Neue EGV erhalten Kann man das unterschreiben?

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SOSO2

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Hallo Zusammen,
nachdem ich letzte Woche schier Herzattake hatte wegen nicht unterschriebener Datenschutzerklärung in einer Maßnahme, was mir allerdings erfreulicherweise auch die Teilname an der Sinnlos -Maßname ersparte (siehe) Muß ich alle Datenschutzerklärungen des Massnahmeträgers wirklich unterschreiben? - Erwerbslosen Forum Deutschland (ELO-Forum), hat mir nun mein SB eine neue EGV vorgelegt, die ich nun, da schlauer geworden, erst mal mit nach Hause genommen habe.

Auf den ersten Blick erscheint sie mir recht harmlos, aber das will nichts heißen, drum würde ich mich sehr freuen wenn vl ein alter Hase seinen geschulten Blick drüber schweifen lassen könnte und mir ein paar Tipps geben könnte, was man daran verbessern kann.

Bis Fr. 9.3. muß ich das Ding unterschreiben oder der Verwaltungsakt rollt an.

Ein paar Dinge sind mir auch schon besonders ins Auge gestoßen. Da ist zum Einen bei 3. Ziele: Die Einschränkung auf das Berufsfeld Helfer Büro o. Ä.
und die besondere Auflistung von 6. Arbeitsunfähigkeit hatte ich so auch noch nie in einer EGV .

Vielen Dank schon mal im Voraus
 

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ExitUser

Gast
Nicht unterschreiben!

Es fehlt die Übernahme der Bewerbungskosten.

Vorlage von Bewerbungsnachweisen an Stichtagen ist rechtswidrig. Zumal die Erstattung der damit verbundenen Kosten nicht geregelt ist.
 

SOSO2

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Wie sollte das dann stattdessen formuliert werden? bisher hatte ich keinen Stress damit, aber nun will ich doch schlauer werden

...also bei Punkt 4.2. steht ja : ...nach Maßgabe §16Abs. 1SGBII i.V.m. §44 SGBIII blabla


Danke vorab
 
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Frank71

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Warum wird die EGV vom 13.2.18 fortgeschrieben?

Wie lange war die EGV davor Gültig?

Gegenvorschläge bringen nur bedingt was,man verlangt von dir 5 Bewerbungen pro Monat ohne aber die Kosten dafür zu übernehmen.

Ich würde die EGV so nicht unterschreiben und den VA abwarten.
 

Solanus

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Reiche mindestens einen Änderungsvorschlag (Antragsfreie Übernahme der Bewerbungskosten für monatlich 5 Bewerbungen) schriftlich mit Empfangsnachweis ein und DANN warte ab.

Die Verpflichtung zur Bewerbung ist nur mittels genereller Kostenübernahme zulässig. Dazu sind die verpflichtenden Bewerbungsbemühungen ein Ungleichgewicht zu den angebotenen Bemühungen ("falls vorhanden") des JC .

Auch dies wäre ein Grund zur Verhandlung.

Durch die Verhandlung belegst Du Deine Bereitschaft zur Akzeptanz der EGV . Das kann ein sehr wichtiger Pluspunkt vor Gericht werden.
 
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ZarMod

Gast
bisher hatte ich keinen Stress damit, aber nun will ich doch schlauer werden
Gute Idee. :icon_wink:Leitfaden
...also bei Punkt 4.2. steht ja : ...nach Maßgabe §16Abs. 1SGBII i.V.m. §44 SGBIII blabla
Wenn Du etwas vereinbaren "willst", solltest Du auch verstehen, was vereinbart wird.
Kannst Du genau bestimmen, was "angemessen" bedeutet?
Warum man eine EGV auch nach Verhandlung nicht unterschreiben sollte:

Eingliederungsvereinbarung (EGV) vs. Verwaltungsakt (VA)
 

SOSO2

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Warum wird die EGV vom 13.2.18 fortgeschrieben?

Wie lange war die EGV davor Gültig?

Gegenvorschläge bringen nur bedingt was,man verlangt von dir 5 Bewerbungen pro Monat ohne aber die Kosten dafür zu übernehmen.

Ich würde die EGV so nicht unterschreiben und den VA abwarten.

Die EGV vom 13.2.18 kann nicht umgesetzt werden, weil ich die Datenschutzerklärung in der Maßnahme nicht unterschrieben habe, siehe Link im ersten Post.

Diese wurde nicht schriftlich gekündigt, darüber zerbrech ich mir im mom auch noch den Kopf, ob und wie ich das machen soll (Musterbrief in dem Link von @Zeitkind https://www.elo-forum.org/2238238-post8.html hab ich schon gefunden)

"...Während der Gültigkeitsdauer einer unterschriebenen EGV
kann durch die Behörde kein EGV -ersetzender VA erlassen werden,
solange die EGV nicht gekündigt wurde....."

Ist ja vl auch noch ein Aspekt in meiner Zwickmühle.

Da in der alten EGV eben auch eine Sinnlosmaßnahme steht, hätte ich schon Interesse an einer neuen.

Die EGV davor war vom 22.12.17, also gerade mal 1 1/2 Monate. Inwiefern ist das von Belang?
 
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SOSO2

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Nachtrag:

ich bin immer noch ein wenig im Schleudertrauma der Paragraphenanwendungen. Vl kann mir jmd helfen oder zumindest seine Meinung kundtun?

Zum Einen bin ich über den von @Zeitkind freundlicherweise geteilten https://www.elo-forum.org/antraege-...en-sortiert/188238-leitfaden.html#post2238120 hier auf den Beitrag von @Schikanierter vom 16.10.2017 https://www.elo-forum.org/2238299-post5.html zum Thema "Kündigung der Eingliederungsvereinbarung" gestoßen.

Darin steht:

„…..Um eine bestehende EinV als Vertrag durch eine neue als EinV-VA ersetzen zu können, muss die bestehende EinV zunächst einmal rechtskräftig und formgerecht (§ 56 SGB X) gekündigt werden.....“

Das ist bei mir schon mal nicht der Fall!!!! Was bedeuten würde die alte EGV (die ich ja loswerden will) besteht erst mal fort, oder?

Des weiteren steht dort zu den Voraussetzungen einer Kündigung:
„…...Anpassung und Ersatz einer EinV erfordern immer eine wesentliche Änderung in den Verhältnissen, die dem Vertrag bzw. VA zugrunde lagen.

Aufgrund Inhalt und Zweck einer EinV (vgl. § 15 SGB II) kann eine solche wesentliche Änderung nur in den persönlichen Verhältnissen des Leistungsbeziehers liegen, deren Veränderung eine Anpassung/Änderung der Eingliederungsstrategie erfordert. Derartige Gründe können z. B. sein: längerfristige Erkrankung, Unfallschaden (Behinderung), Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, Familienzuwachs. Also letztlich alle Ereignisse, welche die Vermittelbarkeit betreffen......“


Diese Voraussetzungen erkenne ich aus meiner Situation heraus auch nicht gegeben, oder ??
Beeinträchtigt die fehlende Freiwilligkeit in die Zustimmung der Datenschutzerklärung beim Träger nun meine Vermittelbarkeit? Ich bin verwirrt!

Die zitierten Texte decken sich mit dem was auch die Gesetzestexte im Internet verlauten lassen oder sind von dort direkt zitiert, also gehe ich mal davon aus, daß das so stimmt!

Somit bleibt für mich die Zwickmühle, ob ich die angebotene EGV vl mit Änderungsvorschlägen, wie sie @Solanus und @veritasdd angedeutet haben, dann doch unterschreibe, um die alte EGV loszuwerden und dann in 6 Monaten zum großen Schlag aushole, weil für mich nicht klar ist, ob sonst die alte EGV weiterläuft, statt VA .
Wer kann mir da raushelfen, oder hat ne Meinung dazu?
Danke vorab
 
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