Ne, ich bin nach wie vor, körperlich nicht eingeschränkt. Und die gesamte Lebenssituation ist immer noch wie sie zum 4.7. war. Nunja das Wetter ist kälter geworden.
Nochmal!
Du hast eine gültige EGV vom 04.07.2018. Diese ist rechtsgültig, wenn du sie unterschrieben hast und wenn das Jobcenter sie unterschrieben hat. Diese EGV ist 6 Monate gültig und wird nach 6 Monaten überprüft, die Ergebnisse ausgewertet und darauf folgt eine neue EGV, wo die Ergebnisse mit einfließen.
Nun hat man dir eine neue EGV vom 22.11.2018 aufgeschwatzt und dies mit "Fortschreibung" begründet. Es kann aber nichts fortgeschrieben werden, wenn die alte EGV noch ihre Gültigkeit hat und erst nach Ablauf der 6 Monate "fortgeschrieben" werden kann.
Wenn man dir zwischenzeitlich eine "neue EGV" gibt (obwohl deine alte EGV noch rechtsgültig ist), dann muss die alte EGV zuvor gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich seitens des Jobcenters erfolgen und inhaltlich unmissverständlich begründet werden. Diese Kündigung liegt nicht vor.
Würdest du diese EGV nun unterschreiben, so hättest du zwei rechtsgültige und rechtskräftige EGV's in deiner Schublade. Also zwei gültige Verträge.
Der Punkt 7 aus deiner alten EGV besagt, dass die EGV nur dann geändert werden kann, wenn sich "Dinge" verändern. Dabei geht es weniger um deine Gesundheit (obwohl das nicht ganz stimmig ist), sondern um das, was das Jobcenter meint, dir außervertraglich neu aufschwatzen zu wollen.
Vorher stand da nix von "du musst irgendwelche Träger abklappern". Vorher stand da nur "du musst bei diesem Träger am xx.xx.2018 von 09-14 Uhr aufschlagen". Damit haben sich die Vertragsinhalte geändert! Dies fällt damit unter den Punkt 7 der alten EGV. Also eine "Änderung" des Vertragtextes!
Selbst die Änderung nur eines "Wortes" oder "Teilsatzes" kann den Vertrag in einem vollkommen anderen Licht darstellen.
Das ist damit gemeint!
Part 2:
Alte EGV:
4. Unterstützung durch das Jobcenter
- Aushändigung eines Bewerberpaketes
- Vorstellung der Ausbildungsplatzbörse (Datum + Uhrzeit)
- Unterstützung der beruflichen Orientierung
- Hierzu sind Maßnahmen bei einem Arbeitgeber nach vorheriger vorstellbar (Ja mit dem Fehler: Nach vorheriger was ?)
5. Zur Integration in Arbeit
- Ich besuche den Ausbildungsmarkt ...
- Ich nehme Kontakt zu ...
Neue EGV:
4. Unterstützung durch das Jobcenter
- Aushändigung eines Bewerberpaketes
- Hierzu sind Maßnahmen bei einem Arbeitgeber nach vorheriger Absprache vorstellbar
- Informationen zu den Trägern
5. Zur Integration in Arbeit
- Bis zum xx.xx.2018 nehme ich Kontakt zu ... beraten lassen.
- Einen Nachweis lege ich bis zum ... vor.
- Über Hotline Kontakt zum Jobcenter aufnehmen.
- Nachweise der Eigenbemühungen
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Wie du siehst, sind die wesentlichen Bestandteile der EGV vollkommen verändert worden. Es wurden neue Sanktionstatbestände geschaffen.
- Nachweise der Eigenbemühungen. Das gab es vorher nicht.
- Über Hotline Kontakt zum Jobcenter aufnehmen. Das kann niemand nicht nachweisen oder beweisen. Wenn die dich sanktionieren wollen, dann hast du die A-Karte gezogen.
- Du sollst dich irgendwo melden und dich beraten lassen. Und dann ?
- Nachweise welcher Eigenbemühungen ? Wie werden diese Bemühungen bezahlt ? Womit, was bekommst du wieder ?
Das Ding nennt sich Eingliederungskonzept und nicht "Eingliederungskonzeptlosigkeit".
PS: Du brauchst auf die einzelnen Fragen nicht antworten. Diese Fragen sollst du dir selbst stellen, bevor man so ein Dokument unterschreibst.
Das ist keine Pro-Forma Dokumentation oder Pro-Forma Unterschrift die du da leistet. Im schlimmsten Fall kann es deine Existenz gefährden, wenn man einfach blindlinks irgendwas ungelesen unterschreibt.
Daher kam dein SB Futzi auch mit der "Sanktionserklärung" an, um dir schön den ***** heiss zu machen, damit du ja hörig schnell den Wisch unterschreibst.