Kaiserdrache
Elo-User*in
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- 12 Juni 2012
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Salut zusammen,
mir ist auch als "Weihnachtsgeschenk" eine neue EGV ins Haus getrudelt, zu der ich gerne Eure Meinung hätte.
Zum Hintergrund: Ich war jetzt gut drei Monate ohne EGV, anscheinend weil die Sachbearbeiterin es einfach verschlafen hat. Dementsprechend fällt es auch auf, wenn die neue EGV anscheinend "nur" eine Laufzeit von drei Monaten hat.
Desweiteren: Ich hatte exakt dieselbe EGV schon einmal! Seitdem hat sich eine ganze Menge geändert und wir als Bedarfsgemeinschaft haben nicht mehr nur noch die Selbstständigkeit meiner Frau, sondern zusätzlich noch zwei geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, so dass wir im Prinzip nur noch einen Krankenkassenbeitrag pro Monat als Leistung beziehen (151€). Die Tatsache, dass wir außerdem eine 11 Jahre alte Tochter haben, die nachmittags alleine wäre, ist auch völlig ignoriert worden.
Und zum guten Schluss: Der EGV beigefügt war ein handschriftlicher Schmierzettel mit folgendem Zitat: "...eine EGV als Grundlage für die Erstattung WEITERER Bewerbungskosten..." Das ist schon einmal hahnebüchener Blödsinn, ich habe noch nie Bewerbungskosten geltend gemacht und werde das auch nicht tun. Von den 20 Bewerbungen pro Monat ist maximal eine schriftlich postalisch (Rest: E-Mail) und der Aufwand das zu beantragen ist ja höher als die Erstattung. Wie kommt die Dame dann dazu das als Vorwand zu benutzen? Ebenfalls super: "Wir hatten das telefonisch besprochen..." NEIN! Hatten wir nicht. Besprochen habe ich am Telefon mit meiner SB, dass wir jetzt zwei Minijobs haben und das war es dann auch.
Bevor ich mich jetzt weiter aufrege - "Danke schön" für das durchschauen der EGV, den zynischen Schlußsatz meiner Sachbearbeitern, nämlich "Frohe Weihnachten" schenke ich mir, ich hatte die nämlich nicht.
In diesem Sinne "Danke"!
KD
mir ist auch als "Weihnachtsgeschenk" eine neue EGV ins Haus getrudelt, zu der ich gerne Eure Meinung hätte.
Zum Hintergrund: Ich war jetzt gut drei Monate ohne EGV, anscheinend weil die Sachbearbeiterin es einfach verschlafen hat. Dementsprechend fällt es auch auf, wenn die neue EGV anscheinend "nur" eine Laufzeit von drei Monaten hat.
Desweiteren: Ich hatte exakt dieselbe EGV schon einmal! Seitdem hat sich eine ganze Menge geändert und wir als Bedarfsgemeinschaft haben nicht mehr nur noch die Selbstständigkeit meiner Frau, sondern zusätzlich noch zwei geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, so dass wir im Prinzip nur noch einen Krankenkassenbeitrag pro Monat als Leistung beziehen (151€). Die Tatsache, dass wir außerdem eine 11 Jahre alte Tochter haben, die nachmittags alleine wäre, ist auch völlig ignoriert worden.
Und zum guten Schluss: Der EGV beigefügt war ein handschriftlicher Schmierzettel mit folgendem Zitat: "...eine EGV als Grundlage für die Erstattung WEITERER Bewerbungskosten..." Das ist schon einmal hahnebüchener Blödsinn, ich habe noch nie Bewerbungskosten geltend gemacht und werde das auch nicht tun. Von den 20 Bewerbungen pro Monat ist maximal eine schriftlich postalisch (Rest: E-Mail) und der Aufwand das zu beantragen ist ja höher als die Erstattung. Wie kommt die Dame dann dazu das als Vorwand zu benutzen? Ebenfalls super: "Wir hatten das telefonisch besprochen..." NEIN! Hatten wir nicht. Besprochen habe ich am Telefon mit meiner SB, dass wir jetzt zwei Minijobs haben und das war es dann auch.
Bevor ich mich jetzt weiter aufrege - "Danke schön" für das durchschauen der EGV, den zynischen Schlußsatz meiner Sachbearbeitern, nämlich "Frohe Weihnachten" schenke ich mir, ich hatte die nämlich nicht.
In diesem Sinne "Danke"!
KD