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ExUser 32211
Gast
Hallo und frohes neues Jahr euch allen
Hoffe, ihr seid alle gut ins neue Jahr gekommen.
Anmerkung zu dem Bewerbungszeitraum ab März:
Habe gegen Mitte Dezember einen Termin in meinem JC gehabt, bei dem mir auch eine neue EGV vorgelegt wurde. Neu zu meiner Situation hinzugekommen ist ein Minijob. Diesen Minijob (Bürokraft) habe ich seit Mitte Oktober, also seit etwa knapp vier Monaten.
Mein Vermittler fragte an, ob mein jetziger Arbeitgeber (in der Handwerksbranche ansässig) mich nicht in ein Teil- oder Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis übernehmen könnte. Oder dass ich mir überlegen soll, alternativ mir einen zweiten Minijob zu beschaffen - wahlweise könne ich ja auch einen Teilzeit und einen Minijob gleichzeitig haben.
Ich entgegnete dem Vermittler, dass die Übernahme in eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle von der Auftragslage der Firma abhängig ist und ich darüber hinaus erst dort vor kurzem eingestellt worden bin.
So kam die Klausel auf der zweiten Seite mit den Bewerbungen ab März zustande. Mein Vermittler hat das einfach so mit aufgenommen, dass ich mich da bitte ab dem Zeitraum auf weitere Stellen zu bewerben habe. Er meinte, dass das ja dann nochmal ab diesem Zeitraum ein paar Monate dauern könnte, ehe ich dann in eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle reinkäme.
Meine Gegenvorschläge sind:
- Sieben Bewerbungen;
- Regelung, was ist, wenn über den "5. des Folgemonats" ein Feiertag oder ein paar Feiertage liegen.
Habe ich noch etwas übersehen?
Vielen lieben Dank im Voraus und viele Grüße,
Petite Biscuit





Anmerkung zu dem Bewerbungszeitraum ab März:
Habe gegen Mitte Dezember einen Termin in meinem JC gehabt, bei dem mir auch eine neue EGV vorgelegt wurde. Neu zu meiner Situation hinzugekommen ist ein Minijob. Diesen Minijob (Bürokraft) habe ich seit Mitte Oktober, also seit etwa knapp vier Monaten.
Mein Vermittler fragte an, ob mein jetziger Arbeitgeber (in der Handwerksbranche ansässig) mich nicht in ein Teil- oder Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis übernehmen könnte. Oder dass ich mir überlegen soll, alternativ mir einen zweiten Minijob zu beschaffen - wahlweise könne ich ja auch einen Teilzeit und einen Minijob gleichzeitig haben.
Ich entgegnete dem Vermittler, dass die Übernahme in eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle von der Auftragslage der Firma abhängig ist und ich darüber hinaus erst dort vor kurzem eingestellt worden bin.
So kam die Klausel auf der zweiten Seite mit den Bewerbungen ab März zustande. Mein Vermittler hat das einfach so mit aufgenommen, dass ich mich da bitte ab dem Zeitraum auf weitere Stellen zu bewerben habe. Er meinte, dass das ja dann nochmal ab diesem Zeitraum ein paar Monate dauern könnte, ehe ich dann in eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle reinkäme.
Meine Gegenvorschläge sind:
- Sieben Bewerbungen;
- Regelung, was ist, wenn über den "5. des Folgemonats" ein Feiertag oder ein paar Feiertage liegen.
Habe ich noch etwas übersehen?
Vielen lieben Dank im Voraus und viele Grüße,
Petite Biscuit



