Guten Abend,
ich hatte gestern einen Termin bei meiner SB und habe nach dem Gespräch eine neue EGV bekommen, da die alte nichtmehr gültig war.
kurze Vorgeschichte:
Nachdem im November mein Anspruch auf ALG1 erloschen war, habe ich mich bei der Agentur für Arbeit abgemeldet, da ich beinah jede Woche dort erscheinen musste und ich keine Lust mehr auf diese Schikane hatte.
Vor einer Woche dann hatte ich ein Angebot von einer PAV bei einer Firma anzufangen (zum Glück keine Zeitarbeitsfirma), da ich die Kosten aber hätte selber tragen müssen bin ich noch am selben Tag aufs Amt um mich wieder anzumelden und den Vermittlungsgutschein schriftlich zu beantragen.
Bei dem gestrigen Termin sagte meine SB, dass sie das Geld lieber in andere Maßnahmen stecken würde und mir somit schon vorab mitgeteilt das sie es auch schriftlich ablehnen wird..frechheit..
In der EGV steht der Satz: "Ein Gutschein kommt als Förderinstrument nicht in Betracht" ... das klingt für mich so als wenn ich darauf solange verzichten soll wie die EGV gültig ist ..ist das rechtens?
Ich bitte euch, dass ihr mal einen Blick auf die EGV werft und mir sagt ob das alles rechtens ist..
zur Info ich bin U25 und beziehe kein Arbeitslosengeld
Liebe Grüße
ich hatte gestern einen Termin bei meiner SB und habe nach dem Gespräch eine neue EGV bekommen, da die alte nichtmehr gültig war.
kurze Vorgeschichte:
Nachdem im November mein Anspruch auf ALG1 erloschen war, habe ich mich bei der Agentur für Arbeit abgemeldet, da ich beinah jede Woche dort erscheinen musste und ich keine Lust mehr auf diese Schikane hatte.

Vor einer Woche dann hatte ich ein Angebot von einer PAV bei einer Firma anzufangen (zum Glück keine Zeitarbeitsfirma), da ich die Kosten aber hätte selber tragen müssen bin ich noch am selben Tag aufs Amt um mich wieder anzumelden und den Vermittlungsgutschein schriftlich zu beantragen.
Bei dem gestrigen Termin sagte meine SB, dass sie das Geld lieber in andere Maßnahmen stecken würde und mir somit schon vorab mitgeteilt das sie es auch schriftlich ablehnen wird..frechheit..

In der EGV steht der Satz: "Ein Gutschein kommt als Förderinstrument nicht in Betracht" ... das klingt für mich so als wenn ich darauf solange verzichten soll wie die EGV gültig ist ..ist das rechtens?
Ich bitte euch, dass ihr mal einen Blick auf die EGV werft und mir sagt ob das alles rechtens ist..

zur Info ich bin U25 und beziehe kein Arbeitslosengeld
Liebe Grüße