Neue EGV, Massnahme und Reduzierung Bewerbungskosten

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Ratloser2006

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So gerade mal wieder mein jährliches Gespräch beim FM gehabt. Da sich bei mir nichts geändert hat mit einem Job und aus meiner Nebentätigkeit auch nicht mehr wird soll ich ne Massnahme besuchen.

Diese dauert 8 Wochen und dort soll man mir helfen nen Job zu finden meine Stärken Schwächen etc :)) Dafür hätte mein FM einfach keine Zeit hahaha

Sollte ich in dieser Zeit meine Nebenbeschäftigung ausüben wäre es kein Problem dafür werde ich frei gestellt von der Massnahme.

Bezüglich meines Bewerbungskostenantrages meinte man nur das jetzt nur noch 3 Euro für eine Bewerbung erstattet werden und das Limit auf 140 Euro jährlich herabgesetzt worden ist.

Hier meine EGV ( natürlich noch nicht unterschrieben von mir ) sowie das Infoblatt der Trägers....

Schaut mal bitte :
 

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20 bewerbungsnachweise ????
zu den kosten hast du ja schon gesagt das die stark reduziert sind
dazu noch eine massnahme

dasklingt nach U25 an
oder dein SB hat dich auf den kicker und will dich ärgern
 
nee nix U25 so jung bin ich lange nicht mehr hahaha

Wo steht das schriftlich das die Bewerbungskosten reduziert worden sind ??

Immerhin war mein Bewerbungskostenantrag von Dezember 2010, lediglich jetzt habe ich ihn eingereicht.
 
So gerade mal wieder mein jährliches Gespräch beim FM gehabt. Da sich bei mir nichts geändert hat mit einem Job und aus meiner Nebentätigkeit auch nicht mehr wird soll ich ne Massnahme besuchen.
Das ging ja fix mit dem Gespräch, EGV vom 27.10 und um 9:45 Uhr schon hier eingestellt.
Da ist dem JC mal die Wahrheit mit der Zielvereinbarung ungewollt rausgerutscht.
"Verringerung der Bedürftigkeit"
Das sollte das Ergebnis sein, welches aus einer Beschäftigung erzielt wird.
Ansonsten ist wohl mehr die sanktionsbewährte Verpflichtungen der EGV gemeint, die zur Veringerung der Bedürftigkeit führen.
Diese dauert 8 Wochen und dort soll man mir helfen nen Job zu finden meine Stärken Schwächen etc :)) Dafür hätte mein FM einfach keine Zeit hahaha
Das ist sein Job, die notwendige Zeit zu haben und eine Analyse während des Gespräches bei der Erstellung der EGV durchzuführen.
Sozialgerichte haben das aber schon anders gesehen.
"Es besteht kein objektives Recht, an der Verhandlung einer EGV ..."
Sollte ich in dieser Zeit meine Nebenbeschäftigung ausüben wäre es kein Problem dafür werde ich frei gestellt von der Massnahme.
Wo steht das?
Bezüglich meines Bewerbungskostenantrages meinte man nur das jetzt nur noch 3 Euro für eine Bewerbung erstattet werden und das Limit auf 140 Euro jährlich herabgesetzt worden ist.

Hab ich auch nichts gefunden. Eigentlich gibt es nach dieser EGV , da nichts vereinbart und auch so im SGB festgelegt, gar nichts mehr, da es keine Pflicht nach SGB gibt, Bewerbungskosten zu erstatten.
Hier meine EGV ( natürlich noch nicht unterschrieben von mir ) sowie das Infoblatt der Trägers....
Schaut mal bitte :
Die würde ich auch nicht unterschreiben und wenn es beim Träger zur Vorlage von irgendwelchen Hausordnungen, Erlaubnis zur Verwendung personenbezogenen Daten etc. kommen wird, muss dort nichts unterschrieben werden. Sanktionen sind deshalb nicht zulässig.
Das Jobcenter hat keine personenbezogen (Lebenslaufdaten) oder Sonstiges dem Träger zu übermitteln.
Eine Verpflichtung per EGV , auf dein Recht auf informelle Selbstbestimmung zu verzichten gibt es nicht.
Ausser, man erlaubt das ausdrücklich.
Es fehlt die Regelung der Erstattung der Bewerbungskosten. Gibt es keine, muss auch keine Erstattung erfolgen. Aber, die Verpflichtung zur Bewerbung kann bei Nichterfüllen sanktioniert werden.
Anscheinend hat der FM die EGV und dessen Sinn selbst nicht verstanden.
Was haben Fahrkostenerstattungen und Leistungen des Trägers der Maßnahme in deinen Bemühungen zu stehen?
Gar nichts.
Wenn der Maßnahmeträger nichts zahlt, ist er der Ansprechpartner, um von ihm es zu holen. Das JC wäre damit außen vor und du gehts leer aus.
 
Hallo @Ratloser2006,

dem Zugriff auf Deine Daten durch den Träger unbedingt widersprechen.

Krankheitstage sollen nachgeholt werden, das entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage.

Maßnahme ist für mich auch nicht ausreichend bestimmt, Zeitaufwand,Maßnahmeinhalte fehlen in der EGV .

Ein Flyer reicht da meiner Ansicht nach nicht aus.
 
Ja wie gehe ich nun am besten vor, nicht hingehen und EGV nicht unterschreiben und auf VA warten ??

Welchen Nachteil hat es wenn der Träger Zugriff auf meine Daten hat, immerhin will dieser doch wissen was ich kann und nicht :))

Freue mich über Tipps von euch
 
Hallo @Ratloser2006,

der Träger kann Dich doch auch danach fragen,oder ?

Dazu muss er nicht auf Deine Daten zugreifen.

Du kannst dem SB Deine Änderungswünsche mitteilen,am Besten schriftlich festhalten und eine Kopie davon aufheben.

Wenn Du allerdings mit der EGV leben kannst, gibt es ja keinen Grund, sie nicht zu unterschreiben.

Das musst Du für Dich entscheiden.
 
Also aus der Massnahme komme ich nicht raus, oder ??

Mir wäre wenn noch wichtig das dort festgehalten wird das man mir die geforderten 20 Bewerbungen mit Summe x auch bezahlt.

Wäre sowas möglich ??

Des Weiteren hätte ich nix dagegen einzuwenden mich erstmal zum AD zu schicken um festzustellen zu welchen Tätigkeiten ich aufgrund einiger gesundheitlichen Einschränkungen überhaupt zu gebrauchen bin.
 
Hallo @Ratloser2006,

wenn Deine Erwerbsfähigkeit aufgrund gesundheitllicher Einschränkungen nicht abgeklärt ist, darf man keine EGV mit Dir abschließen.

Eine EGV soll mit einem Erwerbsfähigen abgeschlossen werden,§15 SGB II.

Der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung mit einem Hilfebedürftigen mit fraglicher Erwerbsfähigkeit verstößt gegen den elementaren Leistungsgrundsatz des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II und ist daher gem. § 58 SGB X i.V.m. § 134 BGB nichtig.

Das kannst Du Deinem SB mal vor Augen halten.


Noch musst Du nirgendwo hin, Du hast ja noch nicht unterschrieben.

Ja, die Erstattung der Bewerbungskosten sollte schriftlich festgehalten werden in der EGV , darauf kannst Du bestehen.
 
Also mein SB hat mich heute gefragt wann ich zum letzten male beim ÄD war, ich sagte noch nie :))

Darauf meinte er das könnte man mal irgendwann in Angriff nehmen.

Also ich würde wie gesagt erstmal sehr gerne feststellen lassen wie viele Stunden ich täglich und welche Arbeiten ich überhaupt verrichten darf.

Ich denke wenn dies festgestellt ist kann man mich gerne in eine geeignete Massnahme stecken um mich bei den Bewerbungsaktivitäten zu unterstützen.

Wie kann ich das am besten formulieren ??

P.S. ne doofe Frage, wenn ich nicht unterschreibe kommt das gleiche per VA , oder ??
 
Hallo @Ratloser 2006,

vielleicht so,



Betreff: Abschluss der EGV vom xx xx 2011

Sehr geehrter Herr(Name SB )


Eine EGV soll mit einem Erwerbsfähigen abgeschlossen werden,§15 SGB II.

Meine Erwerbsfähigkeit ist aber noch nicht abgeklärt.

Der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung mit einem Hilfebedürftigen mit fraglicher Erwerbsfähigkeit verstößt gegen den elementaren Leistungsgrundsatz des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II und ist daher gem. § 58 SGB X i.V.m. § 134 BGB nichtig.

Bitte vereinbaren Sie deshalb einen Termin beim ÄD für mich zur Abklärung meiner Erwerbsfähigkeit.

Nach Abklärung meiner Erwerbsfähigkeit bin ich bereit,über den Abschluss einer EGV mit Ihnen zu verhandeln, die inhaltlich meinen Umständen angepasst ist.

Mit freundlichen Grüßen


Das reichst Du bei Deinem SB nachweislich(persönlich?) ein, eine Kopie davon hebst Du Dir auf.

Unbedingt rate ich an, einen Beistand zum Gespräch mit Deinem SB mitzunehmen.
 
Ja aber ich hatte die letzten Jahre nie eine AU oder sowas, klingt das dann nicht komisch wenn ich praktisch jetzt schreibe das meine Erwerbsfähigkeit festgestellt werden sollte ??

Ich meine ich habe einige Einschränkungen, diese habe ich dem SB auch immer genannt und diese wurden notiert.
 
Hallo @Ratloser2006,

Du hast den SB ja öfters darauf hingewiesen. Er hat sich das notiert,aber Dich nie deshalb zum ÄD geschickt.

Ob Du das jetzt so machst, musst Du selber entscheiden.

Kannst ja gerne noch andere Meinungen abwarten.
 
OK ich denke mal diese Vorgehensweise hört sich ganz ok an. Aber sie kann mich wirklich nicht sanktionieren wenn ich zu der Massnahme erstmal nicht erscheine ??

Wie gesagt ich unterschreibe die EGV nicht und werde ein Schreiben so in etwa wie du vorgeschlagen hast dem SB per Einschreiben zukommen lassen.
 
Na ja, man braucht ja keine AU gehabt haben. Zum Beispiel hat jemand immer starke Rückenscherzen, wenn er lang stehen muss oder ähnliches. Im Moment muss er ja nicht stark heben und braucht auch keine AU . Der Amtsarzt stellt dann z.B. fest "darf nicht lange stehen, nicht schwer heben" etc. Und damit ist festgestellt, was für Dich nicht mehr zumutbar ist. Und das muss der SB berücksichtigen.
 
OK also hat der SB zwei Möglichkeiten, entweder er schickt es per VA oder aber er nimmt mein Anliegen ernst

Im Grunde was bringt die Massnahme wenn man mir dort Stellen sucht für die ich eventuell gar nicht geeignet bin.

Davon ab wenn es als VA kommt könnte ich immer noch ne AU nehmen, die krieg ich ohne Probleme über mehrere Woche aufgrund meiner Beschwerden, hätte dann allerdings den Nachteil meinem 400 Euro Job nicht nachgehen zu können.
 
Hallo @Ratloser2006,

so ist es.

Von Rechts wegen wäre der die EGV ersetzende VA auch unwirksam,§39(3) SGB X.

Aber ich gehe davon aus, dass, wenn Du mit VA nicht zur Maßnahme erscheinst, erstmal eine Sanktion erfolgt.

Also hoffen wir mal, dass der SB Dein Anliegen ernst nimmt.
 
Hallo @Ratloser2006,

deshalb:

Der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung mit einem Hilfebedürftigen mit fraglicher Erwerbsfähigkeit verstößt gegen den elementaren Leistungsgrundsatz des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II und ist daher gem. § 58 SGB X i.V.m. § 134 BGB nichtig.

Somit wäre auch der die EGV ersetzende VA nichtig und gemäß §39(3) SGB X unwirksam.

Würde Deinen SB aber nicht interessieren, da er das eh nicht weiß:icon_kotz:

Stimmt, eine AU ist manchmal Gold wert. :biggrin:
 
Hallo @Ratloser,

Du legst das ja nicht fest. :biggrin:

Du hast nun mal gesundheitliche Einschränkungen, Dein SB hat sich das notiert,mehr auch nicht.

Um aber eine zielgerichtete Integration zu ermöglichen, muss Dein SB doch wissen, welche Tätigkeiten durch die Einschränkungen möglich sind.

Was geht, was geht nicht.

Wohin kann man Dich vermitteln, muss eventuell eine entsprechende Umschulung oder Weiterbildung ins Auge gefasst werden.

Um das abzuklären, ist der ÄD ja da.
 
Ja so sehe ich das auch, und ich glaube kaum das die Leute von der Maßnahme dazu in der Lage sind.

Nen Tip was ich gegen die reduzierten Bewerbungskosten machen kann ?? Wo ich im Dezember meine letzte EGV bekam und den Bewerbungskosten Antrag für die in der EGV geforderten Bewerbungen gestellt hatte gab es noch 5 Euro.. Jetzt wo ich ihn einreiche weil die geforderten Bewerbungen getätigt wurden gibbet nur noch 3 ??? !!!
 
Hallo @Ratloser 2006,

dagegen kannst Du leider nichts machen,in den Regelungen zum neuen Vermittlungsbudget fehlen konkrete Angaben zu Bewerbungskosten.

Deshalb legt das jedes JC nach Kassenlage eigenständig fest.

Bei uns hier in Lübeck gibt es statt 5€ auch nur noch 3€ /Bewerbung.

Deshalb tätige ich fast nur noch Online Bewerbungen,da am kostengünstigsten.
 
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