Durch Artikel 1 des "Gesetzes zur Änderung des zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" vom 7.5.2013 hat sich ab heute, 1. August 2013, einiges zum Bildungs- und Teilhabepaket geändert:
*klick* Artikel 1 SGBIIuaÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Es gibt auch seit heute eine aktuelle Fassung der Arbeitshilfe des MAIS NRW zum Bildungs- und Teilhabepaket:
*klick* https://broschueren.nordrheinwestfa.../arbeitshilfe-bildungs-und-teilhabepaket/1615
Auszug aus dem Vorwort zur 5. Auflage:
*klick* Artikel 1 SGBIIuaÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Es gibt auch seit heute eine aktuelle Fassung der Arbeitshilfe des MAIS NRW zum Bildungs- und Teilhabepaket:
*klick* https://broschueren.nordrheinwestfa.../arbeitshilfe-bildungs-und-teilhabepaket/1615
Auszug aus dem Vorwort zur 5. Auflage:
Bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets haben sich seit der 4. Auflage weitere
Veränderungen ergeben.
Insbesondere die zum 01.08.2013 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen machen eine
Neuauflage notwendig. Diese betreffen beispielsweise eine Neuregelung des zumutbaren
Eigenanteils bei der Schülerbeförderung, die Möglichkeit der Übernahme von Ausrüstungen
für die Teilhabe sowie die Möglichkeit der Bedarfsdeckung durch Geldleistung bei Schul- oder
Kindergartenausflügen. Darüber hinaus besteht nun die Möglichkeit der Vorleistung
durch die leistungsberechtigte Person (Berechtigte Selbsthilfe). Schließlich erfolgt die Rückwirkung
des Antrags auf Teilhabeleistungen jetzt auf den Beginn des Bewilligungszeitraums.
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