Neue Arbeitsvermittlerin :-(

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Daniel81

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Hallöchen,

ich habe einige Fragen die mir auf der Seele brennen. Ich habe mal wieder eine neue Arbeitsvermittlerin (anscheinend ein 3 Monats Rotieren).

Ich wurde also heute Eingeladen weil sie mich "kennen lernen" und meine Daten vervollständigen wollte.Dabei viel ihr gleich mal auf das ich seit ca einen 3/4 Jahr keine Eingliederungsvereinbarung mehr unterschrieben hatte.

ich bin gelernter Maler und Lackierer, übe diesen Beruf aber nicht mehr aus (seit 2002). Das wissen beim Amt alle und ich stehe als Maler auch nicht mehr zur Verfügung. Meine Vor-Arbeitsvermittler hatten mir sogar zugestimmt eine andere Richtung einzuschlagen. Aus diesem Grund ging ich in Richtung Handel, Verkauf, Beratung wo ich in den letzten Jahren gearbeitet hatte.

Nun fing sie an mich zu fragen wieso ich nicht als Maler arbeiten möchte da ich es ja nun mal gelernt habe. Ich teilte ihr mit, das dies schon lange nicht mehr in Frage kommt, da ich zu lange raus bin bzw. auch nie Lust hatte diesen Beruf auszuüben bzw.überhaupt zu lernen. Sie meinte das die Saison wieder anfängt, und ich sehr gute chancen habe dort wieder was zu finden, und drückte mir gleich ein Angebot in die Hand. Ich konnte ja nun nicht sagen "Nein mache ich nicht" wir wissen was da passiert wäre.

Nun aber mein Disaster: Dieses eine Stellenangebot kriege ich schon irgendwie hin. Aber sie verlangte von mir das ich pro Monat 10 Bewerbungen nachweisen muss, was kein Problem ist. Aber sie hat mir vorgeschrieben das es 5 Bewerbungen sein müssen nur als Maler und 5 die ich mir aussuchen darf!

Darf Sie das machen, ich dachte immer es gibt in Deutschland freie Berufswahl ???

Ich würde gerne auf dem Flughafen arbeiten sie will mir aber keine Weiterbildung genehmigen, da sie sagte das sie es nicht gegenüber ihrer Vorgesetzten begründen kann, da ich ja ein Schulabschluss und eine Ausbildung hätte. Würde ich ihr aber einen Attest bringen der Bescheinigt das ich als Maler nicht mehr arbeiten könne, sieht das wieder anders aus.

Die ganzen letzten Jahre unterstützte man mich im Handel was gut lief. Jetzt möchte Sie das ich wieder zurück rudere. Kann es ein das als Maler im System gerade 2 Stellen mehr angeboten waren als im Handel und nun soll ich das wieder machen ???

Ich weiß nicht wie ich in Zukunft mit der Frau umgehen soll, ich traue mich irgendwie nicht ihr zu sagen das ich dass nicht mehr machen möchte. Das wird mir doch gleich als "Arbeitsverweigerung" ausgelegt ?

Habe ich die Möglichkeit eine andere Arbeitsvermittlerin anzufordern ?

Danke für eure Antworten im vorraus.

Gruß Daniel
 
Hallo Daniel,

das ist ja eine Sache mit dem SB wechsel, dieses widerum geht hier vielen so, ist mir auch am anfang des Jahres passiert, keine Ahnung warum, aber eben nicht zu ändern.

Ob du die möglichkeit hast eine neue Arbeitsvermittlerin anzufordern kann ich dir nicht beantworten, denke mal eher das es nicht so einfach, Ich weiß nicht ob es da die möglichkeit der Befangenheit gibt, soll heißen deine jetzige SB abzusägen und gegen eine andere auszutauschen, aber dieses kann dir vielleicht auch noch jemand anderes beantworten.

Hast du denn jetzt schon eine neue EGV unterschrieben wo das ganze drinnen steht bezüglich der Bewerbungen ?

Da wirst du aber wohl oder übel zurück rudern müßen und dich als Maler Bewerben, nun kommt aber das aber, ob dich nach der langen auszeit aus deinem Malerberuf dich noch ein Betrieb als Maler einstellt,das steht auf einem anderen Blatt.

Es werden sicherlich noch andere Mitstreiter/in antworten und dir wertvolle Antworten geben.

Gruß Schimmy
 
Wenn man einen Beruf gelernt hat und feststellt, daß es nicht das Richtige für einen ist, dann nmacht an halt was anderes... ich würde mal Klartext mit deiner SB reden.

Ich habe meiner anfangs gesagt was ihr lieber ist: Wenn ich das tue oder ob es ihr lieber ist, wen ich sie belüge.

Sie hat natürlich sofort gesagt, ohne Vertrauen geht es nicht. Also sag ich ganz klar, was ich tun möchte und was nicht.

Und sie berücksichtigt es.

Kannst ihr ja sagen: Du weißt, daß du alles ZUMUTBARE machen mußt, und ein Job als Maler wäre sicher uch zumutbar... aber wennd nicht motiviert bist (als Maler) iund nur deine Pflicht erfüllst - welche Chancen bestehen dann, einen Arbeitsplatz zu bekommen?

Wenn du dich aber auf die Stellen bewerben kannst, die du möchtest, bist du viel mehr motiviert - und hast natürlich bessere Chancen.

Wie gesagt, ablehnen ist gefährlich... aber sagen, wie es ist, das kann mir niemand verbieten!
 
Hallo Schimmy,

Danke für deine Antwort. Ja ich habe unterschrieben, dort steht aber nicht explizit drin, das ich mich als Maler bewerben muss. Dort steht nur das 10 Bewerbungen im Monat nach zu weisen sind. Sie meinte persönlich zu mir "Ich möchte denn gerne das sie 5 als Maler und 5 ihrer Wahl nehmen".

So blöd wie sich das anhört, aber das ich so lange aus dem Beruf raus bin, wird mir wahrscheinlich eh zum Verhängnis :icon_smile: ihr versteht.

Das nächste was mir noch eingefallen ist. Alles was bei ihr im computer stand war komplett falsch. Ich hatte die Schule nur bis zur 8 Klasse besucht, bin allein erziehender Vater und das beste ich bin Verlagskaufmann ????

Wie kommen diese komplett falschen Daten dorthin ? Ich habe ein Kind von 3 Jahren und eine Frau war aber nie allein erziehend, was mioch auf den nächsten Punkt bringt.

Sie meinte "Naja sie haben ja Familie in Berlin" ich sagte "jawohl" darauf meinte sie "Naja im Computer steht aus diesen Grund kommt eine Reisebereitschaft nicht in Frage" ich meinte wiederum "Richtig". Daraufhin erwiederte Sie "Na denn lasse ich das mal so stehen".

Gibt mir denn jedoch ein Stellenangebot mit (was mir erst hinterher auffiel)

Arbeitgebersitz : Thüringen
Arbeitsort: verschiedene Orte

Ich habe ja eigentlich die Pflicht mich jetzt da zu bewerben, aber die Parameter passen doch nicht zusammen, muss ich das jetzt machen ?

Gruß Daniel
 
Hallo Daniel,

war bei dem Stellenangebot eine RFB ( Rechtsfolgebelehrung ) dabei,
steht meistens hinten auf dem Stellenangebot drauf, wenn ja dann solltest du es tun, wenn nein liegt es an dir selbst ob du dich Bewirbst.

Gruß Schimmy
 
Wenn du ein Attest bekommst, dass du mit Farben und Lacken nicht mehr arbeiten darfst (die fördern eine Sucht), kann man von dir nicht verlangen, dass du dich als Maler bewirbst. Da die SB dummerweise auch noch in die EGV reinschrieb, dass 5 Bewerbungen als Maler sein müssen, entfallen diese 5 Bewerbungen nicht, solange du nicht nochmal eine EGV unterschreibst.

Warum hast du denn etwas unterschrieben, was dir nicht zusagt? Du bekommst deswegen doch keine Sanktion.
 
Durch deine Unterschrift hast Du leider der EGV zugestimmt, sprich Du musst nun 10 Bewerbungen pro Monat schreiben. Was eigentlich eh zu Viel ist, da Du die niemals erstattet bekommst.

Wichtig ist eigentlich nur: es zählt was in der EGV steht! Was Sie da Mündlich aussagt ist nicht die Bohne wert. Du kannst also 10 Bewerbungen schreiben pro Monat und Gut ist. Auf "5 Maler und 5 andere" kann Sie sich nicht berufen, es steht nicht in der EGV .

Merke Dir für die Zukunft: Unterschreibe nichts bei der Arge . Du hast das recht alles mit nach Hause zu nehmen und in ruhe zu Lesen. Wenn deine SBerin das nicht möchte hat Sie die Möglichkeit eines Verwaltungsaktes. Hiergegen kannst Du dann Widerspruch einreichen und evtl. weitere Schritte gehen. Aber eine Unterschriebene EGV deinerseits ist Gültig... :icon_sad:


Da die SB dummerweise auch noch in die EGV reinschrieb, dass 5 Bewerbungen als Maler sein müssen, entfallen diese 5 Bewerbungen nicht, solange du nicht nochmal eine EGV unterschreibst.

Es steht doch nicht in der EGV ?

dort steht aber nicht explizit drin, das ich mich als Maler bewerben muss. Dort steht nur das 10 Bewerbungen im Monat nach zu weisen sind. Sie meinte persönlich zu mir "Ich möchte denn gerne das sie 5 als Maler und 5 ihrer Wahl nehmen".

Und solange es nicht in der EGV steht kann die SBerin hier nichts machen. Wenn sie es für sich gerne so haben möchte- Ihr Problem. Da Daniel es nicht in der EGV stehen hat muss er nur 10 Bewerbungen pro Monat schreiben, egal in welchem Beruf. Natürlich könnte die SB versuchen das dann zu Sanktionieren, aber damit würde Sie wohl gegen die Wand fahren. Denn die SB hat nichts schriftlich was Ihn dazu auffordert.
 
Hallo,

vielen lieben Dank erstmal für eure Antworten. Ich bin für die Zukunft schlauer und werde dies alles beherzigen.

war bei dem Stellenangebot eine RFB ( Rechtsfolgebelehrung ) dabei,

Ich habe zwei Stellenangebote erhalten, einmal Verkauf und einmal Maler. Der Verkauf ist mir Rechtsfolgebelehrung das Maler Angebot nicht !

Gruß Daniel
 
Da wo der RFB bei ist musst Du eine Bewerbung hinschicken, da Sie dich sonst Sanktionieren kann. Fehlt die RFB gibt es auch keine Grundlage für eine Sanktion.
 
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