Mir kommt das auch komisch vor, 3 Bewerbungen werden gezahlt, die 4te sollst du aus eigener Tasche bezahlen.
Man kann dich nicht zwingen dich online zu bewerben, die Wahl des Versandweges bei Bewerbungen liegt einzig und allein bei dir.
Also entweder von 4 auf 3 Bewerbungen runter handeln, oder sie sollen die Obergrenze dementsprechend angleichen.
Im gleichen Sinne sind die 2 Vorstellungsgespräche pro Monat merkwürdig.
Du sollst alles tun um möglichst bald in Arbeit zu kommen, aber mußt dich dann so vom
JC ausbremsen lassen?
Zu den Merkblättern:
Wenn diese in der
EGV als "weitere Bestandteile" so aufgeführt sind, werden deren Inhalte damit auch meiner Ansicht nach Teil des Vertrages
EGV .
Also schön rausstreichen lassen, so ein Merkblatt ist bestimmt niemals rechtsverbindlich sicher.
Wenn die Inhalte von den Merkblättern als Teil der
EGV haben wollen, sollen sie diese Inhalte auch direkt in die
EGV schreiben.
Und nicht vertragliche Inhalte hinter irgendwelchen Merkblättern verstecken/verschleiern versuchen.
Würde mich interessieren, wie die es dann bei einem Verwaltungsakt machen wollen.. an den VA auch Merkblätter anhängen und die zum rechtlich bindenden Teil des Verwaltungsaktes machen? Weiter merkwürdig finde ich den JobAgenten..
Hat die Jobbörse jetzt schon so einen negativ aufgefassten Namen, daß sie dies mit einem neuen, trendig klingenden Namen verschleiern müssen?
Und schon klar, daß sie behaupten der JobAgent ist Datenschutzrechtlich zertifiziert.
Sie wollen ja, daß du deine Einverstädniserklärung zur Weitergabe deiner Daten gleich mit ab gibst.
Und dies sogar auch noch von Dritten, vom
JC beauftragten. Wer auch immer das dann sein wird..
Deine Telefonnummer musst du nicht angeben, ist nicht für die Vermittlung in Arbeit relevant.
Und wenn dann würde ich aller höchstens einer anonymisierten Aufnahme meines Bewerberprofils zustimmen, ohne Namen, Anschrift, alles was mich eindeutig identifizieren kann.
Immerhin haben wir alle noch ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, können also entscheiden was mit unseren Daten passieren darf und was nicht.
Obendrein ist auch noch mindestens ein Rechtschreib-Fehler drin:
Ich verpflichte mit zu Nutzung des "JobAgenten" zur Stellensuche und zu Bewerbungen auf die durch das Suchprofil des "JobAgenten" ermittelten freien Stellen.
???
Der Satz ist insgesamt merkwürdig..
Da du die genauen Suchkriterien des "JobAgenten" nicht kennst, hast du auch keine Ahnung wie viele von tausenden Stellen in der JobBörse für dich "gefunden" werden.
Und auf all die verpflichtest du dich zu bewerben.
Mit 180,- Euro Kostenzusage für Bewerbungen pro Jahr. Auf möglicherweise hunderte von Stellen.
Bestimmt gibt es noch vieles mehr an dieser
EGV auszusetzen.
Also blos nicht unterschreiben, und Gegenvorschläge machen.
Übrigens ist auf Seite 1 "Leistungen des
JC " und Seite 3 ganz unten "Erklärung des Kunden" noch der Name deines
JC zu lesen.