Hundehuette
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Hundehuette meinte:
Ist das nicht zu spät?Hallo zusammen!
Ich bin ab 24.02.2007 (Samstag) arbeitslos.
Am 05.03.2007 muss ich meinen ALG I-Antrag abgeben.
Hallo Hundehütte, meinst Du das hier ?Ich meine nicht die Arbeitsbescheinigung. Die Woche läuft sowieso als kurzfristige Beschäftigung im Rahmen der 50-Tage-Regelung.
Es muss eine Bescheinigung für Nebentätigkeiten geben. Aber wenn ich in dieser Woche nicht als arbeitslos gelte und keine Leistungen in Anspruch nehme ....
Ist das nicht zu spät?
Meines Wissens muss man das normalerweise direkt am ersten Tag der Arbeitslosigkeit machen, mit Toleranz von 5 - 7 Tagen, die man aber besser nicht ausreizen sollte, so viel ich gehört habe. Reicht das noch aus?
Hallo Hundehütte, meinst Du das hier ?
https://www.arbeitsagentur.de/zentr...leistung/Publikation/V-Alg-Nebeneinkommen.pdf