Martin Behrsing
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Angeblich hat Bonn das BSG-Urteil umgesetzt. Allerdings erscheint das reichlich paradoch. Nach Ansicht der Verwaltung war die Bruttokaltmiete für Einpersonenhaushalte (50gm) ab 01.01.2011 um 7 Euro zu niedrig angesetzt, während der Richtwert für die die Nettokaltmiete (also ohne Nebenkosten) um 15 Euro angehoben wurde. Hä????
Also konkret: die Verwaltung von Bonn hat die Bruttokaltmiete um 1,7 Prozent erhöht, während die Nettokaltmiete durch
Anwendung der geltenden WNF-Richtlinien immerhin um 3,4 Prozent angehoben wurde.
Scheint so, dass man das Urteil des BSG immer noch umgehen will.
Also konkret: die Verwaltung von Bonn hat die Bruttokaltmiete um 1,7 Prozent erhöht, während die Nettokaltmiete durch
Anwendung der geltenden WNF-Richtlinien immerhin um 3,4 Prozent angehoben wurde.
Scheint so, dass man das Urteil des BSG immer noch umgehen will.