Habe eine kurze simple Frage:
Wenn man während einer gültigen EGV gegen seine Mitwirkungspflicht verstößt, kassiert man 3 Monate eine 30% Sanktion. Soweit klar. Nachdem die Sanktion ausgesprochen wurde, kann da ein SB hingehen und sinngemäß sagen "jetzt machen wir eine neue EGV mit noch verschärfteren Regeln und Pflichten"? Obwohl die aktuelle EGV noch gültig ist?
PS. Wie ist der "Ablauf" einer Sanktion? Man sitzt beim SB, der spricht ne Sanktion aus und ab dem Folgemonat tritt diese dann in Kraft sofern man bis dahin keinen Widerspruch eingelegt hat?
PPS. (eine sehr weit hergeholte Frage)
Vorrausgesetzt es ist möglich wie oben bereits erwähnt das der SB einfach eine neue EGV während der noch gültigen aufsetzen kann, während man gerade beim SB sitzt und er gerade die Sanktion ausgesprochen hat, ab wann kann diese neue dann gelten? Weil man doch 30 Tage Zeit für den Wiederspruch gegen die Sanktion hat und falls diese fallengelassen wird nach Wiederspruch, dann hat man ja eine sinnlose neue EGV mit verschärften Pflichten ohne Grund in diesem Falle aufgrund eines erfolgreichen Wiederspruches.
Wenn man während einer gültigen EGV gegen seine Mitwirkungspflicht verstößt, kassiert man 3 Monate eine 30% Sanktion. Soweit klar. Nachdem die Sanktion ausgesprochen wurde, kann da ein SB hingehen und sinngemäß sagen "jetzt machen wir eine neue EGV mit noch verschärfteren Regeln und Pflichten"? Obwohl die aktuelle EGV noch gültig ist?
PS. Wie ist der "Ablauf" einer Sanktion? Man sitzt beim SB, der spricht ne Sanktion aus und ab dem Folgemonat tritt diese dann in Kraft sofern man bis dahin keinen Widerspruch eingelegt hat?
PPS. (eine sehr weit hergeholte Frage)
Vorrausgesetzt es ist möglich wie oben bereits erwähnt das der SB einfach eine neue EGV während der noch gültigen aufsetzen kann, während man gerade beim SB sitzt und er gerade die Sanktion ausgesprochen hat, ab wann kann diese neue dann gelten? Weil man doch 30 Tage Zeit für den Wiederspruch gegen die Sanktion hat und falls diese fallengelassen wird nach Wiederspruch, dann hat man ja eine sinnlose neue EGV mit verschärften Pflichten ohne Grund in diesem Falle aufgrund eines erfolgreichen Wiederspruches.