Neue EGV+Drohung. Amtsarzt hat dieses mal voll erwerbsfähig erklärt trotz psychischer Krankheit

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kakashix

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Hallo,

ich habe vor ca. 1-2 Monaten schon mal hier geschrieben, weil ich eine EGV gekriegt habe, die ich aber nicht unterschrieben habe, weil es in der EGV um meine Gesundheit ging, also ich würde mich dann dazu verpflichten, alle 3 Monate meinem Fallmanager zu berichten, wie sich meine Gesundheit entwickelt hat...

Habe dann einen Widerspruch dank euch denen geschickt und ich wurde dann zum Amtsarzt eingeladen... Dem Amtsarzt habe ich erzählt, dass meine psychische Verfassung noch sehr schlecht ist und das mein Psychiater gesagt hat, dass ich noch lange nicht soweit wäre, um in die Arbeitswelt integriert zu werden...

Der Amtsarzt hat mich jetzt aber für voll erwerbsfähig erklärt (täglich über 6 Stunden)

Es wurde noch im Gutachten darauf hingewiesen, dass starke psychische Belastungen vermieden werden sollten.


Meinem Fallmanager habe ich dann per Telefon gesagt, dass es mir nicht gut geht und das mein Psychiater mir angeboten hat, dem Jobcenter das noch mal zu erzählen, dass ich nicht erwerbsfähig bin...

Mein Fallmanager meinte dann nur zu mir, ich müsste dann eine EGV unterschreiben und diese hat er mir dann per Post zugeschickt...


Mein Vater macht mir jetzt große Panik, weil er meint ich müsste das sofort unterschreiben und denen zuschicken, weil ich sonst einen Verwaltungsakt kriege und selbst wenn ich ein Widerspruch einlege, kann es 6 Monate dauern bis das Gericht entscheidet, ob ich im Recht bin oder nicht und ich den 6 Monaten können die mir mein Geld kürzen...

Meine Frage, was genau soll ich jetzt machen? Ist das war das ich nach einem Verwaltungsakt sofort sanktioniert werden kann und über mein Recht erst nach 6 Monaten entschieden wird? Also das ich dann 6 Monate lang mit einer Sperre leben muss? Und wenn das Gericht dann für mich entscheidet, dann bekomme ich das sanktionierte Geld rückwirkend zurückerstattet? Oder wie genau läuft das ab?


Und ich habe morgen bei meinem Psychiater wieder ein Termin, also an dem Tag wo ich die EGV eigentlich unterschrieben abgeben müsste... Soll ich jetzt morgen mich einfach krankschreiben lassen und anstatt der EGV eine Krankenbescheinigung abgeben? Oder was soll ich machen?


Die EGV füge ich als Anhang an

ps. in der neuen EGV geht es wieder um Gesundheitsbelange
 

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AW: Geschichte geht weiter: Neue EGV +Drohung. Amtsarzt hat dieses mal voll erwerbsfähig erklärt trotz psychischer Krankh

Das unterschreibst Du bitte nicht.

Dir eine EGV per Post zuzuschicke ist schonmal per se rechtswidrig, die muss nämlich mit dir ausgehandelt werden und das geht gant schlecht per Post.

Du rufst da bitte auch nicht an.

Wenn ein VA kommt, kannst Du Widerspruch einlegen und gleichzeitig aufschiebende Wirkung bei Gericht beantragen.

Bist Du durchgehend AU geschrieben? Das wäre wichtig, damit man Dich nicht in irgendwelche Massnahmen oder Arbeit zwingen kann.

Ansonsten sehe ich da nur die Pflicht, deinem SB alle drei Monate Bericht über Deine Gesundheit zu erstatten. Und das ist sowas von rechtswidrig, da soll er mal versuchen, Dich deswegen zu sanktionieren, das sollte leicht zu kippen sein.
 

kakashix

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AW: Geschichte geht weiter: Neue EGV +Drohung. Amtsarzt hat dieses mal voll erwerbsfähig erklärt trotz psychischer Krankh

Das unterschreibst Du bitte nicht.

Dir eine EGV per Post zuzuschicke ist schonmal per se rechtswidrig,
Was genau bedeutet "se"?

Und er hat mir ja nur per Telefon gesagt, das er mir eine EGV per Post zuschicken wird, hat er auch gemacht... Und in der EGV steht auch, dass wir die EGV besprochen haben, aber das habe ich mit ihm gar nicht.

Und richtig, ich müsste laut der EGV über meinem Gesundheitszustand reden, aber das möchte ich nicht und die könnten laut der EGV mich irgendwo reinstecken, was angeblich meine Gesundheit positiv beeinflussen könnte, aber ich möchte nicht das die jetzt die Arztrolle übernehmen, dass soll mein Psychiater machen, was am Besten für mich wäre aber darüber soll nicht das Jobcenter entscheiden
 
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ExUser 2606

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AW: Geschichte geht weiter: Neue EGV +Drohung. Amtsarzt hat dieses mal voll erwerbsfähig erklärt trotz psychischer Krankh

per se bedeutet an sich.

Diese EGV ist sowas von rechtswidrig, die kann man einfach nicht unterschreiben.

Dem Jobcenter steht es nicht zu, sich in Deine Behandlung einzumischen und demSB steht es nicht zu, über Deinen Gesundheitszustand informiert zu werden.
 

obi68

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AW: Geschichte geht weiter: Neue EGV +Drohung. Amtsarzt hat dieses mal voll erwerbsfähig erklärt trotz psychischer Krankh

@kakashix:

Mit Verlaub, dein Vater redet Unsinn. An eine EGV , die man unterschrieben hat, ist man gebunden. Gegen einen Verwaltungsakt hingegen hat man rechtliche Möglichkeiten, dagegen anzugehen. Ein Verwaltungsakt ist somit immer die bessere Variante, wenn in der EGV Sachen stehen, die einem nicht passen und/oder rechtswidrig sind.

Beispielsweise hat man, wenn das Jobcenter nach erfolgter Anhörung eine Sanktion aufrecht erhält, die Möglichkeit, beim Sozialgericht Klage einzureichen und gleichzeitig die aufschiebende Wirkung zu beantragen. Wird diese genehmigt, muss das Jobcenter erst mal wieder zahlen, bis eine gerichtliche Entscheidung gefallen ist.
 
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ExUser 3872

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AW: Geschichte geht weiter: Neue EGV +Drohung. Amtsarzt hat dieses mal voll erwerbsfähig erklärt trotz psychischer Krankh

Einfach nicht Unterschreiben.
Wenn der Verwaltungsakt kommen sollte, kann man den entweder angreifen weil er rechtswidrig sein wird oder weil er sich stark von der Eingliederungsvereinbarung unterscheiden wird - so oder so..
 

kakashix

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AW: Geschichte geht weiter: Neue EGV +Drohung. Amtsarzt hat dieses mal voll erwerbsfähig erklärt trotz psychischer Krankh

Ja gut, dann werde ich mich morgen trotzdem vom Arzt krankschreiben lassen und die AU dann abgeben und mal gucken wie es dann weiter geht.

Und muss man dann zum Sozialgericht gehen? Weil wir haben bei uns nur ein Amtsgericht, dort habe ich damals auch Prozesskostenbeihilfe beantragt, was man ja für einen Anwalt braucht
 
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ExUser 2606

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AW: Geschichte geht weiter: Neue EGV +Drohung. Amtsarzt hat dieses mal voll erwerbsfähig erklärt trotz psychischer Krankh

Die aufschiebende Wirkung muss man dann beim Sozialgericht beantragen. Das kann man aber per Post erledigen und dazu braucht man keinen Anwalt.
 

Doppeloma

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AW: Geschichte geht weiter: Neue EGV +Drohung. Amtsarzt hat dieses mal voll erwerbsfähig erklärt trotz psychischer Krankh

Hallo kakashix,

mal ergänzend zu Allem was dir schon geschrieben wurde ...

ich habe vor ca. 1-2 Monaten schon mal hier geschrieben, weil ich eine EGV gekriegt habe, die ich aber nicht unterschrieben habe, weil es in der EGV um meine Gesundheit ging, also ich würde mich dann dazu verpflichten, alle 3 Monate meinem Fallmanager zu berichten, wie sich meine Gesundheit entwickelt hat...

Das war ja auch richtig, dass du das nicht unterschrieben hast aber wogegen hast du dann bitte einen "Widerspruch " eingelegt, gegen einen Vertrag den du nicht unterschreiben möchtest KANN man keinen wirksamen Widerspruch einlegen. :icon_evil:

Habe dann einen Widerspruch dank euch denen geschickt und ich wurde dann zum Amtsarzt eingeladen... Dem Amtsarzt habe ich erzählt, dass meine psychische Verfassung noch sehr schlecht ist und das mein Psychiater gesagt hat, dass ich noch lange nicht soweit wäre, um in die Arbeitswelt integriert zu werden...

Der Amtsarzt hat mich jetzt aber für voll erwerbsfähig erklärt (täglich über 6 Stunden)

Auch wenn es dir schwer fällt das zu glauben, hat dich der Arzt damit davor bewahrt, dich ins SGB XII (Sozial-Hilfe ) "abschieben" zu können, dann wäre dein Vater (vermutlich) noch "unleidlicher", weil er dann beweisen muss, dass ER dir keinen Unterhalt leisten kann.

Es wurde noch im Gutachten darauf hingewiesen, dass starke psychische Belastungen vermieden werden sollten.

Irgendwas muss er da ja reinschreiben, das hindert dich ja NICHT weiterhin eine AU -Bescheinigung beim JC abzugeben, dann kann man dich sowieso nicht vermitteln, dafür ist aber dein behandelnder Arzt zuständig und NICHT der ÄD vom JC .

Meinem Fallmanager habe ich dann per Telefon gesagt, dass es mir nicht gut geht und das mein Psychiater mir angeboten hat, dem Jobcenter das noch mal zu erzählen, dass ich nicht erwerbsfähig bin...

Das solltest du deinem Arzt besser NICHT erlauben mit den Arbeitsberatern intensiv über deine psychischen Probleme zu sprechen und ob du gar nicht "Erwerbsfähig" bist hätte die DRV zu entscheiden und NICHT dein Arzt.

Der sollte besser bei dem bleiben was seine Aufgabe ist und versuchen herauszufinden wie es dir mal wieder besser gehen könnte.
Damit das JC und dein "Fall-Manager" dich (zumindest überwiegend) in Ruhe lassen muss genügt es völlig wenn er dich durchgehend AU schreibt, deinen SB gehen deine konkreten gesundheitlichen Probleme GAR NICHTS an. :icon_evil:

Dann kannst du ja auch die (lt. EGV ) "gewünschten Gespräche" zu deinen gesundheitlichen Fotrtschritten alle 3 Monate führen, wenn es dir nichts ausmacht, dass dein Arzt mit deinem SB über deine Gesundheit sprechen würde.
Das wäre echt das "Allerletzte" was ich meinen Arzt erlauben würde ...

Mein Fallmanager meinte dann nur zu mir, ich müsste dann eine EGV unterschreiben und diese hat er mir dann per Post zugeschickt...

Na-Und, die Zusendung per Post ist schon lange gar nicht mehr erlaubt aber du scheinst bei einer OP-Kommune zu sein wenn man sich den "Wisch" mal genauer ansieht ...

Ganz schön frech da auch noch handschriftlich was von "Kürzung" zu ergänzen, es darf überhaupt NICHTS gekürzt werden, weil man einen Vertrag nicht unterschreiben möchte, im § 15 SGB II steht zu "Kürzungen" ohnehin NICHTS drin.

Da steht allerdings drin was so in eine EGV gehören würde und, dass die mit dir zusammen erarbeitet und abgestimmt werden soll, was ja auf dem Postwege kaum möglich ist.

Ob SB dann "annehmen möchte", dass du eine EGV "verweigerst" ist ihr Privat-Vergnügen, es steht ihr ja frei einen VA daraus zu machen, der schon vom Inhalt her komplett rechtswidrig wäre.

Mein Vater macht mir jetzt große Panik, weil er meint ich müsste das sofort unterschreiben und denen zuschicken, weil ich sonst einen Verwaltungsakt kriege und selbst wenn ich ein Widerspruch einlege, kann es 6 Monate dauern bis das Gericht entscheidet, ob ich im Recht bin oder nicht und ich den 6 Monaten können die mir mein Geld kürzen...

Wie kommt dein Vater darauf, dass ein VA "automatisch" zu einer Sanktion führen wird, der soll doch "nur" die EGV ersetzen, die du nicht unterschreiben wolltest, das ist doch KEIN Sanktions-Grund ... :icon_evil:

Meine Frage, was genau soll ich jetzt machen? Ist das war das ich nach einem Verwaltungsakt sofort sanktioniert werden kann und über mein Recht erst nach 6 Monaten entschieden wird?

Nein, das ist NICHT wahr, dafür gibt es ja die Möglichkeit dir einen ersetzenden VA zu schicken wenn du eine vorgeschlagene EGV nicht unterschreiben möchtest ... das ergibt nicht direkt eine Sanktion ...
Sorry aber dein Vater scheint ja die "Hosen noch voller zu haben als du selber", statt dich zu unterstützen gegen das JC setzt der dich auch noch unter Druck ... :doh:

Also das ich dann 6 Monate lang mit einer Sperre leben muss?

Im SGB II gibt es keine "Sperren", das gehört ins SGB III (ALGI ), da gibt es Sanktionen und die möchte man ja auch gleich doppelt unterschrieben haben auf dieser EGV ...
Und das JC kann (und wird) sich auch nicht unbedingt 6 Monate Zeit lassen KÖNNEN wenn du dir Hilfe beim Sozialgericht holen wirst.

Zudem ist die Bearbeitungsfrist von Widersprüchen auf 3 Monate gesetzlich festgelegt, da kennt sich dein Vater also auch nicht besonders gut mit aus.

Wenn deine FM dir einen VA (als Ersatz für diese sinnfreie EGV ) schickt passiert erst mal GAR NICHTS weiter, außer. dass sie aufgegeben hat auf deine Unterschriften zu hoffen und zu warten.

Für eine Sanktion müsste sie erst mal einen brauchbaren Grund aus diesem VA finden und den kann es nicht geben weil das nur Dinge drin stehen die gar nicht zulässig sind.

Und wenn das Gericht dann für mich entscheidet, dann bekomme ich das sanktionierte Geld rückwirkend zurückerstattet? Oder wie genau läuft das ab?

Darüber kannst du dir Gedanken machen wenn es soweit ist, bisher hast du noch nicht mal einen VA bekommen ...

Und ich habe morgen bei meinem Psychiater wieder ein Termin, also an dem Tag wo ich die EGV eigentlich unterschrieben abgeben müsste... Soll ich jetzt morgen mich einfach krankschreiben lassen und anstatt der EGV eine Krankenbescheinigung abgeben?

Du solltest unbedingt (und fortlaufend) eine AU -Bescheinigung beim JC abgeben, da kann dein FM vorerst gar nichts gegen machen, denn der ÄD hat dich für Erwerbsfähig erklärt und begutachtet, AU -KRANK sein kann man trotzdem ...

"Bericht erstatten zur Genesung" ist im § 15 SGB II jedenfalls NICHT als EGV -Inhalt vorgesehen ... :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

kakashix

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AW: Geschichte geht weiter: Neue EGV +Drohung. Amtsarzt hat dieses mal voll erwerbsfähig erklärt trotz psychischer Krankh

Die aufschiebende Wirkung muss man dann beim Sozialgericht beantragen. Das kann man aber per Post erledigen und dazu braucht man keinen Anwalt.

Habe mein Vater von der aufschiebenden Wirkung erzählt, aber er reagiert darauf eher pessimistisch, er denkt das die Sozialgerichte bei uns überlastet sind und die aufschiebende Wirkung nicht rechtzeitig genehmigt wird und er meint, falls es genehmigt wird und falls nicht habe ich erst mal die Sperre... Weil es könnte ja sein das aus irgendeinem Grund mir die aufschiebende Wirkung nicht genehmigt wird, laut seiner Aussage...


Also er sieht das alles mit Skepsis
 
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AW: Geschichte geht weiter: Neue EGV +Drohung. Amtsarzt hat dieses mal voll erwerbsfähig erklärt trotz psychischer Krankh

Das Dein Vater nicht wirklich Ahnung hat, soweit waren wir ja schon, oder?
 

kakashix

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AW: Geschichte geht weiter: Neue EGV +Drohung. Amtsarzt hat dieses mal voll erwerbsfähig erklärt trotz psychischer Krankh

Ja das weiß ich mittlerweile, ihr könnt euch gar nicht vorstellen was grade los ist, der macht mich total wahnsinnig...

Ich habe ihm alle Möglichkeiten genannt, die ich rechtlich hätte und seine Antwort ist nur, ich zitiere:


"Ich würde keinen Krieg mit dem Jobcenter anfangen, ich könnte verlieren"

"Ich kenne einen Fall der auch gegen das Jobcenter geklagt hat und derjenige musste mit paar Monaten Kürzung leben, da das Gericht so langsam gearbeitet hat"

Das war damals ein Kumpel von ihm, der aber auch eine EGV zu einer Maßnahme unterschrieben hat und dort hat er sich dann geweigert, aber das ist ein ganz anderer Fall als meiner, aber das kapiert mein Vater nicht

Das letzte Zitat von mein Vater:

"Die Gerichte brauchen zu lange und was passiert, wenn meine aufschiebende Wirkung nicht rechtzeitig genehmigt wird, dann kriegst du die Sperre und ich muss dir dann helfen"


Schlusswort: Mein Vater hat angst das ich die Kürzung kriege und das er dann gegebenenfalls mich unterstützen muss, falls das Geld nicht mehr fürs essen reicht, falls ich eine Kürzung bekomme und er meint die Menschen aus dem Forum kaufen dir kein essen...

Wenn ich ehrlich bin hat er einfach nur angst, das er am Ende mir helfen muss (finanziell) da er lieber sein Geld für seine Spielsucht (Spielothek, Casino) investiert. Und anstatt mich zu beruhigen, regt er mich total auf und er meint dann nur, das er mir gute Ratschläge geben will, weil er aus der Vergangenheit gelernt hat, aber seine Fälle die er hatte sind nicht mit meine zu vergleichen.


Entschuldigung aber das musste eben raus...
 

Doppeloma

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AW: Geschichte geht weiter: Neue EGV +Drohung. Amtsarzt hat dieses mal voll erwerbsfähig erklärt trotz psychischer Krankh

Hallo kakashix,

Schlusswort: Mein Vater hat angst das ich die Kürzung kriege und das er dann gegebenenfalls mich unterstützen muss, falls das Geld nicht mehr fürs essen reicht, falls ich eine Kürzung bekomme und er meint die Menschen aus dem Forum kaufen dir kein essen...

Sehr, sehr traurig ... wer solche Eltern hat braucht wohl sonst keine "Feinde" mehr, wenn man dich (irgendwann) an das Sozial-AMT (SGB XII) abschiebt brauchst du aber KEINE Sanktionen, dann ist er schon gesetzlich dran und "muss die Hosen runter lassen" ...

VOR "den Menschen aus dem Forum" steht also noch die gesetzliche PFLICHT aus dem BGB, dass Eltern für ihre Kinder (vorrangig) SELBER zu sorgen haben ...
Seid ihr eine BG , bist du noch UNTER 25 Jahre alt ???

Ansonsten solltest du zusehen, dass er sich in deine Angelegenheiten NICHT mehr einmischt und dir eine eigene Bleibe suchen, da wird das JC dann auch für zahlen MÜSSEN, wenn es zu Hause einfach nicht mehr geht.

Mit Ü 25 muss man NICHT zu Hause wohnen bleiben wenn das nicht mehr auszuhalten ist ... :icon_evil:

Gibt es bei dir in der Nähe vielleicht eine Selbsthilfegruppe für Angehörige von Suchtkranken, ich denke mal du solltest dir dringend Unterstützung vor Ort suchen.

Was die privaten Probleme betrifft wird dir (leider) weder das JC noch dein Psychiater wirklich helfen können, es sei denn der hat Tipps für dich wo du wirkliche HILFE finden kannst ... um dieses Dilemma mal (wenigstens durch Abstand) beenden zu können.

Bei einem Umzug hast du aber zumindest Anspruch auf finanzielle Mittel vom JC ... jedenfalls wenn du noch im Elternhaus wohnst und ÜBER 25 Jahre alt bist.

Das sind auch nur meine ganz privaten Gedanken dazu, in dieser privaten Umgebung kannst du kein eigenständiges Leben führen und gesünder wirst du dabei auch nicht ... :sorry:

MfG Doppeloma
 

kakashix

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AW: Geschichte geht weiter: Neue EGV +Drohung. Amtsarzt hat dieses mal voll erwerbsfähig erklärt trotz psychischer Krankh

Achso, nein ich habe eine eigene Wohnung nur ich habe mit meinem Vater Kontakt...

Ich selber bin 28 Jahre alt...


Habe jetzt auch nicht auf die EGV reagiert und mein Fallmanager macht jetzt bei mir Terroranrufe, mehrmals am Tag, haben die sonst nichts zu tun? Das ist echt belastend
 

kakashix

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AW: Geschichte geht weiter: Neue EGV +Drohung. Amtsarzt hat dieses mal voll erwerbsfähig erklärt trotz psychischer Krankh

wenn man dich (irgendwann) an das Sozial-AMT (SGB XII) abschiebt brauchst du aber KEINE Sanktionen, dann ist er schon gesetzlich dran und "muss die Hosen runter lassen" ...
Was genau bedeutet das? Also mit Erwerbsunfähigkeitsrente hat das glaube ich wohl nichts zu tun?
 

kakashix

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EGV habe ich nicht unterschrieben, jetzt Maßnahme sonst Kürzung

Hallo,

noch mal kurz zur Zusammenfassung die meine Geschichte nicht kennen: Ich lebe vom Jobcenter und bin derzeit psychisch krank und ich bin in einer ambulanten psychiatrischen Behandlung...

Man hat mir schon insgesamt 2x EGV 'en vorgelegen, wo ich mich dazu verpflichten soll, über meinen gesundheitlichen Zustand zu berichten und das man mir evtl. dabei helfen könnte, mich zu reintegrieren... genaueres könnt ihr in meinem alten Thread erfahren:

https://www.elo-forum.org/eingliede...hig-erklaert-trotz-psychischer-krankheit.html


Zu meiner Geschichte:

Beide EGV 'en habe ich nicht unterschrieben, dank eurer Hilfe . Es kam bis jetzt auch kein Verwaltungsakt, aber ich habe nun einen neuen Brief vom Jobcenter erhalten und dort steht drin, das ich mich bei einer Maßnahme zur gesundheitlichen "Reintegration" vorstellen muss und das ich die, sowie es aussieht, antreten muss...


Ich wollte euch fragen, was das nun ist? Wie sieht nun der weitere Verlauf aus? Ich glaube das die Leute vom Jobcenter mich nur in einer EGV reinkriegen wollten, damit die mich leichter an einer Maßnahme vermitteln können, trotz meiner psychischen Erkrankung. Bin schon drauf und dran meinem Psychiater zu sagen, dass ich direkt in einer stationären Klinik möchte, weil zusätzlichen Druck vom Jobcenter halte ich nicht mehr aus, weil ich schon genug zu kämpfen habe!


p.s. Ich lade den Brief als Anhang hier hoch
 

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kakashix

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Wieso wurde mein neuer Thread in meinem alten Thread zusammengefügt? Ich habe einen neuen Thread eröffnet, damit die Übersicht klarer ist.

Ich hoffe das mein neuer Thread jetzt noch gelesen wird, weil ich muss dringend wissen, was genau ich machen soll? Dahingehen muss ich wahrscheinlich und wie wird es dann ausgehen?
 

Gemcitabine

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AW: Geschichte geht weiter: Neue EGV +Drohung. Amtsarzt hat dieses mal voll erwerbsfähig erklärt trotz psychischer Krankh

Achso, nein ich habe eine eigene Wohnung nur ich habe mit meinem Vater Kontakt...

Ich selber bin 28 Jahre alt...

Kontakt bisschen einkürzen?

Tut dir offensichtlich nicht gut und du solltest gerade bei deiner psychischen Schieflage jetzt vor allem auf dich schauen und deinen Vater kamellen lassen (ohne dich).

Wenn er merkt, du lässt dir weder Angst machen durch seine Haltung, noch dich runterziehen, werdet ihr auch eine neue Basis für eure Kontakte haben.
Setze ihm Grenzen und die hat er nicht zu überlatschen, basta.
Allerdings würde ich Behördendinge zukünftig nicht mehr mit ihm bereden, das ist dein Anteil an der Sache, an dem du arbeiten musst.
Du gibst ihm ja ständig neues Futter und neuen Zündstoff.

Rede stattdessen lieber mit einer guten Freundin, und das Forum ist auch ein guter Ratgeber.

Dein schlechtes GEfühl bezügl. Maßnahmen trügt dich nicht.
Die werden deinen Gesundheitszustand keineswegs verbessern, eher ist das Gegenteil wahrscheinlich.

Ich bin in einer ähnlichen Situation und kann dich nur ermutigen, fest hinter dir und deinen Entscheidungen zu stehen -- dann kommt das Jc auch nicht an dich heran.
Es gibt immer Mittel und Wege, um Maßnahmen zu verhindern. Davor brauchst du keine Angst und Panik zu haben. Bei Optionskommunen ist es evtl etwas schwieriger, aber auch die sind zu schaffen (ich bin in einer :biggrin:).

Konzentriere dich auf die Stabilisierung deiner Gesundheit zusammen mit deinen Ärzten und gib dem übergriffigen JC fleißig Körbe, wenn sie versuchen, sich dort reinzuhängen.
 

Merse

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Wieso wurde mein neuer Thread in meinem alten Thread zusammengefügt? Ich habe einen neuen Thread eröffnet, damit die Übersicht klarer ist.

Es ist wichtig, die Vorgeschichte zu kennen. Wenn jetzt beispielsweise ein VA kommt, müssten wir in deinen alten Themen nach dem EGV -Entwurf suchen, um zu schauen, ob der inhaltsgleich ist. Es ist übersichtlicher, wenn alles an einem Ort zusammengefasst ist.

mein Fallmanager macht jetzt bei mir Terroranrufe, mehrmals am Tag, haben die sonst nichts zu tun? Das ist echt belastend

Dann stellen wir das doch gleich mal ab, indem du das Jobcenter zur Löschung der nicht leistungsrelevanten Daten aufforderst. Gleichzeitig würde ich auch vorbeugend die Datenweitergabe über das gesetzliche Maß hinaus an Maßnahmeträger untersagen.

Der Termin ist erstmal nur eine Infoveranstaltung. Es ist zu erwarten, dass dir wieder eine EGV oder gleich ein Teilnahmevertrag zur Unterschrift vorgelegt wird. Denke auch hier unbedingt daran, dass du nichts sofort vor Ort unterschreiben musst, egal welche Märchen der SB dir ezählt und welche Drohungen er ausspricht.

Du steckst alles ein, gibst nichts wieder her und lässt dich vor allem nicht zu irgendwelchen Diskussionen verleiten. "Ich nehme die Unterlagen zur Prüfung mit, dies wird ca 14 Tage dauern". Wenn der SB wissen will, warum, bei wem, wieso, was dir überhaupt einfiele, woher du das wissen willst und dass das so nicht geht - nicht diskutieren, "ich nehme sie zur Prüfung mit", nächster Punkt bitte.

Lass ihn notfalls seinen VA erstellen, kommt letztendlich aufs Gleiche raus, wie wenn du unterschreibst, nur dass du gegen den VA Rechtsmittel einlegen kannst. Sanktionieren kann dich das JC bei einer unterschriebenen EGV genauso, das muss genauso zum Gericht, du hast keinerlei Vorteile oder Schutz vor irgendwas.
 

kakashix

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Gut zu wissen, danke euch.

Ich werde dann den Termin dort wahrnehmen und alles schriftliche mitnehmen und werde dort nichts ausfüllen, auch wenn es von mir verlangt wird.

Ich denke mal das er mich in dieser Maßnahme so oder so reinstecken wollte. Hätte ich seine EGV unterschrieben, dann wäre das einfacher für ihn, mich dort zu unterbringen...
 

Duddel

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Und wie ist der Termin verlaufen? War es eine reine Infoveranstaltung oder wollte man dir was aufschwatzen?
 
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