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LetsPlay
Gast
Hallo Forum!
Mal eine Frage zu einer neuen EGV die ich grade bekommen habe.
Ich soll die 6 Bewerbungen (ist ja human) immer persönlich am Ende des Monats bei der SB in der ersten Etage abgeben. Ist das rechtens? Das kommt mir irgendwie komisch vor. Wie reicht ihr die denn ein?
Auch steht da:
"Als Nachweise dienen schriftliche Antworten der Arbeitgeber bei schriftlichen Bewerbungen, bei telefonischen Bewerbungen geben Sie Namen des Arbeitgebers und des Ansprechpartners im Betrieb unter Angabe des Bewerbungsdatums an.
Bei Bewerbungen per Email können Sie die Antworten der Arbeitgeber als Nachweis direkt an das Jobcenter weiterleiten.
Bei allen Bewerbungen ist immer anzugeben, um welche Tätigkeit es sich gehandelt hat."
Wenn ich die Bewerbungen nicht an diesem vorgeschriebenen TAG abgebe, brauche ich eine AU.
Nun, ich habe nicht unterschrieben und gesagt; ich lese sie mir durch. Wie jeden Vertrag. Prompt kam dann von der SB "Wir können das auch per VERWALTUNGSAKT machen".
Joa, Rechtsfolgenbelehrung ist dabei.
Warum ich auch nicht unterschrieben habe, ist: Mit meiner SB war eine Umschulung besprochen und jetzt habe ich eine neue SB und soll plötzlich nur Bewerbungen schreiben, was ich eh mache. Ich bin mit dieser Egv nicht einverstanden und frage mich ob das nicht etwas zu viel Der A) Guten Kontrolle ist und B) ob man eine Egv einfach umswitchen kann, weil sich der SB ändert. Der Inhalt ist nicht in meinem Interesse, vor allem langfristig.
Was meint ihr zu obigen? Und kann man mit dieser EGV als VA durchkommen?
Viele Grüße + Danke
LetsPlay
Mal eine Frage zu einer neuen EGV die ich grade bekommen habe.
Ich soll die 6 Bewerbungen (ist ja human) immer persönlich am Ende des Monats bei der SB in der ersten Etage abgeben. Ist das rechtens? Das kommt mir irgendwie komisch vor. Wie reicht ihr die denn ein?
Auch steht da:
"Als Nachweise dienen schriftliche Antworten der Arbeitgeber bei schriftlichen Bewerbungen, bei telefonischen Bewerbungen geben Sie Namen des Arbeitgebers und des Ansprechpartners im Betrieb unter Angabe des Bewerbungsdatums an.
Bei Bewerbungen per Email können Sie die Antworten der Arbeitgeber als Nachweis direkt an das Jobcenter weiterleiten.
Bei allen Bewerbungen ist immer anzugeben, um welche Tätigkeit es sich gehandelt hat."
Wenn ich die Bewerbungen nicht an diesem vorgeschriebenen TAG abgebe, brauche ich eine AU.
Nun, ich habe nicht unterschrieben und gesagt; ich lese sie mir durch. Wie jeden Vertrag. Prompt kam dann von der SB "Wir können das auch per VERWALTUNGSAKT machen".
Joa, Rechtsfolgenbelehrung ist dabei.
Warum ich auch nicht unterschrieben habe, ist: Mit meiner SB war eine Umschulung besprochen und jetzt habe ich eine neue SB und soll plötzlich nur Bewerbungen schreiben, was ich eh mache. Ich bin mit dieser Egv nicht einverstanden und frage mich ob das nicht etwas zu viel Der A) Guten Kontrolle ist und B) ob man eine Egv einfach umswitchen kann, weil sich der SB ändert. Der Inhalt ist nicht in meinem Interesse, vor allem langfristig.
Was meint ihr zu obigen? Und kann man mit dieser EGV als VA durchkommen?
Viele Grüße + Danke
LetsPlay
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