Hallo liebes Forum 
Meine Sachbearbeiterin Leistung macht mal wieder Probleme.
Es geht um Folgendes:
Ich habe in unregelmäßigen Abständen geringe Einkünfte im redaktionellen Bereich, das sind kleine Arbeiten auf Honorarbasis, meist in englischer Sprache. Die Summen, die ich damit nebenbei verdiene, sind nicht groß, im jetzigen Fall handelt es sich umgerechnet um etwa 290€.
Nun ist mein Auftraggeber ein ausländischer Verlag und dementsprechend sind Dokumente wie Honorarvertrag/Rechnung in englischer Sprache verfasst.
Da Einkünfte natürlich auf das ALG2 angerechnet werden, wollte die SB den Honorarvertrag sehen. Hab ich ihr gestern gebracht; das sind zwei Seiten, und um die zu verstehen reicht einfachstes Schulenglisch aus. Aber meine SB möchte jetzt von mir bis Ende Mai eine offizielle deutsche Übersetzung mit Stempel, die ich natürlich bezahlen soll!
Sie meinte, sie könne kein Englisch (was ich ihr absolut abnehme). Ich hab ihr gesagt: "Das ist ein ganz einfacher Text, es gibt doch im Jobcenter bestimmt jemanden, der Ihnen den Inhalt des Textes ganz schnell erklären kann". Sie: "Das spielt keine Rolle, Amtssprache ist hier Deutsch"
Ist sie im Recht? Kann sie eine beglaubigte Übersetzung von mir verlangen, die ich auch noch bezahlen soll?
Wie demotivierend wäre das denn dafür, solche kleineren Arbeiten weiterhin auszuführen! (Ich habe im Moment Schwierigkeiten einen normalen Job zu finden, da krankgeschrieben und auf Krücken) Mit Einkünften entlaste ich doch auch das JC, also ist das doch völlige Idiotie, mich da auch noch sinnlos extra zu belasten!
Meine Sachbearbeiterin Leistung macht mal wieder Probleme.
Es geht um Folgendes:
Ich habe in unregelmäßigen Abständen geringe Einkünfte im redaktionellen Bereich, das sind kleine Arbeiten auf Honorarbasis, meist in englischer Sprache. Die Summen, die ich damit nebenbei verdiene, sind nicht groß, im jetzigen Fall handelt es sich umgerechnet um etwa 290€.
Nun ist mein Auftraggeber ein ausländischer Verlag und dementsprechend sind Dokumente wie Honorarvertrag/Rechnung in englischer Sprache verfasst.
Da Einkünfte natürlich auf das ALG2 angerechnet werden, wollte die SB den Honorarvertrag sehen. Hab ich ihr gestern gebracht; das sind zwei Seiten, und um die zu verstehen reicht einfachstes Schulenglisch aus. Aber meine SB möchte jetzt von mir bis Ende Mai eine offizielle deutsche Übersetzung mit Stempel, die ich natürlich bezahlen soll!
Sie meinte, sie könne kein Englisch (was ich ihr absolut abnehme). Ich hab ihr gesagt: "Das ist ein ganz einfacher Text, es gibt doch im Jobcenter bestimmt jemanden, der Ihnen den Inhalt des Textes ganz schnell erklären kann". Sie: "Das spielt keine Rolle, Amtssprache ist hier Deutsch"
Ist sie im Recht? Kann sie eine beglaubigte Übersetzung von mir verlangen, die ich auch noch bezahlen soll?
Wie demotivierend wäre das denn dafür, solche kleineren Arbeiten weiterhin auszuführen! (Ich habe im Moment Schwierigkeiten einen normalen Job zu finden, da krankgeschrieben und auf Krücken) Mit Einkünften entlaste ich doch auch das JC, also ist das doch völlige Idiotie, mich da auch noch sinnlos extra zu belasten!