Hallo,
ich habe nach dem Wohnungswechsel in 2011 im August vom Vermieter meine Kaution abzüglich eines Betrages für eventuelle Nachzahlung der Betriebskostenkosten erhalten.
Im Dezember erhielt ich nun die Betriebsnebenkostenabrechnung vom Vermieter und es steht ein Nachzahlungsbetrag von € 73,- aus. Diesen hat er mit dem zurückgehaltenen Kautionsbetrag verrechnet, ich sozusagen selbst bezahle.
Meinen Antrag auf Erstattung der Nebenkosten als Kosten der Unterkunft lehnt das Sozialamt an, da ich Erwerbsminderungsrente und aufstockende Grundsicherung bekomme. Aber sie lehnen ja grundsätzlich alles ab, was ich beantrage.
Meine Frage: Stehen mir nicht die € 73,- als Kosten der Unterkunft zu?
Vielen Dank
Ulla
ich habe nach dem Wohnungswechsel in 2011 im August vom Vermieter meine Kaution abzüglich eines Betrages für eventuelle Nachzahlung der Betriebskostenkosten erhalten.
Im Dezember erhielt ich nun die Betriebsnebenkostenabrechnung vom Vermieter und es steht ein Nachzahlungsbetrag von € 73,- aus. Diesen hat er mit dem zurückgehaltenen Kautionsbetrag verrechnet, ich sozusagen selbst bezahle.
Meinen Antrag auf Erstattung der Nebenkosten als Kosten der Unterkunft lehnt das Sozialamt an, da ich Erwerbsminderungsrente und aufstockende Grundsicherung bekomme. Aber sie lehnen ja grundsätzlich alles ab, was ich beantrage.
Meine Frage: Stehen mir nicht die € 73,- als Kosten der Unterkunft zu?
Vielen Dank
Ulla