Firebird
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Guten Abend,
ich habe nur eine Frage, die schnell beantwortet werden kann, wenn man es weiß.
Ich habe im Januar Erstantrag auf ALG II gestellt und einen Ablehnungsbescheid bekommen, da mein Einkommen nur knapp 3,00€ über der Bemessungsgrenze liegt. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt, welcher noch nicht beantwortet wurde.
Nun ändert sich mein Einkommen, wodurch ich unter die Bemessungsgrenze komme. Stelle ich nun einen Neuantrag oder muss ich nur eine Änderungsbescheinigung machen und die veränderten Einkommensverhältnisse an Hand Belegen darlegen?
Mit lieben Grüßen
Firebird
ich habe nur eine Frage, die schnell beantwortet werden kann, wenn man es weiß.

Ich habe im Januar Erstantrag auf ALG II gestellt und einen Ablehnungsbescheid bekommen, da mein Einkommen nur knapp 3,00€ über der Bemessungsgrenze liegt. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt, welcher noch nicht beantwortet wurde.
Nun ändert sich mein Einkommen, wodurch ich unter die Bemessungsgrenze komme. Stelle ich nun einen Neuantrag oder muss ich nur eine Änderungsbescheinigung machen und die veränderten Einkommensverhältnisse an Hand Belegen darlegen?
Mit lieben Grüßen
Firebird