Neue Berechnung der Kieler Mietobergrenzen

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Sailor 2011

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Mit Urteil vom 18.09.2012 hat die 34. Kammer am SG Kiel im Verfahren S 34 AS 1204/11 entschieden, dass der Berechnung der Kieler Mietobergrenzen die durchschnittlichen Betriebskosten nach den Erhebungen zum Kieler Mietspiegel zugrunde zu legen sind. Damit folgt das Gericht nunmehr einer hier seit geraumer Zeit vertretenen Auffassung sowie der neueren Rechtsprechung des BSG . In der Folg steigen die Mietobergrenzen deutlich.

Mehr hier: 34. Kammer am SG Kiel: Neue Berechnung der Kieler Mietobergrenzen « Sozialberatung Kiel
 
Gibt es schon eine Veröffentlichung der Begründung?
Gilt diese Entscheidung als rechtskräftig oder gehen hier die Stadt Kiel mit ihrem Jobcenter in Berufung?
 
Das Urteil ist im Volltext nicht veröffentlicht. Leider veröffentlichen die Sozialgerichte in Schleswig-Holstein ja kaum etwas (zur Kritik mehr hier: Das Geschäft mit dem Verkauf deutscher Gerichtsurteile – und die Alternativen! « Sozialberatung Kiel). Der Entscheidende Teil des Urteils ist aber in dem Artikel auf Sozialberatung Kiel wiedergegeben.

Ich gehe davon aus, dass das Jobcenter in Berufung gehen wird. Das ist auch vernünftig. Denn bisher handelt es sich um eine Entscheidung einer Kammer von über 30 Kammern am SG Kiel. Das heißt es kann hier keine Rede von einer gefestigten Rechtsprechung sein. Im Übrigen ist liegt die Urteilsbegründung im BSG -Verfahren zu den Kieler Mietobergrenzen (B 14 AS 13/12 R) noch gar nicht vor. Die Berichterstattung in den Kieler Nachrichten von vor ein paar Tagen war daher einigermaßen alarmistisch. Zum BSG -Verfahren mehr hier: BSG: Berechnung der Kieler Mietobergrenzen rechtswidrig « Sozialberatung Kiel
 
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