Hallo zusammen ,
Ich habe eine neue EGV von meinem sb erhalten , lade diese jetzt hoch.
Meinem Kenntnisstand entsprechend habe ich eine Lösung für eine EGV herausgearbeitet ,welche auf dem von mir im elo Forum gesichteten Material basiert.
EGV Seite 1
1)Der Träger für Grundsicherung...unterstützt sie mit folgenden....
mein bewerberprofil in www , arbeits , agentur de => das muss raus !!
( da auf der homepage vom Jobcenter bzw. der Arbeitsamtstellenbörse steht, dass ich es jederzeit löschen kann, werde ich noch ein gesondertes Schreiben verfassen und persönlich mit Beistand abgeben,gegen Eingangsstempel & SIgnatur )
2) Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten...durch Übernahme von angemessenen nachgewiesenenKosten für schriftliche Bewerbungen.....
hier sollte die Bewerbungskosten bestimmt werden und als Vorschuss mt. zu den Regelleistungen überwiesen werden. Da Bewerbungskosten nicht
in der RL enthalten sind . ..... (da wäre ich euch für einen Vorschlag Dankbar bezüglich der Formulierung und der Werte ) ...
3) .......Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen .......
Kostenübernahme sind vor Antritt zu Vorstellungsgesprächen in bar auszuzahlen bzw. aufs Konto zu überweisen.
( würde ich mal sagen , denn sie sind nicht in meinem Regelsatz enthalten )
4) Bemühungen von.......
sie bewerben sich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tag.......
=> zeitnah ist denke ich ok, dritter Tag => raus ...
EGV Seite 2
5) Fortsetzung der Bemühungen von......
Sie verpflichten sich, sich selbständig zu bemühen, Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden und aktiv
an allen......an allen Maßnahmen mitzuwirken......... , die dieses Ziel unterstützen.
Daraus folgt, dass auch die sich aus Ihren eigenbemühungen ergebenden Arbeitsangebote von Arbeitgebern anzunehmen sind ,
soweit sie zumutbar sind. Alle aus dem Arbeitsangebot resultierenden Pflichten sind von Ihnen einzuhalten.
In Bezug auf ihre Eigenbemühungen haben Sie an allen Tätigkeiten mitzuwirken , die zu einem Arbeitsangebot führen,
hierzu zählt auch bereits die Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses.
Z.B. das Erscheinen zu Verhalten bei Vorstellungsterminen.
=> sorry , der obige Absatz (Anfang der Seite 2 der EGV ist gelinde gesagt zum wegschmeissen ... der muß raus ! hat jemand eine andere Meinung dazu ???
aus dem ersten satz resultiert soweit ich das interpretiere ... dass ich mich im Vorfeld zu allem zu verpflichten was sich ein "Arbeitgeber"
da mal ausdenkt geht ja gar nicht , das wäre eine unerlaubte BLANKO zuweisung oder ? ...
Meiner Meinung nach ist die Seite 2 dieser mir angebotenen EGV komplett überflüssig, da es vom Gesetzgeber geregelt ist.
--- wenn ich garnicht reagiere können sie mir vielleicht wegen mangelnder mitwirkung , also denke ich es ist besser wenn ich einen gegenvorschlag mache,
aber pulver verschiessen soll man auch nicht ... tja .. was nu ..
hat jemand eine idee ?
Ich habe eine neue EGV von meinem sb erhalten , lade diese jetzt hoch.
Meinem Kenntnisstand entsprechend habe ich eine Lösung für eine EGV herausgearbeitet ,welche auf dem von mir im elo Forum gesichteten Material basiert.
EGV Seite 1
1)Der Träger für Grundsicherung...unterstützt sie mit folgenden....
mein bewerberprofil in www , arbeits , agentur de => das muss raus !!
( da auf der homepage vom Jobcenter bzw. der Arbeitsamtstellenbörse steht, dass ich es jederzeit löschen kann, werde ich noch ein gesondertes Schreiben verfassen und persönlich mit Beistand abgeben,gegen Eingangsstempel & SIgnatur )
2) Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten...durch Übernahme von angemessenen nachgewiesenenKosten für schriftliche Bewerbungen.....
hier sollte die Bewerbungskosten bestimmt werden und als Vorschuss mt. zu den Regelleistungen überwiesen werden. Da Bewerbungskosten nicht
in der RL enthalten sind . ..... (da wäre ich euch für einen Vorschlag Dankbar bezüglich der Formulierung und der Werte ) ...
3) .......Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen .......
Kostenübernahme sind vor Antritt zu Vorstellungsgesprächen in bar auszuzahlen bzw. aufs Konto zu überweisen.
( würde ich mal sagen , denn sie sind nicht in meinem Regelsatz enthalten )
4) Bemühungen von.......
sie bewerben sich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tag.......
=> zeitnah ist denke ich ok, dritter Tag => raus ...
EGV Seite 2
5) Fortsetzung der Bemühungen von......
Sie verpflichten sich, sich selbständig zu bemühen, Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden und aktiv
an allen......an allen Maßnahmen mitzuwirken......... , die dieses Ziel unterstützen.
Daraus folgt, dass auch die sich aus Ihren eigenbemühungen ergebenden Arbeitsangebote von Arbeitgebern anzunehmen sind ,
soweit sie zumutbar sind. Alle aus dem Arbeitsangebot resultierenden Pflichten sind von Ihnen einzuhalten.
In Bezug auf ihre Eigenbemühungen haben Sie an allen Tätigkeiten mitzuwirken , die zu einem Arbeitsangebot führen,
hierzu zählt auch bereits die Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses.
Z.B. das Erscheinen zu Verhalten bei Vorstellungsterminen.
=> sorry , der obige Absatz (Anfang der Seite 2 der EGV ist gelinde gesagt zum wegschmeissen ... der muß raus ! hat jemand eine andere Meinung dazu ???
aus dem ersten satz resultiert soweit ich das interpretiere ... dass ich mich im Vorfeld zu allem zu verpflichten was sich ein "Arbeitgeber"
da mal ausdenkt geht ja gar nicht , das wäre eine unerlaubte BLANKO zuweisung oder ? ...
Meiner Meinung nach ist die Seite 2 dieser mir angebotenen EGV komplett überflüssig, da es vom Gesetzgeber geregelt ist.
--- wenn ich garnicht reagiere können sie mir vielleicht wegen mangelnder mitwirkung , also denke ich es ist besser wenn ich einen gegenvorschlag mache,
aber pulver verschiessen soll man auch nicht ... tja .. was nu ..
hat jemand eine idee ?