Sailor 2011
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Mit Urteil vom 18.09.2012 hat die 34. Kammer am SG Kiel im Verfahren S 34 AS 1204/11 entschieden, dass der Berechnung der Kieler Mietobergrenzen die durchschnittlichen Betriebskosten nach den Erhebungen zum Kieler Mietspiegel zugrunde zu legen sind. Damit folgt das Gericht nunmehr einer hier seit geraumer Zeit vertretenen Auffassung sowie der neueren Rechtsprechung des BSG . In der Folg steigen die Mietobergrenzen deutlich.
Mehr hier: 34. Kammer am SG Kiel: Neue Berechnung der Kieler Mietobergrenzen « Sozialberatung Kiel
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