Hallo, Ich habe eine neue EGV ALGII bekommen.
Allerdings will ich nicht das ich jeden monat meine Nachweisliste einsenden muss, denn das bezahlt mir keiner bzw wen ich mal kein zugang zum internet habe werde ich gleich zu 30% Sanktioniert.
Meine bedenken hatte ich dem Sachbearbeiter geäußert alerdings hatte sie die EGV schon vor meiner Akunft vorbereitet.
Sie war auch nicht gewillt dies raus zu nehmen, obwohl ich ihr erklärt habe das es eigentlich nur ein nachteil meinerseits darstellt.
Ich habe auch keine lust, so wie ich des jetzt rauslese, jedesmal meine bewerbung denen vorzulegen.
Das geht die nämlich garnichts an.
Also ich würde bis jetzt volgendes schreiben:
Verhandlung der EGV vom 11.03.2019
Sehr geehrte Frau ????
Wie im gespräch schon mitgeteilt, bin ich mit der Monatlichen einreichung der Nachweißliste nicht einverstanden.
Dies zwingt mich nämlich dazu einen Festnetz oder internet anschluss jederzeit zu verfügung zu haben.
Sollte einmal mein Festnetz anschluss weg fallen, übernimmt mir auch keiner die kosten der einsendung mit der Post.
Sie verpflichten mich quasi einen Festnetz anschluss zu haben, beteiligen sich aber nicht an den kosten.
Dies ist meiner meinung nach unzulässig.
Desweiteren können sie dan auch noch eine 30% anstatt 10% sanktion verhängen, was so sicherlich nicht vom gesetzgeber vorgesehen ist.
......
Mehr hab ich im moment noch nicht.
m
Ich weiß nicht so recht wie ich ihr klar mache das ich mit dem einreichen meiner bewerbung als nachweiß nicht einverstanden bin.
Verstößt das nicht auch gegen den Datenschutz? Ihr geht ja der schriftverkehr zwischen mir und den arbeitgeber nichts an oder?
Werft mal einen blick drauf. Vielleicht sieht der eine oder andere noch etwas.
Meine abgabefrist ist der 25.03.2019, wo ich das verhandlungsschreiben abgeben werde.
Allerdings will ich nicht das ich jeden monat meine Nachweisliste einsenden muss, denn das bezahlt mir keiner bzw wen ich mal kein zugang zum internet habe werde ich gleich zu 30% Sanktioniert.
Meine bedenken hatte ich dem Sachbearbeiter geäußert alerdings hatte sie die EGV schon vor meiner Akunft vorbereitet.
Sie war auch nicht gewillt dies raus zu nehmen, obwohl ich ihr erklärt habe das es eigentlich nur ein nachteil meinerseits darstellt.
Ich habe auch keine lust, so wie ich des jetzt rauslese, jedesmal meine bewerbung denen vorzulegen.
Das geht die nämlich garnichts an.
Also ich würde bis jetzt volgendes schreiben:
Verhandlung der EGV vom 11.03.2019
Sehr geehrte Frau ????
Wie im gespräch schon mitgeteilt, bin ich mit der Monatlichen einreichung der Nachweißliste nicht einverstanden.
Dies zwingt mich nämlich dazu einen Festnetz oder internet anschluss jederzeit zu verfügung zu haben.
Sollte einmal mein Festnetz anschluss weg fallen, übernimmt mir auch keiner die kosten der einsendung mit der Post.
Sie verpflichten mich quasi einen Festnetz anschluss zu haben, beteiligen sich aber nicht an den kosten.
Dies ist meiner meinung nach unzulässig.
Desweiteren können sie dan auch noch eine 30% anstatt 10% sanktion verhängen, was so sicherlich nicht vom gesetzgeber vorgesehen ist.
......
Mehr hab ich im moment noch nicht.
m
Ich weiß nicht so recht wie ich ihr klar mache das ich mit dem einreichen meiner bewerbung als nachweiß nicht einverstanden bin.
Verstößt das nicht auch gegen den Datenschutz? Ihr geht ja der schriftverkehr zwischen mir und den arbeitgeber nichts an oder?
Werft mal einen blick drauf. Vielleicht sieht der eine oder andere noch etwas.
Meine abgabefrist ist der 25.03.2019, wo ich das verhandlungsschreiben abgeben werde.