Hallo Tobiasch,
ich werde leider in Kürze arbeitslos sein. Meine zahlreichen Bewerbungen im Vorfeld laufen leider immer noch oder ich habe noch keine Reaktion erhalten.
Nehme doch an du hast dich frühzeitig als "Arbeitsuchend" bei der AfA gemeldet, dazu ist man bereits verpflichtet sobald man weiß, dass man arbeitslos wird am Tag X ... spätestens 3 Monate vorher oder umgehend wenn man es erst später schriftlich bekommen hat.
Ich habe eine Frage. Ich bin ALG 1 Bezieher und würde gerne wissen, wieviele Tage man ungefähr Zeit hat um auf Briefe oder Post der Agentur für Arbeit zu reagieren? Ich bin gemeldet an einem Ort X aber pendele zwischen dem Wohnort und meiner Freundin, die in einer anderen Stadt wohnt.
Lt. Gesetz hast du an deiner Melde-Anschrift täglich deine Post zu kontrollieren (also postalisch jederzeit erreichbar zu sein), Aufenthalte außerhalb des "Nahbereiches" gelten als "Orts-Abwesenheit" und erfordern die Genehmigung deines SB (Sachberarbeiters / Arbeitsvermittlers), ein Anspruch besteht
NUR für höchstens 21 Tage im Kalenderjahr.
Meine erste Frage: Kann ich denn für die Post die Adresse meiner Freundin angeben als abweichende Adresse?
Klares
NEIN, wenn du von dort nicht kurzfristig deine zuständige AfA aufsuchen kannst, stehst du der regulären Vermittlung nicht zur Verfügung, man kann die Zahlungen einstellen.
2. Frage: Wie regelmäßig bekomme ich denn Post von der AfA?
Das kann dir Niemand beantworten, das hängt vom "Betreuungsfleiß" deiner SB ab und von den Aussichten (Berufsrichtung / Erfahrungen /Angebot und Nachfrage) dich sehr bald wieder in eine Arbeit vermitteln zu können.
Darum ist es ja erforderlich am Wohnort und per Post erreichbar zu sein, damit du jederzeit zu einem Meldetermin (bei deinem SB) erscheinen kannst oder die zugeschickten VV zügig abarbeitest.
3. Wie lange hat man Zeit darauf zu reagieren?
Es gibt keine festgelegte "Vorlaufzeit", du kannst heute Post haben, dass du morgen früh zum Termin zu erscheinen hast ...
4. Bekommt man Vermittlungsvorschläge per Post oder auch per Mail?
VV kommen in der Regel mit der Post oder du bekommst sie persönlich im Termin ausgereicht, in der Regel hast du genau 3 Werktage Zeit dich darum zu kümmern.
Die AG werden auch informiert und geben eine Rückmeldung an die AfA ob und wann du dich beworben hast.
Per Mail bekommst du
GAR NICHTS wenn du keine entsprechenden Daten angeben wirst (solche Daten sind bisher noch freiwillig, ebenso wie Telefon), das wäre zumindest
NICHT verbindlich, weil die Rechts-Folgen-Belehrungen (RFB) dann fehlen dürften und ohne RFB sind es einfach nur "unverbindliche Angebote".
1. wann hast du damals deinen ersten Termin bekommen nach Antrag?
2. In welchem Turnus hast du denn Post von denen bekommen
3. wieviele Tage im voraus hast du Post bekommen oder Vermittlungsvorschläge? (einige sagen ja 3 Tage Zeit zu reagieren, andere sagen, 1 Woche)
4. hast du denn die ganzen VV und Post auch in der Jobbörse gehabt ?
Wie dir schon von
@Kerstin_K geschrieben wurde nützt es dir wenig zu wissen, wie das bei Anderen so läuft (oder früher mal gelaufen ist), es hat sich viel geändert die letzten Jahre (auch bei der AfA) und das nicht nur im positiven Sinne.
Es gibt keinen bestimmten Turnus in dem man Post von der AfA bekommt, darum sollst du ja
IMMER postalisch (an deiner Melde-Anschrift) erreichbar sein ... und deinen Briefkasten täglich kontollieren (jedenfalls von Montag bis Samstag wenn es keine Feiertage sind), an jedem Öffnungstag (Montag bis Freitag) der Behörde kannst du offiziell eingeladen werden ...
Wie lange du Zeit hast für die Erledigung der zugeschickten VV wird dort drauf stehen und wo du dann (und bis wann) das Ergebnis hinsenden sollst.
Natürlich kann dein SB nicht kontrollieren an welchem Tag genau die VV wirklich in deinem Briefkasten gewesen sind aber mehr als 2 Tage Postlaufzeit planen die in der Regel nicht ein ... die Bearbeitung soll möglichst "umgehend" erfolgen (meist steht drauf innerhalb 3 Tagen).
Was in der JobBörse passiert muss dich nicht unbedingt interessieren, noch muss Niemand überhaupt einen PC mit Internet-Anschluss besitzen und nutzen (wollen) ...
NUR was du schriftlich (auf Papier gedruckt) von der AfA bekommst, hat bisher eine rechtliche Relevanz.
Deine OAW (Aufenthalt bei deiner Freundin wenn das weiter entfernt ist) solltest du besser auf das Wochenende und gesetzliche Feiertage beschränken, die AfA hat keine Probleme damit dein Geld einzustellen wenn du (ohne Genehmigung) vor Ort nicht erreichbar bist ... für Einladungen und VV.
MfG Doppeloma