Hundehuette
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- 6 Februar 2007
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Hallo zusammen!
Ich bin ab 24.02.2007 (Samstag) arbeitslos.
Am 05.03.2007 muss ich meinen ALG I-Antrag abgeben.
Am 12.03.2007 habe ich einen Termin beim Vermittler.
Nun habe ich die Möglichkeit, ab dem 26.02.2007 befristet für 1 Woche eine kurzfristige (Zwischen-)Beschäftigung mit deutlich mehr als 15 Stunden auszuüben.
Ist es richtig, dass ich
a) die Zwischenbeschäftigung der AfA melden muss?
b) ich für diese Woche kein ALG I erhalte, weil ich mehr als 15 Stunden arbeite?
c) das Entgelt nicht angerechnet wird?
d) mich nach der Woche nicht erneut arbeitslos melden muss?
Muss der Arbeitsgeber den Wisch, in denen er normalerweise Arbeitszeiten und Verdienst bescheinigt, überhaupt ausfüllen? Ich gelte ja für diese Woche nicht als arbeitslos und beziehe ja auch keine Leistung.
Ich möchte klarstellen, dass ich den Verdienst nicht an der AfA vorbei einstecken möchte. Ich möchte nur nichts falsch machen.
Danke für Eure Antworten.
Ich bin ab 24.02.2007 (Samstag) arbeitslos.
Am 05.03.2007 muss ich meinen ALG I-Antrag abgeben.
Am 12.03.2007 habe ich einen Termin beim Vermittler.
Nun habe ich die Möglichkeit, ab dem 26.02.2007 befristet für 1 Woche eine kurzfristige (Zwischen-)Beschäftigung mit deutlich mehr als 15 Stunden auszuüben.
Ist es richtig, dass ich
a) die Zwischenbeschäftigung der AfA melden muss?
b) ich für diese Woche kein ALG I erhalte, weil ich mehr als 15 Stunden arbeite?
c) das Entgelt nicht angerechnet wird?
d) mich nach der Woche nicht erneut arbeitslos melden muss?
Muss der Arbeitsgeber den Wisch, in denen er normalerweise Arbeitszeiten und Verdienst bescheinigt, überhaupt ausfüllen? Ich gelte ja für diese Woche nicht als arbeitslos und beziehe ja auch keine Leistung.
Ich möchte klarstellen, dass ich den Verdienst nicht an der AfA vorbei einstecken möchte. Ich möchte nur nichts falsch machen.
Danke für Eure Antworten.