xXmerlinXx
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Hallo!
Ich befinde mich derzeit in einer Umschulung (Vollzeitmaßnahme; 40 Stunden je Woche). An sich würde ich gerne eine Nebentätigkeit auf Basis Geringfügigkeit für 165 bzw. MiniJob für 400€ ausüben. Allerdings heisst es ja, dass man eine Wochenarbeitszeit von 14,9 Stunden nicht überschreiten darf, was durch die Umschulung ja "eigentlich" schon passiert.
Gibt es hier irgendwelche Erfahrungen oder Rechtsgrundlagen? Google hat hier nicht weiter geholfen.
Vielen Dank!
Ich befinde mich derzeit in einer Umschulung (Vollzeitmaßnahme; 40 Stunden je Woche). An sich würde ich gerne eine Nebentätigkeit auf Basis Geringfügigkeit für 165 bzw. MiniJob für 400€ ausüben. Allerdings heisst es ja, dass man eine Wochenarbeitszeit von 14,9 Stunden nicht überschreiten darf, was durch die Umschulung ja "eigentlich" schon passiert.
Gibt es hier irgendwelche Erfahrungen oder Rechtsgrundlagen? Google hat hier nicht weiter geholfen.
Vielen Dank!