Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der Dinge

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Martin Behrsing

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Manuela Wischmann Fraktion DIE LINKE. Tel.: 55504
arbeitsmarktpolitische Referentin 17.10.2009
„Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“: Worum geht
es und wie ist der Stand der Dinge?
1. Was ist geplant?
Im vorgelegten Gesetzentwurf sind weitreichende Änderungen der Sozialgesetzbücher II und III vorgesehen. Ziel
ist die Weiterentwicklung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums. Die Zahl der Instrumente soll reduziert
werden und gleichzeitig die Handlungsspielräume der Arbeitsvermittler/Fall-Manager erhöht werden.
Wichtige Änderungen im SGB II (ALG II) und III (ALG I) und deren Bewertung:
a) Sanktionen, Zumutbarkeit, Eingliederungsvereinbarung
· Zumutbarkeitskriterien: Weiterhin soll für ALG II-Beziehende jede Arbeit zumutbar sein. Neu ist, dass es
nun auch zumutbar ist, die bisherige Erwerbstätigkeit, die den Leistungs bezug nicht beendet, für eine andere
Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme aufzugeben. MinijobberInnen könnten demnach gezwungen werden, einen
Ein-Euro-Job anzunehmen. Diese Regelung dürfte mit der „Erwartung“ verbunden sein, dass Anspruchsberechtigte
„freiwillig“ auf Leistungen verzichten. Statt die Zumutbarkeitskriterien zu verbessern, werden sie
noch verschärft.
· Verwaltungsakt statt Eingliederungsvereinbarung: Zum Einen werden die Regelungen zur Eingliederungsvereinbarung
im SGB III den repressiveren Regelungen des SGB II angepasst (Art der Eigenbemühungen, deren
Häufigkeit und ihr Nachweis sollen nun erfasst werden). Sowohl im SGB III als auch im SGB II soll zukünftig
ein Verwaltungsakt eine nicht zustande gekommene Eingliederungsvereinbarung ersetzen können, vorher
war dies nur im SGB II möglich. Ursprünglich war im ersten Referentenentwurf geplant, Sanktionen aufgrund
der Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, abzuschaffen. Dies wurde allerdings im
späteren Gesetzentwurf nicht mehr berücksichtigt. Zum Anderen sollen im SGB II zukünftig Widersprüche gegen
Verwaltungsakte, die Erwerbslosen anstelle einer Eingliederungsvereinbarung auferlegt werden, keinen
aufschiebenden Charakter mehr haben. Dadurch wird die Rechtsposition der ALG II-Beziehenden weiter geschwächt.
· Verschärfung der Sanktionen: Im Rahmen des SGB III werden die vorgeschriebenen Sperrzeiten bei sog.
versicherungswidrigem Verhalten nur noch daran orientiert, wie oft ein solches Verhalten diagnostiziert wird.
Hinzu kommt, dass Arbeitslose zukünftig für drei Monate von der Vermittlung ausgeschlossen werden sollen,
wenn sie der auferlegten Auskunftspflicht nicht nachkommen oder Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung
nicht erfüllen. Bisher wird man nur für den Zeitraum der Pflic htverletzung ausgeschlossen. Statt endlich
auf Sanktionen als Mittel der Arbeitsmarktpolitik zu verzichten, werden diese verschärft. Es fehlen gute Arbeitsplätze
und nicht der Wille zu arbeiten.
b) Neuausrichtung der Instrumente
· Vermittlungsbudget: Mit dem Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III) wird ein neues Instrument eingeführt, das
neun bisher eigenständig geregelte Instrumente (bspw. Freie Förderung, Bewerbungskosten, Mobilitätshilfen)
ersetzen soll. Mit diesem Budget soll den Vermittlungskräften ein flexibles und unbürokratisches Instrument in
die Hand gegeben werden. Eine solche Veränderung darf aber nicht zu Lasten der Erwerbslosen gehen. Doch
genau dies ist zu befürchten. Zum Einen liegt der Einsatz des Vermittlungsbudgets allein im Ermessen des
Vermittlers, da kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Zum Anderen wird die Nutzung des Budgets an
Voraussetzungen gebunden. Beispielsweise müssen die Aussichten auf Reintegration in den Arbeitsmarkt erheblich
verbessert werden. Nicht zuletzt ist unklar, in welchem Umfang überhaupt finanzielle Mittel für das
Vermittlungsbudget bereit gestellt werden sollen. Daher besteht die Gefahr, dass dieses Instrument im Sinne
der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung der BA auch für Einsparungen genutzt werden kann.
· Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Durch diese Maßnahmen (§ 46 SGB III)
werden acht bisherige Instrumente ersetzt (bspw. Beauftragung Dritter mit der Vermittlung, Trainingsmaßnahmen,
Aktivierungshilfen). Hierbei handelt es sich hauptsächlich um kurzfristige Maßnahmen oder die Überweisung
von Arbeitslosen an private Einrichtungen. Beides sind Ansätze, die von der Fraktion DIE LINKE. kritisch
betrachtet werden. Vermittlung und Betreuung sind unserer Ansicht nach öffentliche Aufgaben. Kurzfris2
tige Maßnahmen sind wenig nachhaltig, gehen häufig zu Lasten von längerfristigen Maßnahmen und dienen
meistens nur der Überprüfung der Arbeitswilligkeit.
· Keine strukturelle Stärkung der beruflichen Aus - und Weiterbildung: In der Aus- und Weiterbildung ist
durch die Anwendung des Vergaberechts für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (§ 61 SGB III) sowie
für die Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung (§ 240 SGB III) ein weiterer Qualitätsverlust zu befürchten.
Hinzu kommt, dass die Qualitätsprüfung von Weiterbildungsmaßnahmen nicht mehr verpflichtend
durch die Arbeitsagenturen durchgeführt werden muss, sondern eine Kann-Regelung eingeführt wird (§ 86
SGB III). Die Bundesregierung propagiert zwar lebenslanges Lernen, versäumt es aber, die berufliche Weiterbildung
strukturell zu stärken. Sinnvoll wäre beispielsweise ein Rechtsanspruch auf Weiterbildungsmaßnahmen.
· Recht auf Hauptschulabschluss? Davon kann keine Rede sein. Auszubildende ohne Schulabschluss haben
lediglich einen Anspruch darauf, auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereitet zu werden
(§ 61a SGB III). Ein Recht auf einen Schulabschluss ist damit laut Gesetzesbegründung explizit nicht verbunden.
Arbeitnehmer ohne Schulabschluss sollen durch Übernahme der Weiterbildungskosten zum nachträglichen
Erwerb des Hauptschulabschlusses gefördert werden (§ 77, Absatz 3 SGB III). Hierfür ist die Erwartung
einer erfolgreichen Teilnahme an der Maßnahme Voraussetzung. Ob hiermit Maßnahmen zur direkten Erla ngung
des Hauptschulabschlusses gefördert werden oder auch nur vorbereitende Maßnahmen bleibt unklar. In
der Gesetzesbegründung wird lediglich klar gestellt, dass kein Recht auf einen Schulabschluss formuliert wird.
Dies wird alle rdings schon durch die Einschränkung, dass eine erfolgreiche Teilnahme zu erwarten sein muss,
deutlich.
· Einengung dezentraler Handlungsspielräume: Bisher gibt es sowohl im SGB III als auch im SGB II Möglichkeiten
und Finanzmittel, die flexibel vor Ort genutzt werden können, um auf spezifische Problemlagen einzugehen.
Im SGB III ist das die Freie Förderung (§ 10 SGB III), auf deren Basis bis zu 10 Prozent der Eingliederungsmittel
für innovative Projekte und Ermessensleistungen herangezogen werden können. Im SGB II gibt
es die sog. sonstigen weiteren Leistungen (§ 16 Absatz 2 Satz 1), die für einen flexiblen und individuellen Einsatz
vorgesehen sind. Beide Regelungen sollen mit Verweis auf das Vermittlungsbudget abgeschafft werden.
Im SGB III wird stattdessen ein Experimentiertopf (§ 421h SGB III) eingeführt, für den allerdings maximal ein
Prozent der Eingliederungsmittel genutzt werden dürfen. Im SGB II wird eine Freie Förderung (§ 16f SGB II)
eingeführt, nach der allerdings lediglich zwei Prozent der Eingliederungsmittel eingesetzt werden dürfen. Die
Möglichkeiten lokaler Entscheidungs- und Handlungsspielräume werden deutlich eingeschränkt. Allerdings
wurden gerade die sonstigen weiteren Leistungen im SGB II häufig genutzt, um bspw. mit Kofinanzierung
durch den Europäischen Sozialfonds oder andere Programme benachteiligte Jugendliche zu fördern. Es besteht
die Gefahr, dass viele dieser Maßnahmen nicht mehr fortgesetzt werden können. DIE LINKE ist der Auffassung,
dass für die Entwicklung flexibler und passgenauer Instrumente vor Ort ausreichend finanzielle Mittel
zur Verfügung stehen müssen. Daher lehnen wir die geplante Einschränkung ab.
· Abschaffung von ABM im SGB II: Zukünftig soll es für ALG II-Beziehende keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
mehr geben. Im SGB III bleiben sie erhalten. DIE LINKE lehnt es ab, dass nur noch ALG IBezieherInnen
in den Genuss von ABM kommen. Dieses Instrument muss allen Erwerbslosen offen stehen, um
Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Viele gemeinnützige Projekte sind in Gefahr, wenn es im SGB II nicht
mehr zur Verfügung steht. Anzumerken ist zudem, dass jetzt auch für Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante
keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr gezahlt werden sollen.
2. Fazit: Mit diesem Gesetzentwurf sollen die Hauptlinien der bisherigen Arbeitsmarktpolitik weiter geführt werden.
Der repressive Charakter der Arbeitsmarktpolitik wird im Sinne der Agenda 2010 verschärft. Es besteht die
Gefahr, dass die vorgenommen Änderungen vor dem Hintergrund der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung und
den sich bereits für die nächsten Jahre anbahnenden Defiziten der BA dazu genutzt werden, zu Lasten der Erwerbslosen
zu sparen. Die Ermessensspielräume der Vermittler werden größer, sodass sie auf eben solche Sparziele verpflichtet
werden können. Rechtsansprüche haben Erwerbslose kaum. Nicht zuletzt führen die Vorschläge dazu,
dass eine einheitliche Arbeitsmarktpolitik für alle Erwerbslose noch weiter in den Hintergrund rückt. Vor allem
was zur Verfügung stehende Instrumente anbelangt. Hinsichtlich der Sanktionen werden SGB II und III allerdings
immer mehr angeglichen – auf dem Niveau des repressiveren SGB II.
3
3. Stand der Dinge: Der Gesetzentwurf wird in erster Lesung am 13. November 2008 im Bundestag behandelt.
Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, da die Änderungen bereits ab Januar
2009 greifen sollen.
 

Hexe45

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AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

Also ich würde keinen 400€ Job kündigen um eine Schwachsinnsmaßnahme mitzumachen wäre ich von HartzIV betroffen.
Den Arbeit ist Arbeit und Maßnahme ist Schrott.
Abwarten was Gerichte dazu sagen würden.

ABM nür für SGBIII und nicht für SGBII ist in meinen Augen klar verfassungswidrig.

Aber das schlimmste wird sein, wieder wird keine Sau dagegen auf die Starße gehen.

Ich wette dann treffe ich wie immer die gleichen Gesichter bei Kundgebungen dagegen.

Das ist schlimmer als jedes neue Gesetz.

Die meisten werden sich auch damit arrangieren.

Dann gibts eben noch mehr Posts bei dem Bankenkrisenthread.

Ist ja immerhin unser Top Thread hier, was macht es da schon das die Betroffenen noch weniger Rechte haben.

Denn in der jetztigen Zeit dürfte es bei massivem Widerstand eher eine Kleinigkeit sein so etwas hinwegzufegen.

LG
Hexe

LG
Hexe
 

wolliohne

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AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

wie wahr wie wahr.

Wobei "auf die Strasse gehen" leider auch keine Änderung/Besserung herbeiführen wird.

Wir sollten uns gemeinsam neue/andere Strategien überlegen,Druck kann (meiner Meinung nach) nur durch Gegendruck zumindest gedämpft werden.

Bin gespannt auf die 6000 Antworten/Strategievorschläge
 
S

sogehtsnich

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AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

Als aller erstes muß!!! das "Alleinkämpferdasein" aufhören! Das bringt gar nichts! Bruno ist das beste Beispiel dafür, dass "Sie" mit einem allein, anstellen können, was "Sie" wollen!

Leute, rafft euch erst mal in kleine Grüppchen zusammen!
 
S

sogehtsnich

Gast
AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

Klar, alles schon in Planung!
 

Hexe45

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AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

Als aller erstes muß!!! das "Alleinkämpferdasein" aufhören! Das bringt gar nichts! Bruno ist das beste Beispiel dafür, dass "Sie" mit einem allein, anstellen können, was "Sie" wollen!

Leute, rafft euch erst mal in kleine Grüppchen zusammen!


Du hast recht. Nur habe ich bisher noch nie mehr als 12 Menschen mobilisieren können:confused:

Ich mobilisiere leichter Arbeitskolleginnen als von HartzIV Betroffene.

Das frustriert mich ja so.
Zuviele glauben, daß die Politiker irgendwann einsehen, daß war zu hart und nehmen HartzIV zurück.

Und genau das wird nicht geschehen.

LG
Hexe
 
S

sogehtsnich

Gast
AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

Hexe45, wen sagst du das!
Wir sind schon seit Jahren 5 (6) Leutchen, werden und werden nicht mehr! Gut, dieses Jahr kam einer dazu!
Es ich echt so, der Großteil glaubt noch an einen "Robin Hood", der vom Himmel fällt und alles ins Lot bringt!
Wir haben nun auch Verbindung zu einem Psychologen, der eben auch die Schwierigkeiten der Arbeitslosigkeit mit all seinen Übeln kennt. Dass eben viele den Mut verlieren, Angst haben etwas dagegen zu tun, bis zur kaum heilbaren Krankheit!
 

ladydi12

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AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

Hallo Gemeinde,

mich würde mal interessieren, ob, wenn Leute wegen "Pflichtverletzung" von der Vermittlung drei Monate ausgeschlossen werden, diese auch dann drei Monate keine finanziellen Leistungen zum Lebensunterhalt mehr erhalten. Ich freu mich schon auf Antworten.

meint ladydi12
 

wolliohne

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AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

Neue Hungerpeitsche

habe ich gerade an Frontal 21 und WDR Markt weitergeleitet.
 

ladydi12

Super-Moderation
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AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

Hallo Gemeinde,

mich würde mal interessieren, ob, wenn Leute wegen "Pflichtverletzung" von der Vermittlung drei Monate ausgeschlossen werden, diese auch dann drei Monate keine finanziellen Leistungen zum Lebensunterhalt mehr erhalten. Ich freu mich schon auf Antworten.

meint ladydi12

Noch weitere Fragen:
Falls dem so sein sollte, werden den Leuten dann wenigstens Lebensmittelgutscheine ausgehändigt und in welchen Läden "dürfen" die dann damit "einkaufen", oder "dürfen" sie dann doch gleich lieber den guten, "urgesunden Tafelfraß"; denn was anderes ist die Tafel für mich nicht; "genießen"?

Mir grad noch eingefallen:
Bekommt man wenigstens, wie bisher, vor der dreimonatigen Sperre eine ordentliche Anhörung, bei der man sich zum Sachverhalt äußern kann oder greift diese Sperre dann gleich?

meint ladydi12
 
E

ExitUser

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AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

Noch weitere Fragen:
Falls dem so sein sollte, werden den Leuten dann wenigstens Lebensmittelgutscheine ausgehändigt und in welchen Läden "dürfen" die dann damit "einkaufen", oder "dürfen" sie dann doch gleich lieber den guten, "urgesunden Tafelfraß"; denn was anderes ist die Tafel für mich nicht; "genießen"?

Mir grad noch eingefallen:
Bekommt man wenigstens, wie bisher, vor der dreimonatigen Sperre eine ordentliche Anhörung, bei der man sich zum Sachverhalt äußern kann oder greift diese Sperre dann gleich?

meint ladydi12

Gutscheine gibts und die Läden bei denen man die Einlösen kann, sind auch ausgehängt.

Zumindest habe ich das bei mir gesehen.
 
E

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Gast
AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

Hinzu kommt, dass Arbeitslose zukünftig für drei Monate von der Vermittlung ausgeschlossen werden sollen,
wenn sie der auferlegten Auskunftspflicht nicht nachkommen oder Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung
nicht erfüllen. Bisher wird man nur für den Zeitraum der Pflichtverletzung ausgeschlossen.

Wenn das dann auch bedeutet, kein Geld zu haben, ist das wirklich unglaublich.
So richtig verstehe ich das nicht.

Zuerst dachte ich sogar, dass jemand 3 Monate von der Vermittlung ausgeschlossen wird, auch wenn er nur eine Sanktion von 4 Wochen hat.

Aber das wäre ja für manche sogar ein Segen und ich glaube nicht, dass unser Staat es so gut mit uns meint. :icon_twisted:
 

Hexe45

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AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

Tja ein Sinn macht sich sorgen um die ach so armen Manager, vergleicht das mit der Judenhetze.

Aber das hier ist ja nicht wieter schlimm.

HartzIV ist schon immer ein Übel gewesen, aber das man immer noch Wege findet brutaler und unmenschlicher zu werden ist irgendwie schon eine Leistung.

Das mit der ABM wirk auf mich irgendwie als Versuch die ALGIer gegen AlGII gegeneinander aufhetzen.

Ich sehe schon den Slogan: Unschuldig arbeitslos ( wegen Bankenkrise) und schuldig arbeitslos ( der Rest).

Wie kann man sich denn auch erdreisten alt zu werden, wenn die jobliche Zukunft nicht gesichert ist.

Das hätte man doch wissen müssen, daß man mit einem Niedriglohnjob im Alter keine Chance mehr hat. Mit diesem Wissen kann man sich doch nicht einfach erdreisten alt zu werden.

Könnte ja vielleicht das Gesetz dahin ändern, daß ein Langzeitarbeitsloser nicht alt werden darf.
Er hat gefälligst jung und ausbeutbar zu bleiben.

Hm, ich merk schon wie zynisch und verzweifelt so brutale Gesetze den Menschen machen.
Also trotz Job wirkt HartzIV in mir immer noch und hängt als Bedrohung für mich permanent im Raum.

Übel was den Menschen angetan wird.

LG
Hexe
 

Martin Behrsing

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AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

Arbeitskreis II/ Büro Kornelia Möller Oktober 2008
Positionspapier zum Referentenentwurf „Gesetz zur Neuausrichtung
der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ vom 08.10.08
I. Zur politischen Gesamtbewertung
Erstens: Mit dem beabsichtigten Gesetz, das am 1.1.09 in Kraft treten soll, wird die Linie der
Agenda 2010 sowie der Hartz-Reformen konsequent fortgesetzt - einschließlich der
Verschärfung des repressiven Charakters der Arbeitsmarktpolitik.
Der nachhaltige Abbau der Arbeitslosigkeit wird zwar als zentrale Aufgabe deklariert und bessere
Chancen für die Eingliederung schwervermittelbarer Arbeitsloser werden in Aussicht gestellt.
Aber die ins Auge gefassten Maßnahmen lassen erhebliche Zweifel am Erreichen der Ziele aufkommen.
Auf die weitere Reduzierung der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit,
bezogene konkrete qualitative und quantitative Zielstellungen fehlen völlig.
Zweitens: Hauptanliegen, insbesondere von CDU/CSU ist es, mit dem Gesetz die Beiträge
zur Arbeitslosenversicherung weiter zu senken sowie Haushaltsmittel einzusparen. Die
Vorbereitungen dazu erfolgten vor dem Hintergrund der Forderung von CDU/CSU, „aus dem
ganzen Bereich der Arbeitsmarktpolitik eine Summe von drei Milliarden Euro“ einzusparen.1 So
soll eine weitere Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung möglich werden, auf die
sich die Große Koalition auf ihrer Koalitionsrunde am 10.6.08 im Wesentlichen bereits verständigt
hat. Effizienz und Effektivität beziehen sich also nicht in erster Linie auf eine wirksamere Bekämpfung
der Massenarbeitslosigkeit, sondern vorrangig auf die Einsparung von Beitrags- und
Steuermitteln.
Drittens: Der gravierende Hauptmangel des Gesetzes, die weiter fortgesetzte Benachteiligung
der Erwerbslosen, die ALG II beziehen, insbesondere durch Einführung ungeeigneter
Instrumente aus dem SGB III sowie Streichung weiterhin dringend notwendiger Maßnahmen,
wird von Sozialverbänden massiv kritisiert. Er hat seine Ursache in der mit den Hartz-Gesetzen
verursachten Trennung der Arbeitsmarktpolitik in zwei Rechtskreise, die den weiteren Abbau der
Langzeitarbeitslosigkeit hemmt.
Viertens: Mit dem Gesetz soll die Privatisierung arbeitsmarktpolitischer Leistungen fortgesetzt
werden. Durch neue Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB
III) erwartet der Gesetzgeber, der bisher wenig effektiven Vermittlung durch private Firmen künftig
zu größerem Erfolg zu verhelfen und damit deren gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen.
Zugleich sollen durch die Anwendung des Vergaberechts verstärkt Mittel eingespart werden.
Fünftens: Die Koalition geht in der Begründung ihres Gesetzes fast ausschließlich von
quantitativen Aspekten der Entwicklung der Arbeitslosigkeit aus - und dies anhand zweifelhafter
statistischer Daten. Ausgehend von einer bruchstückhaften und oberflächlichen Analyse
werden vor allem jene Untersuchungsergebnisse selektiv herangezogen, die weitere finanzielle
Einsparungen erwarten lassen. Dass der „Aufschwung am Arbeitsmarkt“ mindestens zur
Hälfte ein Boom atypischer und prekärer Beschäftigung ist, wird völlig ausgeblendet.
Auf strukturelle Aspekte der Massen- und Langzeitarbeitslosigkeit, insbesondere die Tatsache,
dass die Erwerbslosigkeit in Ostdeutschland nach wie vor mehr als doppelt so hoch ist wie in den
1 Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) hatte bereits vor dem Treffen des Koalitionsausschusses Ende April 2008
die Forderung der Christdemokraten nach Einsparungen im Etat des Sozialministeriums erneuert. Arbeitsminister Olaf
Scholz (SPD) müsse "aus dem ganzen Bereich der Arbeitsmarktpolitik eine Summe von drei Milliarden Euro" einsparen,
sagte Kauder in der "Welt am Sonntag". Zugleich forderte er Scholz auf, die Arbeitsvermittlung zu verbessern und
Hartz IV sorgfältiger umzusetzen. Wenn etwa in Berlin jeder zweite Bescheid angefochten werde, müsse Scholz bei
den Behörden Druck machen.
2
alten Bundesländern, wird kaum eingegangen. Demzufolge sind auch keine speziellen Veränderungen
in den Arbeitsmarktinstrumenten vorgesehen.
Sechstens: Die Regierung wartet eine abschließende Auswertung der Evaluation von
Hartz IV nicht ab, um daraus Schlussfolgerungen für eine Neuorientierung arbeitsmarktpolitischer
Instrumente abzuleiten. Bereits vorliegende Aussagen dazu werden in die Analyse
der Wirksamkeit der Arbeitsmarktinstrumente nicht einbezogen, führen zu keinen Konsequenzen.
Das betrifft besonders die vernichtende Kritik zur Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit
der Ein-Euro-Jobs, die auch durch Untersuchungen des Bundesrechnungshofes2 gestützt wird.
Die einseitigen betriebswirtschaftlichen Fehlorientierungen, die von den Hartz-Gesetzen auf
die Arbeitsweise der Bundesagentur ausgehen und zu einer Verfestigung im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit
führten, bleiben erhalten.
Siebentens: Statt die gesamten - auch von wissenschaftlichen Evaluierungseinrichtungen vom
Gesamtergebnis her angezweifelten Reformen durch die Hartz-Gesetze - einer grundsätzlichen
Revision zu unterziehen, setzt die Große Koalition die Arbeitsmarktpolitik mit weiterem
Flickwerk fort.
II. Bewertung wichtiger Änderungen im SGB III und SGB II
1. Verschärfung der Sanktionsmechanismen
Zumutbarkeitskriterien
Für ALG II-Beziehende ist auch weiterhin jede Arbeit zumutbar. Jetzt soll es erwerbstätigen ALG
II-Beziehenden (sog. AufstockerInnen) auch zuzumuten sein, die bisherige Erwerbstätigkeit, die
den ALG II-Bezug nicht beendet, für eine andere Arbeit oder eine Maßnahme zur Eingliederung
in Arbeit aufzugeben. Betroffen sind davon vor allem MinijobberInnen, Selbständige oder KünstlerInnen
in prekären Arbeitsverhältnissen. Sie können damit gezwungen werden, für einen Ein-
Euro-Job ihre bisherige Erwerbstätigkeit aufzugeben. Das Ziel dieser Regelung besteht offenbar
darin, den einen oder die andere dazu zu bewegen, „freiwillig“ auf die Leistung zu verzichten.
Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. sind Arbeitsangebote nicht zumutbar, welche kein Existenz
sicherndes Einkommen schaffen, die berufliche Qualifikation nicht in Wert stellen, die zu
hohe Ansprüche an die Flexibilität und die Fahrtzeiten bedeuten oder die gegen die politische
und religiöse Gewissensfreiheit verstoßen würden. Beschäftigungsverhältnisse, die nicht sozialversicherungspflichtig
sind und die mit weniger als 8,71 € brutto in der Stunde entlohnt werden,
dürfen grundsätzlich nicht zumutbar sein.
Verwaltungsakt statt Eingliederungsvereinbarung
Die Regelungen des SGB III werden entsprechend der Vorschriften des SGB II verschärft. In der
Eingliederungsvereinbarung ist demnach nicht nur zu erfassen, welche Eigenbemühungen der
Arbeitslose zu ergreifen hat, sondern auch, in welcher Häufigkeit er diese mindestens zu unternehmen
und in welcher Form er sie nachzuweisen hat. Kommt zwischen dem Arbeitslosengeldbeziehenden
und der Agentur keine Eingliederungsvereinbarung zustande, sollen die verlangten
Eigenbemühungen durch Verwaltungsakt festgelegt werden. Im SGB II ist dies bereits jetzt schon
möglich.
Ursprünglich war im ersten Referentenentwurf geplant, im SGB II Sanktionen aufgrund der Weigerung,
eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, abzuschaffen. Dies wurde allerdings im
späteren Gesetzentwurf nicht mehr berücksichtigt.
Im SGB II sollen zukünftig Widersprüche gegen Verwaltungsakte, die Erwerbslosen anstelle einer
Eingliederungsvereinbarung auferlegt werden, keinen aufschiebenden Charakter mehr haben.
Dadurch wird die Rechtsposition der ALG II-Beziehenden weiter geschwächt.
Die Fraktion DIE LINKE. ist der Ansicht, dass Eigenbemühungen der Erwerbslosen nur durch
Eingliederungsvereinbarung festgelegt werden dürfen, wenn sie auf freiwilliger Basis beruhen
und die individuellen Voraussetzungen berücksichtigen.
2 Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88 Abs. 2 BHO zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
nach dem SGB II (Vermittlungstätigkeit und Anwendung zentraler arbeitsmarktpolitischer Instrumente) vom 29.4.08.
3
Verschärfung der Sanktionen
Im SGB III soll die Sperrzeit (Ruhen und damit verbunden Kürzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld)
bei Arbeitsablehnung oder bei Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme
beim ersten mal drei Wochen, beim zweiten mal sechs Wochen und in jedem
weiteren Fall zwölf Wochen betragen. Darüber hinaus sollen Arbeitslose bei Verletzung der Auskunftspflicht
oder bei Nichterfüllung der Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung in Zukunft
für drei Monate von der Vermittlung ausgeschlossen werden, statt wie bisher für den Zeitraum
der Pflichtverletzung.
Die Fraktion DIE LINKE. lehnt Sanktionen als Mittel der Arbeitsmarktpolitik strikt ab. Diese hat
stattdessen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit zu beruhen. Die Idee der „aktivierenden“ Arbeitsmarktpolitik,
die sich hinter der Sanktionierung von Erwerbslosen verbirgt, individualisiert das
gesellschaftliche Problem der strukturellen Massenerwerbslosigkeit. Es mangelt an Arbeitsplätzen,
nicht am Arbeitswillen der Erwerbslosen.
2. Die Neuausrichtung der Instrumente der Arbeitsmarktpolitik
Mit der Neuausrichtung soll angeblich eine Verbesserung und Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen
Instrumente angestrebt werden. Weniger wirksame oder wenig genutzte Instrumente
sollen wegfallen. Als Zielstellung wird angegeben, Erwerbslose schneller in Erwerbstätigkeit integrieren
zu können, als bisher.
Förderung aus dem Vermittlungsbudget
Das Vermittlungsbudgets (§ 45 SGB III), das neun bisher eigenständig geregelten arbeitsmarktpolitischen
Instrumente3 ersetzen soll, soll den Vermittlungskräften ein flexibles, bedarfsgerechtes
und unbürokratisches Instrument in die Hand geben, das verschiedene Einzellfall bezogene
Hilfeleistungen ermöglicht.
Eine solche Veränderung darf jedoch nicht zu Lasten der LeistungsbezieherInnen gehen. Doch
genau dies ist zu befürchten. Das Vermittlungsbudget erlaubt eine Förderung z. B. nur dann,
wenn die Aussichten auf eine Reintegration in den Arbeitsmarkt erheblich verbessert werden. Der
Einsatz des Vermittlungsbudgets unterliegt dabei allein dem Ermessen der jeweiligen Vermittlungskraft
und ist so stark von deren Qualifikation und Willen abhängig. Einen Rechtsanspruch
auf die Förderung durch das Vermittlungsbudgets gibt es nicht.
Im Referentenentwurf wird nicht darauf eingegangen, in welcher Höhe Finanzmittel für das Vermittlungsbudget
zur Verfügung gestellt werden sollen. So lässt sich nicht abschätzen, ob es tatsächlich
ein zumindest finanziell gleichwertiger Ersatz für die abgeschafften Instrumente sein
wird. Die Äußerungen von CDU/CSU und die betriebswirtschaftliche Ausrichtung der BA lassen
jedoch befürchten, dass es bei der Einführung des Vermittlungsbudgets in erster Linie um Einsparungen
geht.
Die Fraktion DIE LINKE. fordert, allen Erwerbslosen einen individuellen Rechtsanspruch auf Teilhabe
an den Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung einzuräumen. Förderungs- und Eingliederungsleistungen
dürfen keine ausschließliche Ermessensleistung sein.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Durch die neuen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB III) werden
acht bisher individuelle Förderleistungen4, die die Möglichkeit boten, Träger bzw. Dritte bei
der Vermittlung und Betreuung von Ausbildungs- und Arbeitsuchenden einzusetzen, durch ein
einziges „flexibles“ Instrument ersetzt. Es hat sich gezeigt, dass Arbeitssuchende, die an private
Dritte überwiesen wurden, gar nicht oder nur in geringem Umfang davon profitierten (IABKurzbericht
05/2008). Trotzdem wird die Privatisierung arbeitsmarktpolitischer Leistungen fortgesetzt.
3 Im Referentenentwurf ist zwar von neun einzelnen Instrumenten die Rede, genannt werden jedoch nur folgende: § 10
Freie Förderung, § 45 Bewerbungskosten, Reisekosten, §§ 53-56 Mobilitätshilfen.
4 Im Referentenentwurf ist zwar von acht einzelnen Instrumenten die Rede, doch werden, wie bei dem Vermittlungsbudget,
nur wenige genannt: Beauftragung Dritter mit der Vermittlung nach § 37, Personal-Service-Agenturen nach §
37c, Leistungen bei Trainingsmaßnahmen nach § 48, Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen nach
§ 421i sowie Aktivierungshilfen nach § 241 Abs. 3a.
4
Die Bundestagsfraktion DIE LINKE. vertritt die Auffassung, dass Vermittlung, aber auch Betreuung
von Ausbildungs- und Arbeitsuchenden eine öffentliche Aufgabe ist und wieder in die öffentliche
Hand zurückgeführt werden muss. Darüber hinaus sind kurzfristige Programme, die in erster
Linie nur der Überprüfung der Arbeitswilligkeit oder nur der schnellen, nicht nachhaltigen Integration
in Arbeit dienen, abzulehnen. Sinnvoller sind langfristige Qualifizierungsmaßnahmen,
die eine dauerhaftere Eingliederung in Arbeit ermöglichen.
Keine strukturelle Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Für den Bereich der Aus- und Weiterbildung wirkt die in Zukunft noch verstärkte Orientierung auf
die schnelle Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung kontraproduktiv. So ist zu befürchten, dass
in Zukunft noch weniger längerfristige Maßnahmen mit Abschlüssen in anerkannten Berufen gefördert
werden als bisher. Dabei hat bereits die Evaluation von Hartz I-III gezeigt, dass gerade
diese Maßnahmen besonders wirksam für die Erhöhung der Integrationschancen sind.
Eine Reihe von Instrumenten wird mit der Begründung der geringen Nutzung ersatzlos abgeschafft,
statt Bedingungen zu schaffen, die ihren verstärkten Einsatz ermöglichen. Dazu gehören
u. a Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen, die Förderung des Jugendwohnheimbaus
und die Weiterbildung durch Vertretung (Job-Rotation).
Weiterer Qualitätsverlust in der Aus- und Weiterbildung ist dadurch zu befürchten, dass auch für
Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung (z. B. ausbildungsbegleitende Hilfen oder die
außerbetriebliche Ausbildung) das Vergaberecht zur Anwendung kommt und die Agentur für Arbeit
in Zukunft nicht mehr verpflichtet ist, die Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen und deren
Erfolg zu überprüfen.
Die Bildungs-, Weiterbildungs- und Berufsberatung wurde in den letzten Jahren massiv abgebaut.
Im Bereich der Grundsicherung und für Erwachsene ist die Berufsberatung überhaupt nicht
mehr vorgesehen. Soweit sie von den Arbeitsagenturen noch durchgeführt wird, dient sie dem
Ziel der schnellen Eingliederung. Interessen und Fähigkeiten der Beratungssuchenden bleiben
genauso unberücksichtigt, wie die längerfristigen Integrationswirkungen.
Die Bundesregierung propagiert zwar lebenslanges Lernen, versäumt es aber, die berufliche
Weiterbildung strukturell zu stärken. Die Fraktion DIE LINKE. fordert, die Rahmenbedingungen
für mehr und bessere berufliche Weiterbildung für Erwerbslose und für ArbeitnehmerInnen z.B.
durch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Weiterbildung und die Verabschiedung bundeseinheitlicher
Regelungen deutlich zu verbessern.
Anspruch auf Hauptschulabschluss für alle?
Davon kann keine Rede sein. Auszubildende ohne Schulabschluss haben lediglich einen Anspruch
darauf, auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereitet zu werden
(§ 61a SGB III). Ein Recht auf einen Schulabschluss ist damit laut Gesetzesbegründung explizit
nicht verbunden. Arbeitnehmer ohne Schulabschluss sollen durch Übernahme der Weiterbildungskosten
zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses gefördert werden (§ 77,
Absatz 3 SGB III). Hierfür ist die Erwartung einer erfolgreichen Teilnahme an der Maßnahme
Voraussetzung. Ob hiermit Maßnahmen zur direkten Erlangung des Hauptschulabschlusses gefördert
werden oder auch nur vorbereitende Maßnahmen, bleibt unklar. In der Gesetzesbegründung
wird lediglich klar gestellt, dass kein Recht auf einen Schulabschluss formuliert wird. Dies
wird allerdings schon durch die Einschränkung, dass eine erfolgreiche Teilnahme zu erwarten
sein muss, deutlich. Die Fördervoraussetzungen und darunter insbesondere das nicht näher definierte
Kriterium der voraussichtlich erfolgreichen Teilnahme an der Maßnahme bieten der Agentur
für Arbeit zu viel Ermessensspielraum, als dass tatsächlich von einem Recht auf Hauptschulabschluss
für alle gesprochen werden könnte.
Die Fraktion DIE LINKE. setzt sich zum einen für eine umfassende Reform des Bildungssystems
ein, so dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft umfassend
gefördert werden, zum anderen fordert DIE LINKE. die Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe,
mit der ausbildungswillige Firmen unterstützt und zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen
werden können.
Einengung dezentraler Handlungsspielräume bei Projektförderung
5
Durch die Freie Förderung (§10 SGB III) konnten bislang bis zu 10 Prozent der Eingliederungsmittel
für innovative Projekte und Ermessensleistungen für Ausbildung- und Arbeitsuchende genutzt
werden. Im SGB II bietet § 16 Abs. 2 Satz 1 bisher die Möglichkeit, über die in § 16 Abs. 1
und § 16 Abs. 2 Nr.1-7 explizit benannten Eingliederungsleistungen hinaus sonstige weitere Leistungen
zu schaffen, mit denen flexibel vor Ort auf die spezifischen Problemlagen bestimmter
Zielgruppen und Hilfebedürftiger eingegangen werden kann. Beide Regelungen werden jetzt mit
dem Verweis auf das Vermittlungsbudget abgeschafft.5
Im SGB III wird ein Experimentiertopf (421h SGB III) eingeführt, für den allerdings maximal ein
Prozent der Eingliederungsmittel verwendet werden dürfen. Im SGB II sollen die Arbeitsagenturen
- von Optionskommunen ist keine Rede - in Zukunft nur noch zwei Prozent der Eingliederungsmittel
zur Freien Förderung (§ 16f SGB II) nutzen können. Die Förderung ist auf Projekte
beschränkt, die vor dem 31. Dezember 2013 beginnen und eine Dauer von maximal 24 Monaten
haben.
Die Möglichkeit, lokal über die Förderung von Projekten zu entscheiden, wird somit im SGB III
und SGB II deutlich eingeschränkt. Auch wurden auf Basis der sonstigen weiteren Leistungen
viele Maßnahmen z.B. im Bereich der Förderung von benachteiligten Jugendlichen über Förderprogramme
des Bundes, des Europäischen Sozialfonds oder anderer Träger wie der Jugendämter
kofinanziert. Die Sozialverbände befürchten deshalb, dass viele dieser Maßnahmen nicht
mehr fortgesetzt werden können und fordern eine gesetzliche Grundlage, um die Finanzierung
rechtskreisübergreifender Projekte auch in Zukunft zu gewährleisten.
Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE. muss die Entwicklung flexibler und passgenauer Instrumente
vor Ort durch ausreichend finanzielle Mittel dauerhaft gesichert und die Evaluation
dieser Projekte vorgeschrieben werden, so dass auf deren Grundlage erfolgreiche, geeignete
Projekte in den Instrumentenkasten der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden können.
5 Die in § 16 Abs. 2 Nr.1-7 benannten Leistungen finden sich in den neugeschaffenen Paragrafen 16 a, b und e wieder.
 

biddy

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AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

1. Verschärfung der Sanktionsmechanismen
Zumutbarkeitskriterien
Für ALG II-Beziehende ist auch weiterhin jede Arbeit zumutbar. Jetzt soll es erwerbstätigen ALG
II-Beziehenden (sog. AufstockerInnen) auch zuzumuten sein, die bisherige Erwerbstätigkeit, die
den ALG II-Bezug nicht beendet, für eine andere Arbeit oder eine Maßnahme zur Eingliederung
in Arbeit aufzugeben. Betroffen sind davon vor allem MinijobberInnen, Selbständige oder KünstlerInnen
in prekären Arbeitsverhältnissen. Sie können damit gezwungen werden, für einen Ein- Euro-Job ihre bisherige Erwerbstätigkeit aufzugeben. Das Ziel dieser Regelung besteht offenbar
darin, den einen oder die andere dazu zu bewegen, „freiwillig“ auf die Leistung zu verzichten.
*hysterischen-anfall-gerade-krieg-und-schon-mal-ablehnung-widerspruch -klage-vorbereit* :icon_kotz:
 

Hexe45

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AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

@ Martin es ist echt beunruhigend was ich da von dir lese.

Aber noch beunruhigender finde ich, daß keiner was hier schreibt.

Ich meine hier bahnt sich das Tschernobyl für HartzIV Empfänger an und die meisten hängen wieder im Thread der Bankenkrise.

Mein Schicksal entscheidet sich ja im Februar, ob ich die Chnace habe HartzIV bis auf weiteres zu entkommen.

Aber das was ich hier lese macht mir schon Angst.

Aber hier scheint sich kaum einer dafür zu interessieren, daß, wenn das hier durchkommt, keiner mehr ne Chance hat HartzIV Empfänger mit weniger als 2 Sanktionen per anno zu sein.

Hier kommt keiner mal auf die Idee zu bekunden, ich will aktiv dagegen kämpfen.

Ne das wird sich lieber in Verschwörungstheorien im Bankenthread ergossen.

LG
Hexe
 
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AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

@ Martin es ist echt beunruhigend was ich da von dir lese.

Aber noch beunruhigender finde ich, daß keiner was hier schreibt.

Ich meine hier bahnt sich das Tschernobyl für HartzIV Empfänger an und die meisten hängen wieder im Thread der Bankenkrise.

Mein Schicksal entscheidet sich ja im Februar, ob ich die Chnace habe HartzIV bis auf weiteres zu entkommen.

Aber das was ich hier lese macht mir schon Angst.

Aber hier scheint sich kaum einer dafür zu interessieren, daß, wenn das hier durchkommt, keiner mehr ne Chance hat HartzIV Empfänger mit weniger als 2 Sanktionen per anno zu sein.

Hier kommt keiner mal auf die Idee zu bekunden, ich will aktiv dagegen kämpfen.

Ne das wird sich lieber in Verschwörungstheorien im Bankenthread ergossen.

LG
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dann warte mal, bis die "Reform" umgesetzt wird, denn da ist das Jammern wieder groß

Jetzt erstmal "wichtigeres" wie Finanzkrise usw.
 

Martin Behrsing

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AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

eventuell müssen wir umdenken und unsere Aktivitäten gegen diese Träger richten. Also nicht nur Begleitschutz zur ARGE, sondern auch .....bei den Trägern.
Die Punkte will ich hier nicht ausführen. Der Kreativität sollen da keine Grnzen gesetzt werden.

@ Martin es ist echt beunruhigend was ich da von dir lese.

Aber noch beunruhigender finde ich, daß keiner was hier schreibt.

Ich meine hier bahnt sich das Tschernobyl für HartzIV Empfänger an und die meisten hängen wieder im Thread der Bankenkrise.

Mein Schicksal entscheidet sich ja im Februar, ob ich die Chnace habe HartzIV bis auf weiteres zu entkommen.

Aber das was ich hier lese macht mir schon Angst.

Aber hier scheint sich kaum einer dafür zu interessieren, daß, wenn das hier durchkommt, keiner mehr ne Chance hat HartzIV Empfänger mit weniger als 2 Sanktionen per anno zu sein.

Hier kommt keiner mal auf die Idee zu bekunden, ich will aktiv dagegen kämpfen.

Ne das wird sich lieber in Verschwörungstheorien im Bankenthread ergossen.

LG
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Hexe45

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AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

@ Martin da stimme ich dir voll zu, daß jetzt neue Stratgien her müssen.

Aber es ist schon ein Desaster, daß wir da im Vorfeld nichts machen können.
Denn wenn dieses Gesetz kommt, ist der Handlungsspielraum, leider auf dem Weg in Richtung 0.

Ok ich muß das was ich las, eh erst mal verdauen und analysieren. Aber mein erster Eindruck nach dem Lesen ( insbesondere deines zweiten Posts) war echt, daß ist das Waterloo.
Und ich glaube leider nichts, daß ich das alles so falsch verstanden habe.
Ich hoffe ja immer noch, ich habe die Zeilen zu emotional gelesen und sehe zu schwarz.

Aber dem wird nicht so sein.

Und im Mom macht mich das echt fertig daß sich für dieses Thema, wo es in der Tat in echt und real um sein oder nicht sein geht, kaum einer interessiert.

Das ist doch realer und heftiger als die schönsten Verschwörungstheorien im Bankenkrisenthread.

LG
Hexe
 

penelope

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AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

was ich heute in der ARD gesehen habe, sollte schon reichen:icon_dampf: aber Martin
es kann doch alles nicht wahr sein:eek: die Quittung kommt:icon_evil:

ich seh den Tag kommen, dann werden ca 8 Mill Arbeitslose auf die Straße gehen, aber erst dann wenn sie am Abgrund stehen:icon_cry:

Hi hexe

ich glaube nicht, das du was verkehrt verstanden hast, wir wissen doch bald alle, was bei der Kuh bei unser Politik hinten rauskommt!
 

Indiana

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AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

ich seh den Tag kommen, dann werden ca 8 Mill Arbeitslose auf die Straße gehen, aber erst dann wenn sie am Abgrund stehen:icon_cry:

Es werden diejenigen sein, bei denen die "Gehirnwäsche der Argen und Maßnahmeträger" noch nicht ganze Arbeit geleistet hat.

Tatsache ist, es liegt etwas in der Luft, Unmut, Frust, so etwas wie kleiner Widerstand?
Die Arge fährt zur Zeit (auch hier) einen ganz harten Kurs.
 
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AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

Es werden diejenigen sein, bei denen die "Gehirnwäsche der Argen und Maßnahmeträger" noch nicht ganze Arbeit geleistet hat.

Tatsache ist, es liegt etwas in der Luft, Unmut, Frust, so etwas wie kleiner Widerstand?
Die Arge fährt zur Zeit (auch hier) einen ganz harten Kurs.

da gibts aber nur noch ein paar Leute. :icon_wink:
 

Indiana

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AW: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Worum geht es Stand der D

@ Sancho,

und wenn´s nur tausend Leute wären....
Kennst du das Sprichwort:

Der Mann der den Berg abtrug, war der selbe, der angefangen hat, kleine Steine aus dem Weg zu räumen. :cool:
 
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