physicus
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hi,
habe heute meine EGV zugeschickt bekommen, mit der bitte diese zu unterschreiben und zurück zu schicken.
neben den üblichen formfehlern nun auch der neue satz mit dabei unter den rechtsfolgebelehrungen.
habe diesen mal rot markiert in den anhängen.
ich bin gewillt das ding zu unterschreiben, weil der lehrgang, geht über 3 monate, ja von mir gewünscht wurde.
problem ist halt nur dieser eine satz, allerdings bin ich der meinung, das eine ergänzung zu einer bestehenden EGV nicht ohne mein wissen vorgenommen werden darf, auch mit diesem satz nicht.
ein verteg, die EGV ist ja ein solcher, bedarf dann denke ich wieder meiner unterschrift, auch bei ergänzungen.
oder sehe ich das grundlegend falsch?
bitte um hilfe, was andere darüber denken.
desweiteren hat die EGV angeblich 3 seiten, besteht aber nur aus 2 seiten,
das ist ein grober formfehler und eigentlich wäre der vertrag damit doch nichtig?
ich habe zwar auf seite 2 unterschrieben und es kann theoretisch auch keine 3. seite angefügt werden, aber bin mir dabei auch nicht so sicher.
was denkt ihr darüber?
vielen dank schon mal für eure antworten
mfg physicus
habe heute meine EGV zugeschickt bekommen, mit der bitte diese zu unterschreiben und zurück zu schicken.
neben den üblichen formfehlern nun auch der neue satz mit dabei unter den rechtsfolgebelehrungen.
habe diesen mal rot markiert in den anhängen.
ich bin gewillt das ding zu unterschreiben, weil der lehrgang, geht über 3 monate, ja von mir gewünscht wurde.
problem ist halt nur dieser eine satz, allerdings bin ich der meinung, das eine ergänzung zu einer bestehenden EGV nicht ohne mein wissen vorgenommen werden darf, auch mit diesem satz nicht.
ein verteg, die EGV ist ja ein solcher, bedarf dann denke ich wieder meiner unterschrift, auch bei ergänzungen.
oder sehe ich das grundlegend falsch?
bitte um hilfe, was andere darüber denken.
desweiteren hat die EGV angeblich 3 seiten, besteht aber nur aus 2 seiten,
das ist ein grober formfehler und eigentlich wäre der vertrag damit doch nichtig?
ich habe zwar auf seite 2 unterschrieben und es kann theoretisch auch keine 3. seite angefügt werden, aber bin mir dabei auch nicht so sicher.
was denkt ihr darüber?
vielen dank schon mal für eure antworten
mfg physicus