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Ich "möchte" eine Kurzbewerbung auf einen erhaltenen VV +RfB absenden und frage mich daher, ob diese Zeilen bereits als Negativbewerbung ausgelegt werden könnten. Ich bin bereits in Arbeit, reicht aber nicht um von dem Amt ganz wegzukommen und bin dort sehr glücklich. Natürlich muß ich mich bei der RfB bewerben.
Kurzbewerbung:
Der Lebenslauf ist unfriesiert, also nicht ausgeschmückt sondern auch Brotlose-Zeiten mit angegeben, bez. fehlen Zeiten zwischen den alten Arbeitgebern.
Der VV ist mit *40 Wochenstunden (*7.30-17.00Uhr=9h am Tag, abgezogen 30min Pause) ausgeschrieben, wobei es dann doch eher 45h in der Woche sein werden. Ohne Gehaltsangabe.
Kurzbewerbung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
von der Agentur für Arbeit habe ich einen Vermittlungsvorschlag für die ausgeschriebene Stelle als xyz, (Referenznr.: xyz) erhalten. Gern möchte ich mich als Bewerber bei Ihnen vorstellen. Sie gewinnen in mir einen einsatzfreudigen Mitarbeiter mit dem Willen, sich auf neue berufliche Herausforderungen einzustellen. Über eine Einladung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage: Lebenslauf
Der Lebenslauf ist unfriesiert, also nicht ausgeschmückt sondern auch Brotlose-Zeiten mit angegeben, bez. fehlen Zeiten zwischen den alten Arbeitgebern.
Der VV ist mit *40 Wochenstunden (*7.30-17.00Uhr=9h am Tag, abgezogen 30min Pause) ausgeschrieben, wobei es dann doch eher 45h in der Woche sein werden. Ohne Gehaltsangabe.