Vermittlungsvorschläge auszulösen. So weit es mir bekannt ist, ist der AG -S ein Teil der AfA , nicht JC !
Man könnte dem JC -SB ein Schreiben aufsetzten und Auskunft fordern §13-15 SGB I Dir mitzuteilen, ob die übergebene und weitergereichte Bewerbungsmappe im Jahre ........ gleichzeitig eine Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten aus der Bewerbung war. Dann könnte man sich ganz schnell die Haare blond färben, oder eine blonde Perücke aufsetzten und im nächsten Satz die ausgehändigte Mappe zurück verlangen (wenn Dir diese nicht zurück ausgehändigt wurde) und die Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe an Dritte außerhalb des SGB , durch den Arbeitgeberservice untersagen. Gleich danach schreiben, dass dies nicht die erforderlichen Daten, die der Gesetzgeber verlangt betrifft. "Die vom Gesetzgeber ausdrücklich verlangten Daten dürfen gespeichert werden" Diese dürfen die ruhig behalten und einsehen. :biggrin: Dann Perücke wieder abnehmen. Wenn Du eh blond bist, dann noch besser.

Den Leuten ist es nicht bewusst, dass mit Einreichen von Bewerbungsmappen gleichzeitig Zustimmungen erfolgen. Dies ist auch bei Maßnahmeträgern der Fall! Wenn Du die Idee besser umsetzten kannst oder eine andere hast, dann noch besser. Es ist nur eine Überlegung. :wink:

Ich wurde sogar belogen! Man hat mir gesagt, dass eine Abteilung der AfA meine Mappe überprüft, ob sie toll ist und so richtig ist, damit ich in keine Maßnahme muss. :biggrin::first::censored: Habe dann aber später die Mappe zurück bekommen, noch einmal gefragt und die Auskunft mit dem AG -Service bekommen. Die JC und AfA ist einfach unbeschreiblich manipulativ und unehrlich! Ein Armutszeugnis!

Wenn Du E-Mail brauchst, dann aber die Call-Me Funktion und das Andere trotzdem untersagen und nicht zustimmen! Sonst bekommst Du eine E-Mail wenn ZAF Parasit Dein Profil sieht und will, dass Du Dich meldest. Und das kann seeeehr oft passieren!
Kann dann auch zu schwerer Erklärungsnot führen! Schrecklich! Das will man ja nicht haben! :biggrin::wink:

Ob sie Dich weiter einladen weiß ich nicht! Im Forum kommt es so gut wie nie vor, dass jemand erwähnt vom AG -S vorgeladen zu werden.

Haben die Vorladungen vom AG -S richtig eine Rechtsfolgenbelehrung und nach § 309 und § 59 und Fahrkostenerstattung und so??? Zwei gegen einen? Du musst es Dir nicht bieten lassen! Einfach fragen wer für Dich nun zuständig sei und den Anderen aus dem Raum komplimentieren. Im JC sitzt auch nur eine Person ..oder mit Vorgesetzten zusammen, wenn SB weinerlich ist.
 
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malochar

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Ich wurde nun extra eingeladen nur um die EGV abzugeben. Bin gespannt wie auf meine Änderungswünsche reagiert wird.
 
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