Neffe ist 19 Jahre alt und soll ausziehen: Welche Möglichkeiten gibt es?

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Rennrakete

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Hallo,

ich benötige mal eurer Schwarmwissen. Mein Neffe ist 19 Jahre alt und wohnt derzeit noch bei meiner Schwester und meinem Schwager. Er ist derzeit (noch) in einer Ausbildung, wobei er alleinig etwas BAföG vom Landratsamt bekommt. Im Haushalt meiner Schwester und meinem Schwager gibt es so gut wie jeden Tag Unfrieden und meine Schwester und mein Schwager wollen, dass mein Neffe in eine eigene Bleibe auszieht.

Da mein Neffe nicht genügend verdient, um eine eigene Wohnung oder ein WG -Zimmer anzumieten, stellen wir uns die Frage, was es sonst noch für Möglichkeiten gibt. Gibt es vom Amt eine Unterstützung, dass er eine Wohnung bezahlt bekommt (Bürgergeld ?)?


Grüße
Rennrakete
 
Da mein Neffe nicht genügend verdient, um eine eigene Wohnung oder ein WG -Zimmer anzumieten, stellen wir uns die Frage, was es sonst noch für Möglichkeiten gibt.
Da der Neffe noch in der Ausbildung ist, sind die Eltern ihm zum Unterhalt verpflichtet. Das ist eine vorrangige Leistung, bevor es einen Bürgergeldanspruch geben würde.
 
Hallo,

Ja, mir ist bewusst, dass meine Schwester und mein Schwager unterhaltspflichtig sind. Und das steht auch gar nicht außer Frage. Es geht darum, dass das Zusammenleben nicht mehr lebenswert ist und dass er eine eigene Bleibe bekommt. Natürlich werden meine Schwester und mein Schwager ihn weiterhin finanziell unterstützen. Es geht nur um das wohnen selbst.
 
Sicherlich kann er jederzeit ausziehen aber das er dann einen Bürgergeldanspruch hat wage ich im Moment zu bezweifeln. BAFÖG und Unterhalt dürften da ausreichend sein. Zumal das BAFÖG eindeutig höher ist wenn er auszieht. Wieviel bekommt er denn aktuell und um was für eine Ausbildung handelt es sich??
 
Warum? Haben die Eltern bei der Erziehung versagt und jetzt will man sich der Verantwortung ganz entziehen?
Da du die Umstände nicht kennst, kannst du dir hierbei kein Urteil erlauben und empfinde ich als Frechheit! Aber ich merk schon: Hier kommt man nicht weiter und man wird stattdessen dumm angemacht. Daher habe ich bereits einen Mod darum gebeten, dieses Thema zu löschen.
 
Hier kommt man nicht weiter und man wird stattdessen dumm angemacht.
Du hast hier sehr wohl schon Ansätze von Hilfestellungen bekommen. Du solltest aber auch dir gestellte Fragen (Beitrag #4 und #6) beantworten, Ohne konkrete Angaben und Informationen ist kaum eine Hilfestellung möglich.
Es stellen sich auch noch mehr Fragen. BAFÖG und Ausbildung passen nicht so wirklich zusammen, es sei denn es ist eine Ausbildung an einer Berufsfachschule. A

Daher habe ich bereits einen Mod darum gebeten, dieses Thema zu löschen.
Dafür sehe ich derzeit keinen Grund zumal hier aufgrund fehlender Antworten deinerseits noch gar keine wirklich Hilfe möglich war. Es liegt also einzig in deiner Hand ob du Hilfe findest oder nicht.
 
...Aber ich merk schon: Hier kommt man nicht weiter und man wird stattdessen dumm angemacht...
Wenn du damit meinst, dass man Fragestellern nicht unbesehen nach dem Mund redet und Nachfragen stellt - dann hast du natürlich recht.

Weiterhin viel Erfolg beim Versuch, den Herrn Neffen an den sog. Ernst des Lebens heranzuführen...
 
Es geht nur um das wohnen selbst.

BAFÖG und Ausbildung passen nicht so wirklich zusammen, es sei denn es ist eine Ausbildung an einer Berufsfachschule.
Wenn das BAFÖG und die elterliche Unterstützung nicht ausreichen, könnte eventuell Wohngeld in Betracht gezogen werden. Nur da der elterliche Unterhalt bei einem 19jährigen mit allergrößter Wahrscheinlichkeit noch eine vorrangige Leistung ist, wird die Wohngeldstelle der Kommune wohl ablehnen. Es sei denn, der junge Mann hat bereits eine abgeschlossene Ausbildung - bloss passt das wiederum nicht zur Aussage, er beziehe BAFÖG.
Weiterhin viel Erfolg beim Versuch, den Herrn Neffen an den sog. Ernst des Lebens heranzuführen...
Mehr gibt's dazu dann wirklich nicht zu sagen.
 
Da du die Umstände nicht kennst, kannst du dir hierbei kein Urteil erlauben und empfinde ich als Frechheit!

Ich stelle die Fragen, die das JC fragen würde, denn für unter 25 jährige gilt immer noch § 22 Absatz 5 SGB II:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht anerkannt, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.

Im Übrigen spreche ich aus Lebenserfahrung. Ich mache meinen Job schon sehr lange und sehe sehr oft, dass Eltern alles andere machen, nur nicht erziehen und dann ab der Pubertät aus allen Wolken fallen.
 
Ich stelle die Fragen, die das JC fragen würde, denn für unter 25 jährige gilt immer noch § 22 Absatz 5 SGB II:



Im Übrigen spreche ich aus Lebenserfahrung. Ich mache meinen Job schon sehr lange und sehe sehr oft, dass Eltern alles andere machen, nur nicht erziehen und dann ab der Pubertät aus allen Wolken fallen.
Und dennoch kennst du die Umstände nicht! Und daher hast du kein Recht zu urteilen. Da kannst du so viel Lebenserfahrung haben, wie du lustig bist. Diese Arroganz...
 
Und dennoch kennst du die Umstände nicht!
Die Umstände könntest du aufhellen wenn du auch einmal Fragen beantwortet würdest. Hilfe ohne Fakten ist nun einmal schwierig.

Und daher hast du kein Recht zu urteilen.
Darüber kann man sich sicherlich trefflich streiten. Ändert dennoch nichts daran das dieses Aussage zutreffend ist:
denn für unter 25 jährige gilt immer noch § 22 Absatz 5 SGB II:
 
Diese Arroganz...
Na ja, das Jobcenter wird es genau so sehen. Die Eltern müssten sich also gedulden, bis die Ausbildung beendet bzw. der Sohn 25 ist. Oder selbst zahlen ..

Wenn natürlich körperliche Gewalt, seelische Grausamkeiten oder andere Missstände vorliegen, gibt es sicher noch andere Möglichkeiten.
 
Dazu kann mensch hier bloss nichts lesen - außer, dass das Zusammenleben von Eltern und Sohn wohl ziemlich schwierig ist. Allerdings ist für viele Menschen es schambesetzt, zu sagen, dass da körperliche oder seelische Gewalt oder andere Missstände in ihrer Familie vorliegen. In dem Fall sollte sich von anderer Seite als diesem Forum Hilfe geholt werden, denn da sind wir schlicht überfordert. Wir können leider nicht Gedanken lesen.

Vielleicht hilft diese Online-Beratungsstelle weiter:

Auf die normale Handhabe des JCs bei u 25ern wiesen ja schon @Helga40 und @HermineL hin.
 
Damit mache ich jetzt hier zu, weil de TE weder Fragen beantworten will noch Fakten nennen will, die aber notwendig wären um genauere Antworten liefern zu können.
Außerdem möchte er doch lieber auf die Unterstützung durch das Forum verzichten.
 
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