Hallo Bernd76,
o.k. Danke. Es ist leider so , dass ich Luftlinie 100 Meter zum Jobcenter wohne.
Dann entfällt natürlich ein Antrag auf Fahrkosten-Erstattung, 100 Meter ca. darf man auch zu fuß gehen müssen ... aber es hat den Vorteil, dass du
ALLE Unterlagen persönlich beim
JC gegen Eingangsbestätigung (auf einer Kopie) abgeben kannst ...
Wie ich von der behandelt werde, ist untragbar. Hat mich voll runtergemacht,
weil ich keine Ausbildung/Qualifikation habe.
Man kann dich nur "runter machen" wenn du das zulässt, bei unangemessener Art und Weise in deiner Behandlung würde ich das ansprechen und eine sachliche Gesprächsatmosphäre anmahnen und wenn das nicht genügt, stehst du auf und gehst.
Du bist "Kunde" beim Amt und nicht im Knast, der Meldetermin ist bereits mit deinem Erscheinen als erledigt anzusehen, zudem solltest du dir einen Beistand (§ 13
SGB X) besorgen und in der Zukunft nicht mehr alleine dort hin gehen.
Eine
EGV "muss" man nicht unterschreiben, schon gar nicht alle 2 Monate ... dazu wurde dir schon was geschrieben ...was steht denn konkret drin in deiner aktuellen
EGV ...
Hat noch nicht mal im Computer nachgesehen, ob es irgendeinen Job gibt. Hatte
schon 3 Arbeitsvermittler, aber so eine Tante war noch nie dabei. Kann die mich
jetzt wirklich alle 2 Monate drangsalieren ??
Dann tut sie ja nicht mal was (vermutlich) als Leistung des
JC in deiner
EGV stehen dürfte, dir
VV anzubieten auf die du dich bewerben könntest.
Alle 2 Monate ein Termin dürfte wohl als zumutbar zu akzeptieren sein, du solltest den "Spieß mal umdrehen" und deiner
SB einen Antrag auf Weiterbildung (schriftlich und gut begründet) auf den Tisch legen zur Bearbeitung (Eingang natürlich bestätigen lassen), dann kann sie sich auch nicht mehr über deine mangelnde Bildung beklagen und sollte dich entsprechend
FÖRDERN um das zu verbessern ...
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Hier kannst du dir was heraussuchen und dann stellst du ganz offiziell den Antrag auf eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget, ich wäre frech genug auf die aktuellen Werbespots der
AfA zu verweisen, wo man das doch so anbietet, damit die Vermittlungschancen der Arbeitslosen zu verbessern.
Besonders bei einer schriftlichen Ablehnung würde ich genau in dieser "Wunde stochern", dafür ist Geld da bei der
AfA, dann sollen die das in der Realität auch durchführen, mal sehen ob ihr dazu dann auch noch viel einfällt.
Da muss ich echt aufpassen, dass ich der nicht ein paar vor die Mappe haue :-(
Das lass mal schön bleiben, damit erreichst du ganz sicher nichts, "schlage sie mit den eigenen Waffen", sie bemängelt deine Bildung, dann fordere dir ein, dass du gebildeter wirst auf Kosten der
AfA und des
JC, mal sehen wie weit dann ihre "große Klappe" noch reichen wird ...
Daneben kann man dir nur raten, dich selbst zu "tummeln", vom
JC hast du keinen guten Job zu erwarten (das solltest du ja zumindest schon ahnen inzwischen), wenn sie nicht mal danach auf die Suche geht in ihrem PC.
Will das ich mit einem Jobcentermitarbeiter zu den Zeitarbeitsfirmen fahre, um mich dort vorzustellen
Hast du das schriftlich, ansonsten solltest du bei solchen Vorschlägen deine Ohren "auf Durchzug" stellen, du bist kein Kleinkind mehr und wer dich zu einem Gespräch bei einem
AG begleiten darf entscheidest du immer noch selber, selbst wenn es eine
ZAF ist ... da hat kein
JC-Vertreter was bei zu suchen, du stehst ja noch nicht offiziell unter "amtlicher Betreuung" ...
MfG Doppeloma