Neue EGV - Bitte um durchsicht/hilfe

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Logitech15

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Ich habe nun eine EGV erhalten und da ich rechtlich da leider wenig Ahnung habe, wäre mir Hilfe sehr recht. Was mir komisch vorkommt ist, das ich mich 4x pro Monat bewerben soll aber nur 3 erstattet bekomme. (Heißt das ich MUSS eine online verschicken?)

Bin dankbar für jegliche Hilfe !
 

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Frank71

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Ich hoffe du hast die EGV nicht unterschrieben.

Das Jobcenter verlangt von dir 4 Eigenbemühungen (Bewerbungen) pro Monat will aber laut EGV nur für 3 bezahlen,das geht schon mal gar nicht, die haben natürlich die Kosten für die 4 Bewerbungen zu bezahlen.

Die Starren Fristen bezüglich der Abgabe der Bewerbungen, das erste Mal am 28.2.18 und dann immer Monat für Monat ist auch rechtswidrig.
 

birnenpet

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Mir kommt das auch komisch vor, 3 Bewerbungen werden gezahlt, die 4te sollst du aus eigener Tasche bezahlen.
Man kann dich nicht zwingen dich online zu bewerben, die Wahl des Versandweges bei Bewerbungen liegt einzig und allein bei dir.
Also entweder von 4 auf 3 Bewerbungen runter handeln, oder sie sollen die Obergrenze dementsprechend angleichen.

Im gleichen Sinne sind die 2 Vorstellungsgespräche pro Monat merkwürdig.
Du sollst alles tun um möglichst bald in Arbeit zu kommen, aber mußt dich dann so vom JC ausbremsen lassen?


Zu den Merkblättern:
Wenn diese in der EGV als "weitere Bestandteile" so aufgeführt sind, werden deren Inhalte damit auch meiner Ansicht nach Teil des Vertrages EGV .
Also schön rausstreichen lassen, so ein Merkblatt ist bestimmt niemals rechtsverbindlich sicher.
Wenn die Inhalte von den Merkblättern als Teil der EGV haben wollen, sollen sie diese Inhalte auch direkt in die EGV schreiben.
Und nicht vertragliche Inhalte hinter irgendwelchen Merkblättern verstecken/verschleiern versuchen.
Würde mich interessieren, wie die es dann bei einem Verwaltungsakt machen wollen.. an den VA auch Merkblätter anhängen und die zum rechtlich bindenden Teil des Verwaltungsaktes machen?


Weiter merkwürdig finde ich den JobAgenten..
Hat die Jobbörse jetzt schon so einen negativ aufgefassten Namen, daß sie dies mit einem neuen, trendig klingenden Namen verschleiern müssen?
Und schon klar, daß sie behaupten der JobAgent ist Datenschutzrechtlich zertifiziert.
Sie wollen ja, daß du deine Einverstädniserklärung zur Weitergabe deiner Daten gleich mit ab gibst.
Und dies sogar auch noch von Dritten, vom JC beauftragten. Wer auch immer das dann sein wird..

Deine Telefonnummer musst du nicht angeben, ist nicht für die Vermittlung in Arbeit relevant.

Und wenn dann würde ich aller höchstens einer anonymisierten Aufnahme meines Bewerberprofils zustimmen, ohne Namen, Anschrift, alles was mich eindeutig identifizieren kann.
Immerhin haben wir alle noch ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, können also entscheiden was mit unseren Daten passieren darf und was nicht.

Obendrein ist auch noch mindestens ein Rechtschreib-Fehler drin:
Ich verpflichte mit zu Nutzung des "JobAgenten" zur Stellensuche und zu Bewerbungen auf die durch das Suchprofil des "JobAgenten" ermittelten freien Stellen.
???

Der Satz ist insgesamt merkwürdig..

Da du die genauen Suchkriterien des "JobAgenten" nicht kennst, hast du auch keine Ahnung wie viele von tausenden Stellen in der JobBörse für dich "gefunden" werden.
Und auf all die verpflichtest du dich zu bewerben.
Mit 180,- Euro Kostenzusage für Bewerbungen pro Jahr. Auf möglicherweise hunderte von Stellen.

Bestimmt gibt es noch vieles mehr an dieser EGV auszusetzen.
Also blos nicht unterschreiben, und Gegenvorschläge machen.




Übrigens ist auf Seite 1 "Leistungen des JC " und Seite 3 ganz unten "Erklärung des Kunden" noch der Name deines JC zu lesen.
 

Logitech15

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Danke für die Hilfe ! Ich werde also Gegenvorschläge machen.

Kann von mir aus geschlossen werden, da birnenpet sehr ausführlich war.
 

birnenpet

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Kann von mir aus geschlossen werden, da birnenpet sehr ausführlich war.

Bitte, gern geschehen.

Verlass dich aber bitte nicht nur auf meine Meinung. Ich bin selbst nur ein Laie, der versucht gegen das JC irgendwie den Kopf über Wasser zu halten.

Warte noch Antworten von anderen Nutzern hier ab, bevor du entscheidest.
Da sind einige, die sich deutlich besser auskennen als ich.
 

0zymandias

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Schön, dass man schon am Februar sehen kann, dass nicht alle Monate 31 Tage haben. :biggrin:

Ärztliche Behandlungen werden nicht vereinbart.

Die Rechtsfolgenbelehrung (RFB ) ist falsch, denn der erste genannte Paragraf müsste der § 31, nicht § 31a SGB II sein.

Die EGV ist auf einer einheitlichen Urkunde zu schließen; veränderliche und unbekannte Merkblätter irgendwo können also nicht Bestandteil sein und binden nicht.

Da die Jobbörse "JobAgent" nicht definiert wird und nicht erklärt wird, warum man nicht einfach die Jobbörse Jobbörse :)biggrin:) nimmt, würde ich das Einverständnis eben nicht geben.
Dies insbesondere nicht, da ganze Datensätze an nicht definierte Arbeitgeber und Dritte gegeben werden.
Auch ...

"An Arbeitgeber werden ausschließlich Bewerbungen verschickt, die zuvor von Ihnen abgezeichnet wurden."

... macht mich unglücklich, denn wenn das so beschrieben wird, ist es nicht nötig, dass ich diese Bewerbung auch geschrieben habe.
Sollte ich einen Privatsekretär benötigen, würde ich mich auch anderwärtig umsehen, vielen Dank.

Die EGV "kann" durch eine EGV ersetzt werden: Hierfür wären natürlich die Bedingungen zu nennen und schriftlich festzuhalten, damit es keine Missverständnisse gibt.
Einigkeit sollte darüber herrschen, dass die EGV beide Seiten bindet.

-> Nicht unterschreiben, arme Optionskommune . :biggrin:
 
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