Neuantrag nach Tätigkeit und ALG1 - Welche Höhe der Miete wird berücksichtigt?

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StrixNebulosa

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Hallo zusammen,

ich habe ein kurze Frage zu einer Neuantragstellung. Folgendes liegt zugrunde : 2015 ein erster ALG2 Antrag gestellt, da mein ALG1 ausgelaufen war. Dabei wurde für den Zeitraum von 6 Monaten beim ALG2 die volle Miete berücksichtigt - ich lebe in Garmisch Partenkirchen, also Mietstufe 5. Ich lebe in einer BG und meine Verlobte ist nicht erwerbstätig.

In 2016 trat ich dann einen neuen Job an. In der sechsmonatigen Probezeit waren wir aufgrund massiver Fahrtkosten Aufstocker. Das Arbeitsverhältnis wurde nach 6 Monaten aufgrund des weiten Arbeitsweges nicht verlängert. Aufgrund meines Altanspruches für ALG1 und der sechsmonatigen Tätigkeit hatte ich nach diesem Zeitraum wieder Anspruch auf ALG1 und dieser war so hoch, dass wir auf dem ergänzenden ALG2 Bezug fielen.
Das ALG1 lief dann nach 6 Monaten aus, so dass wir vor 6 Wochen einen erneuten ALG2 Anspruch stellen mussten - einen Neuantrag mit allem Pi Pa Po.

Nun kommt die entscheidende Frage : wie ist es bei einer erneuten Antragstellung in Bezug auf die Berücksichtigung der Mietkosten?
Beim Erstantrag wurde die 6 Monate lang in voller Höhe übernommen (650 Euro Kaltmiete; 250 Euro Nebenkosten).

Beim jetztigen Neuantrag werden die Mietkosten nicht voll übernommen - es werden für die Miete 475 Euro und für die Nebenkosten 250 Euro zugrunde gelegt - dies beschneidet unseren Bedarf natürlich massiv.

Ich gehe nun davon aus: wenn ich komplett aus dem ALG2 Bezug falle, eine Zeitlang ALG1 beziehe und dann einen Neuantrag stellen muss, ist es dann nicht wie bei jedem Neuantrag, dass die Miete für 6 Monate voll übernommen wird?

Schließlich hätte ich bei der sechsmonatigen Tätigkeit ja auch 25000 Euro im Monat verdienen können und mir eine dementsprechend teure Wohnung nehmen können.

Lange Rede kurzer Sinn : darf das JC in Bezug auf einen Neuantrag wie bei einem Folgeantrag handeln? Muss es nicht voll übernehmen und den Leistungsbezieher darauf hinweisen, dass er 6 Monate Zeit hat, sich eine "angemessene" Wohnung zu suchen?

Merci und Gruß

Strix Nebulosa
 
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